Mit dem Hochlauf der Photovoltaik – hier ein Solarpark in Bayern – werden neue, zirkuläre Recyclingstrategien benötigt.

Mit dem Hochlauf der Photovoltaik – hier ein Solarpark in Bayern – werden neue, zirkuläre Recyclingstrategien benötigt.

Bild: © Michael v Aichberger/AdobeStock

Von Julian Korb

Die Bundesregierung hat das Planungsrecht für Windräder und Solaranlagen in den vergangenen zwei Jahren deutlich vereinfacht. Die Ausbau- und Genehmigungszahlen steigen auch. Doch bei vielen Kommunen kommen die Änderungen schlecht an.

So hätten Bürgermeister und Stadträte kaum noch etwas mitzuentscheiden, kritisiert Frank Zeitler, Bürgermeister im oberpfälzischen Nabburg. Die Planungshoheit der Kommunen beim Bau von Windkrafträdern oder Photovoltaik-Anlagen sei gefährdet. "In Berlin werden Entscheidungen getroffen, die wir dann vor unseren Bürgern rechtfertigen müssen", sagt der CSU-Politiker.

Das gilt etwa für Streifen entlang von Autobahnen sowie Bahnstrecken, die mittlerweile als privilegierte Flächen für Photovoltaik gelten. Zeitler sagt, dass die Pachtpreise für diese Flächen deutlich steigen. "Da herrscht Goldgräberstimmung."

Gemeindebild ändert sich

Ähnliches berichtet Bernhard Storath (CSU), Bürgermeister im oberfränkischen Ebensfeld. Die Marktgemeinde mit etwa 5600 Einwohnern im Landkreis Lichtenfels wird von der Autobahn 73 gekreuzt. Außerdem führen zwei Hauptstrecken der Bahn durch die Gemeinde.

"Damit sind wir prädestiniert für Investoren, die Freiflächen-Photovoltaikanlagen errichten wollen", sagt Storath. Ein Investor aus dem Landkreis habe einen Bauantrag gestellt, um auf 35 Hektar PV-Anlagen entlang der Autobahn und der ICE-Strecke zu bauen. "Das Gemeindebild ändert sich dadurch total", findet der Bürgermeister.

Ursprünglich hatte der Ebensfelder Gemeinderat vor, maximal ein Prozent der landwirtschaftlich nutzbaren Flächen für PV freizugeben. Mit der bundesgesetzlichen Änderung war das plötzlich hinfällig. "Man hätte den Kommunen ermöglichen sollen, selbst festzulegen, wie viel Prozent sie für Solaranlagen freigeben wollen", meint Storath.

Gemeinde verhängt Veränderungssperre

Auch in Oberhaid bei Bamberg bereiten die Gesetze zur Energiewende Kopfzerbrechen. Ein Investor wollte zwischen der Autobahn und der angrenzenden Wohnbebauung PV-Anlagen errichten. "Das sehen wir sehr kritisch", sagt Bürgermeister Carsten Joneitis (SPD). Der Gemeinderat habe eine Veränderungssperre verhängt, um das Projekt zu stoppen.

Ob diese rechtlich Bestand habe, müsse man abwarten, so Joneitis. Er hat einen Brief an Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) geschickt, in dem er die Gesetzesänderung von 2023 als faktischen Entzug der Planungshoheit kritisierte.

Vorrang für Solaranlagen

Vor allem zwei Gesetze bringen Veränderung. Das "Windenergie-an-Land-Gesetz" ist im Februar 2023 in Kraft getreten und gibt den Bundesländern Flächenziele für den Bau von Windrädern vor. Bis Ende 2027 sollen 1,4 Prozent der Flächen für Windenergie bereitstehen, bis Ende 2032 zwei Prozent. In Bayern können Windkraftanlagen seit 2022 näher an Wohngebäuden errichtet werden als zuvor. Um den Ausbau zu koordinieren, entscheiden regionale Planungsverbände über Vorrangflächen für Windenergie.

Bei der Solarenergie gelten seit 2023 Zonen innerhalb eines 200-Meter-Korridors entlang von Autobahnen und mehrspurigen Bahnlinien als privilegierte Flächen für Photovoltaikanlagen. Um dort eine PV-Anlage zu bauen, ist kein Bauleitplanverfahren mehr nötig. Dabei gilt die Bauleitplanung als wichtigstes Werkzeug, mit dem Kommunen ihre Planungshoheit ausüben. Die Kommune erstellt einen Flächennutzungsplan für ihr gesamtes Gebiet und Bebauungspläne für Teilflächen. Auf deren Grundlage werden Baugenehmigungen erteilt.

Steuerungsmöglichkeit der Kommunen

Matthias Simon, Pressesprecher des Bayerischen Gemeindetages, bestätigt, dass die Privilegierung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen entlang von Bahnstrecken und Autobahnen viele Gemeinden in Bayern betrifft. "Es ist eine Abwägungsentscheidung des Gesetzgebers", sagt Simon. Die Planungshoheit der Kommunen sei eine wesentliche Steuerungsmöglichkeit für das Ortsbild. Diesem verfassungsrechtlich geschützten Grundsatz stehe der Wunsch des Gesetzgebers nach Ausbau erneuerbarer Energiequellen entgegen.

Konflikte zwischen Kommunen und dem Ausbau erneuerbaren Energien waren auch Thema der Regionenkonferenz 2024 des Bundeswirtschaftsministeriums im Oktober gewesen. Damals hatte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vor allem die Vorzüge des Erneuerbaren-Ausbaus für Städte und Geminden betont.

Bereits damals hatte sich angedeutet, dass in den Kommunen der Zweifel wächst. "Geben Sie den Gemeinden vor Ort die Möglichkeit, eine gute Planung zu machen", rief etwa Sven Ambrosy, Vizepräsident des Deutschen Landkreistages, den Bundesminister auf. "Durch gute Flächennutzungs- und Bauleitplanung bekommen Sie das besser hin." Einige Kommunen würden nervös, weil Windräder und PV-Anlagen langsam in der Fläche ankämen. "Das rappelt jetzt langsam", so Ambrosy.

Die Bürgermeister von Nabburg, Ebensfeld und Oberhaid betonen jedenfalls, dass sie die Energiewende befürworten ‒ aber eben selbst bestimmen wollen, wie sie diese gestalten. (mit dpa)

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