Die von Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) geführte Landesregierung will mit eigenen Beratungsangeboten Kommunen bei der Erstellung der Wärmepläne helfen.

Die von Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) geführte Landesregierung will mit eigenen Beratungsangeboten Kommunen bei der Erstellung der Wärmepläne helfen.

Bild: © Martin Schutt/dpa

Das Bundesland Thüringen will die Beratung der Kommunen beim Erarbeiten der Wärmeplanung nicht allein der Privatwirtschaft überlassen. Deshalb plant der Freistaat, ein eigenes Angebot aufzusetzen.

Geplant sei ein flächendeckendes Beratungsangebot, sagte Energieminister Bernhard Stengele von Bündnis 90/Die Grünen nach einem Gespräch mit Vertretern der Wohnungs- und Kommunalwirtschaft der Deutschen Presse-Agentur, kurz dpa.

Kleinere Kommunen "logischerweise überfordert"

Es brauche Verlässlichkeit bei der Planung und Finanzierung sowohl für die kommunale Wärmeplanung als auch für die Umsetzung, erläuterte er.

Gerade kleinere Kommunen seien mit den Anforderungen einer Wärmeplanung "logischerweise überfordert", sagte Stengele. Denn zum niedrigen Personalstand kämen aktuell Sonderthemen wie etwa die Unterbringung von Geflüchteten.

Thega und Teag mit Beratungsangeboten

Beratungsangebote könne es von der Energieagentur des Landes (Thega) und dem Erfurter Energieversorger Teag geben, der zu knapp 85 Prozent Gemeinden und Städten des Freistaats gehört.

Das Land mache sich auf Bundesebene für Fördermittel im Bereich der Wärmeplanung und für die Umsetzung von nachhaltigen Wärmekonzepten stark. Auf Landesebene spielt das Thema Bürgschaften eine Rolle.

Kleine Kommunen sollten nicht zu lange warten

Nach dem Wärmeplanungsgesetz sollen Großstädte bis Mitte 2026 Wärmepläne vorlegen, die restlichen Kommunen bis Mitte 2028. In Thüringen müssen bis Mitte 2026 demnach nur Erfurt und Jena einen Plan vorlegen.

Große Kommunen schafften das gut aus eigener Kraft, sagte Stengele. Doch gerade kleinere Städte und Gemeinden sollten nicht zu lange warten.

Unklarheit bei Fördermittel

Infolge des Verfassungsgerichtsurteils war zuletzt offen, ob die eingeplanten rund 500 Millionen Euro Fördermittel für die Ausarbeitung der Wärmeplanung zur Verfügung stehen wird. Das Geld sollte aus dem Klima- und Transformationsfonds kommen, aus dem das Gericht faktisch 60 Milliarden Euro herausgeschnitten hatte.

Selbes galt die für die Umsetzung wichtige Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, kurz BEW. Am Mittwoch war nicht unmittelbar klar, inwiefern die ursprünglich eingeplanten Ausgaben für die Programme im kommenden Jahr auch so beibehalten werden. Dazu gebe es noch keinen Sachstand, hieß es aus Kreisen des Bauministeriums

Zentrale Säulen sollen beibehalten werden

Grundsätzlich aber versicherte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck von Bündnis 90/Die Grünen, dass die zentralen Säulen des Klima- und Transformationsfonds weitergeführt würden. Beispielhaft nannte er dafür auch Wärmewende-Programme. (dpa/aba)

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