Bald Vergangenheit: Hinter dem Schaufelradbagger 255 im Braunkohletagebau Inden (Nordrhein-Westfalen, Schophoven) kommt Dampf aus den Kühltürmen des Braunkohlekraftwerks Weisweiler.

Bald Vergangenheit: Hinter dem Schaufelradbagger 255 im Braunkohletagebau Inden (Nordrhein-Westfalen, Schophoven) kommt Dampf aus den Kühltürmen des Braunkohlekraftwerks Weisweiler.

Bild: ©Federico Gambarini/dpa

Der Bundestag hat einen von der Bundesregierung geschlossenen Vertrag mit den Braunkohlebetreibern gebilligt. Dieser betrifft den geplanten Kohleausstieg. Er sieht milliardenschwere Entschädigungen für die vorzeitige Stilllegung von Kraftwerksblöcken vor.

Deutschlands größter Stromerzeuger RWE erhält danach insgesamt 2,6 Mrd. Euro. Für die ostdeutsche Leag sind 1,75 Mrd. Euro vorgesehen. Zum neuen Jahr stellte ein kleiner Kraftwerksblock eines RWE-Braunkohlekraftwerks im Rheinischen Revier bereits die Produktion ein.

Kohleausstieg: 2038 ist Schluss

Spätestens 2038 soll zum Schutz des Klimas die Gewinnung von Strom aus Kohle beendet sein. Bis dahin will die Bundesregierung mehrfach die Folgen des Kohleausstiegs für die Versorgungssicherheit und die Entwicklung der Strompreise überprüfen.

Denn bis Ende 2022 wird auch das letzte Atomkraftwerk in Deutschland abgeschaltet. Untersucht werden soll aber auch, ob der Kohleausstieg auf das Jahr 2035 vorgezogen werden kann.

Steinkohle: Betreiber müssen für Entschädigung bieten

Mit den Braunkohlebetreibern wurden dabei feste Daten zur Abschaltung und Entschädigungssummen ausgehandelt. Für die Steinkohle, wo es viele verschiedene Kraftwerksbetreiber gibt, gilt hingegen ein Modell der Ausschreibung.

Die Betreiber müssen dabei Summen je vermiedener Tonne CO2 fordern. Wer das niedrigste Angebot abgibt, erhält den Zuschlag für eine Entschädigung. (dpa/jk)

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