Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD)

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD)

Bild: © Britta Pedersen/dpa

Es bleibt dabei. Kommunen in Deutschland haben spätestens bis Mitte 2028 Zeit, Wärmepläne vorzulegen. Für Städte mit mehr als 100.000 Einwohner läuft die Frist sogar schon zum 30. Juni 2026 ab. Das geht aus dem Gesetzentwurf hervor, der am Mittwoch das Bundeskabinett passierte.

Kommunale und Energiespitzenverbände hatten im Vorfeld auf eine Verlängerung der Fristen um jeweils ein halbes Jahr gedrungen. Dass das SPD-geführte Bundesbauministerium von seiner Linie abweichen würde, galt aber auch deshalb als unwahrscheinlich, weil bereits im Gebäudeenergiegesetz die entsprechenden Fristen Mitte und nicht Ende 2026 beziehungsweise 2028 enden. Die Ampel-Bundestagsfraktionen hatten vor der parlamentarischen Sommerpause versichert, das Gebäudeenergiegesetz nicht mehr aufzumachen.

Pauschale Erneuerbaren-Pflichten bleiben

Auch an den pauschalen Erneuerbaren-Zielen für bestehende Wärmenetze hält die Bundesregierung fest. Netzbetreiber sind dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2030 mindestens 30 Prozent und bis zum Jahr 2040 mindestens zu 80 Prozent Wärme einzuspeisen, die aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme hergestellt wurde.

Für neue Wärmenetze wird im Gleichklang mit den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes ein Erneuerbaren-Anteil von 65 Prozent verlangt.

Städtetag: Finanzierung fraglich

Heftige Kritik gab es im Vorfeld des Kabinettsbeschlusses an der Finanzierung der kommunalen Wärmewende. Die von der Bundesregierung in Aussicht gestellten knapp 500 Millionen Euro reichten "hinten und vorne nicht", sagte Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Städte kalkulierten allein für das Aufstellen der Wärmeplanung mit Ausgaben von rund 200.000 Euro plus Personalkosten. Hochgerechnet wären das nach Verbandsangaben bis zu zwei Milliarden Euro für Wärmepläne in allen deutschen Kommunen. "Umgesetzt ist dann noch nichts."

VKU: Drei Milliarden Euro pro Jahr nötig

Auf die Kosten der Umsetzung ging der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) in seinem Kommentar näher ein. Diese würden von der Bundesregierung unterschätzt, heißt es dort.

"Statt der veranschlagten rund 400 Millionen Euro pro Jahr gehen wir von einem deutlich höheren Investitionsbedarf für die Transformation aus", wird VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing zitiert. "Wir benötigen eine Bundesförderung von mindestens [drei] Milliarden Euro pro Jahr bis 2035."

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