Das Smart Metering soll für frischen Wind im Submetering-Wettbewerb sorgen.

Das Smart Metering soll für frischen Wind im Submetering-Wettbewerb sorgen.

Bild: © emmi/AdobeStock

Die Ampel-Koalition hat beim umstrittenen Gebäudeenergiegesetz mit dem Verbot des Einbaus neuer Gas- und Ölheizungen einen Kompromiss erzielt. Demnach bleibt es im Kern dabei, dass ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. 

Es soll aber Ausnahmen, Übergangsfristen und eine umfassende Förderung geben. «Mit dem Gebäudeenergiegesetz kommt der verbindliche Umstieg auf erneuerbares Heizen», hieß es dazu aus dem Bundeswirtschafts- und dem Bundesbauministerium. Das Gesetz schaffe Planungssicherheit für Haus- und Wohnungseigentümer, Hersteller und Handwerker.
 

Nach Angaben beider Ministerien liegt nun ein fertiger und von allen drei Parteien getragener Gesetzentwurf vor. Er soll zeitnah in die Länder- und Verbändeanhörung und anschließend ins Kabinett gehen. Auch das Energieeffizienzgesetz und das Bundesimmissionsschutzgesetz mit Beschleunigungsmaßnahmen für den Windausbau gingen in Kürze in die Länder- und Verbändeanhörung. "Im Vergleich zu der ersten bekannt gewordenen Version enthält der Gesetzentwurf nun einige entscheidende Verbesserungen, die eine effiziente und praktikable Wärmewende ermöglichen", lobte der Verband BDEW.

Ausnahmen für über 80-jährige Hausbesitzer

Der Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz verzichtet den Angaben zufolge auf die ursprünglich vorgesehene Austauschpflicht für funktionierende Öl- und Gasheizungen. Gehen alte Heizungen nach 2024 irreparabel kaputt, kann kurzfristig wieder ein Öl- oder Gaskessel eingebaut werden, um beispielsweise bei einem Ausfall im Winter nicht wochenlang frieren zu müssen. Dieser muss dann aber binnen drei Jahren um moderne Technik ergänzt werden, um die 65-Prozent-Vorgabe zu erfüllen.

Die 65-Prozent-Vorgabe gilt beim Einbau neuer Heizungen auch nicht für Hausbesitzer, die über 80 Jahre alt sind. Erst wenn deren Haus vererbt oder verkauft wird, greift das neue Recht - mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren. Eine Härtefallausnahme soll die Wirtschaftlichkeit sein, wenn Gebäudewert und Investitionssummen in einem nicht angemessenen Verhältnis stehen. Außerdem gibt es keine Festlegung auf Wärmepumpen als Alternative zu Öl- und Gasheizungen, stattdessen gilt Technologieoffenheit.

Es ist zum Beispiel auch möglich, Solarthermie zu nutzen oder ein Hybridsystem aus Wärmepumpe und Gasheizung einzubauen, bei dem die Wärmepumpe die Grundversorgung deckt und die Gasheizung an kalten Tagen einspringt. Möglich sind auch andere Varianten wie Stromdirektheizungen, das Nutzen von Biomasse oder der Anschluss an ein Wärmenetz.

H2-Ready-Gasheizungen dürfen eingebaut werden

Heizen mit Wasserstoff dürfte zwar für die meisten Hausbesitzer schon wegen der momentan hohen Anschaffungskosten nicht attraktiv sein. So genannte H2-Ready-Gasheizungen, die komplett auf Wasserstoff umrüstbar sind, dürfen nach dem Gesetzentwurf aber eingebaut werden. Voraussetzung: Es muss einen verbindlichen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze geben und die Heizungen müssen schon 2030 mit mindestens 50 Prozent Biomethan und spätestens ab 2036 mit mindestens 65 Prozent Wasserstoff betrieben werden. Fachleute warnen aber, dass H2-Ready-Heizungen für die Verbrennung von reinem Wasserstoff noch kostspielig umgerüstet werden müssten.

«Dass der Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz jetzt ein gemeinsamer aller Regierungsparteien ist, befriedet hoffentlich die Debatte und sorgt dafür, dass über das wichtige und schwierige Thema ruhig und besonnen argumentiert wird», sagte Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne). «Mit dem Gesetz werden für einen weiteren Sektor die Weichen auf Klimaneutralität gestellt und wir ermöglichen einen pragmatischen Umstieg. Ich bin sehr zufrieden.»

Bundesfinanzminister und FDP-Chef Christian Lindner betonte: «Es wird ambitionierten Klimaschutz geben, der aber durch unterschiedliche Technologien erreicht werden kann. Eine Fixierung auf die Wärmepumpe erfolgt nicht, moderne Gasheizungen bleiben zum Beispiel möglich.»

Details zu möglichen Förderungen und deren Höhe sind noch nicht bekannt

Die Ampel verspricht zwar, das Umstellen auf klimafreundliches Heizen finanziell zu unterstützen, um niemanden zu überfordern und um Anreize für ein freiwilliges Umrüsten zu setzen. Die Details, insbesondere die Höhe der Förderung, sind aber noch nicht bekannt. Laut Finanzministerium soll es eine Art Abwrackprämie für alte Anlagen geben. Deren Höhe könnte sich daran orientieren, «wie alt und schmutzig» die zu erneuernde Heizung ist, sagte Bundesfinanzminister Christian Lindner soeben der «Bild am Sonntag».

"Es ist erfreulich, dass die Bundesregierung die Wahlmöglichkeiten zwischen den verschiedenen Technologien sowohl für Neubauten als auch bei Bestandsgebäuden erweitert hat. Sie setzt nun richtigerweise auf eine breite Palette von Infrastrukturen und Energieträgern für die Wärmeversorgung. Das macht die Energieversorgung resilienter, die Wärmewende flexibler und vermeidet unnötige Kosten", kommentierte der BDEW in einer Stellungnahme.

Positiv sei vor allem, dass nun auch sogenannte H2-Ready-Gasheizungen als Technologieoption in das Gesetz aufgenommen wurden, also Gasheizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar seien. "Mit der daran geknüpften Bedingung, dass diese bis 2030 mit mindestens 50 Prozent Biomethan und spätesten 2036 mit mindestens 65 Prozent Wasserstoff betrieben werden können, gibt die Bundesregierung der Energiewirtschaft eine klare Hausaufgabe mit auf den Weg. Wir nehmen diese Herausforderung an und werden alles dafür tun, diese Vorgabe zu erfüllen", heißt es weiter. 

BDEW: "Brauchen zeitnahes Rahmengesetz für kommunale Wärmeplanung"

Entscheidend sei nun, das Gebäudeenergiegesetz eng mit den Plänen zur kommunalen Wärmeplanung zu verzahnen, so der BDEW. Letztlich müsse vor Ort entschieden werden, welche Technologie am besten geeignet sei, ein Gebäude oder ein Wohnquartier mit Wärme zu versorgen. Die Bundesregierung sollte daher nun zeitnah auch ein Rahmengesetz für die kommunale Wärmeplanung vorlegen. Auf Basis dessen könnten dann belastbare Transformationspläne für die Gas- und die Fernwärme-Infrastrukturen entwickelt werden. (dpa/hoe)

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