Bürgebeteiligung erwünscht: EnBW-Windpark Roth am See

Bürgebeteiligung erwünscht: EnBW-Windpark Roth am See

Bild: © EnBW

Nach wochenlangen Verzögerungen hat die GroKo nun höhere Ausschreibungsvolumina für die Windkraft an Land und Photovoltaik beschlossen – allerdings nur für das kommende Jahr. Den Ausbaupfad darüber hinaus anzupassen, ist dann wohl Aufgabe der neuen Bundesregierung, denn die Zeit bis zur Sommerpause und den daran anschließenden Wahlen ist knapp.

Die EEG-Umlage soll auch 2023 und 2024 mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt stabilisiert werden. Um ein gravierendes Hochschnellen zu verhindern, hatte die Bundesregierung die Umlage bereits für 2021 und 2022 steuerfinanziert nach unten gedrückt. Sie liegt dadurch in diesem Jahr bei 6,5 Cent pro kWh und 2022 bei 6 Cent. Für den Zeitraum danach sei es möglich, die EEG-Umlage auf unter 5 Cent pro kWh zu senken.

Im kommenden Jahr sollen zusätzliche Ausschreibungsmengen für die Windkraft an Land und PV gelten. Insgesamt ist ein Volumen von vier GW für Onshore-Windkraftprojekte und sechs GW für PV-Projekte vorgesehen. Das sind in Summe etwa fünf GW mehr als im novellierten EEG vorgesehen wären.

Entschließungsantrag zum Großteil nicht erfüllt

Im PV-Bereich teilt sich das Volumen auf: Zwei GW stehen für Freiflächenanlagen zur Verfügung, zwei weiterte GW sollen auf Dach- oder Fassaden-PV-Vorhaben entfallen und 100 MW fließen in die Innovationsausschreibungen für Agri- und Floating-PV ein.

Die kurzfristige Anpassung der Zubaupfade erfüllt aus Sicht des BEE nicht die selbst gesetzten Vorgaben des Entschließungsantrags der schwarz-roten Regierung. Demnach sollten eigentlich die Ausbauziele- und mengen bis 2030 überarbeitet werden und an die EU-Klimaschutzziele angepasst werden. Laut dem BEE würden zusätzliche Ausschreibungsmengen für das Jahr 2022 nicht reichen. Vielmehr bräuchte es eine Anhebung der installierten Leistung auf 205 GW Photovoltaik und 95 GW Wind Onshore sowie einen Stabilisierungspfad für Bioenergie, Wasserkraft und Geothermie, kommentierte Simone Peter, Präsidentin des BEE die Ergebnisse der GroKo.

Regelungen zum Drehfunkfeuer überarbeitet

Neben der kurzfristigen Anhebung der Ausbaupfade für kommendes Jahr wollen die Fraktionen zudem das Repowering erleichtern. Hierzu soll das derzeit laufenden Änderungsverfahrens des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) genutzt werden.

Egal ob repowert oder neugebaut wird, ohne zusätzliche Fläche wird es schwierig mit dem Windkraftausbau. Diese soll nun eine Neuregelung zur Funknavigation bringen. Durch eine neue Berechnungsmethode zur Störwirkung von Windkraftanlagen auf Drehfunkfeuer können bereits mehrere 100 MW Windkraftpotenziale ermöglicht werden. Außerdem können weitere Flächen durch die Umrüstung von CVOR- auf DVOR-Anlagen und die Außerbetriebnahme von Drehfunkfeuern erschlossen werden. Dazu fördert das BMWi die Umrüstungsmaßnahmen der Deutschen Flugsicherung mit 14 Mio. Euro bis 2025.

Kritik vom VKU

„Um mehr Flächen für die Windenergie an Land auszuweisen, ist die Einigung zu den sogenannten „Drehfunkfeuern“ als isolierte Maßnahme und ein Baustein sinnvoll. Sie ist aber eben nur ein Puzzlestück“, kommentiert Ingbert Liebing, VKU-Hauptgeschäftsführer die Einigung.

Trotz dieser Vorstöße bleiben viele der insgesamt 16 Punkte im Entschließungsantrag von Union und SPD, mit dem sie die EEG-Novelle im ersten Quartal dieses Jahres nachschärfen wollten, noch unbearbeitet. Hinzu kommt, dass das EEG 2021 immer noch nicht von der EU-Kommission notifiziert ist.

Formulierungshilfen Ende April im Kabinett

„Summa summarum beinhaltet die heutige Einigung gute Korrekturen für die unmittelbare Zukunft. Die großen Entscheidungen werden aber in die kommende Wahlperiode verschoben“, resümiert Liebing. Bis zur parlamentarischen Sommerpause und den anschließenden Bundestagswahlen sind es noch gut zwei Monate, dass in dieser Zeit noch viele Nachschärfungen anstehen, ist eher unwahrscheinlich.

Die entsprechenden Formulierungshilfen werden am 27. April dem Bundeskabinett zum Beschluss vorgelegt. (lm)

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