Das Kabinett von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) beschloss am Mittwoch das Kraftwerkssicherheitsgesetz nicht.

Das Kabinett von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) beschloss am Mittwoch das Kraftwerkssicherheitsgesetz nicht.

Bild: © Michael Kappeler/dpa

Von Andreas Baumer

Robert Habecks Plan, das Kraftwerkssicherheitsgesetz samt Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK-Gesetz) schnell durch das Bundeskabinett zu winken, ist gescheitert. Das milliardenschwere Vorhaben wurde am Mittwoch nicht beschlossen. Nach ZfK-Informationen hatte das SPD-geführte Bundeskanzleramt Einwände gegen das vom Grünen-Wirtschaftsminister vorgelegte Vorhaben, das unter anderem den geförderten Neubau von zehn Gigawatt Gaskraftwerken vorsieht.

Damit dürfte es auch zunehmend knapp werden, das Gesetz als Regierungsentwurf rechtzeitig vor wahrscheinlichen Neuwahlen am 23. Februar vom Bundestag beschließen zu lassen. Doch sowohl für Kraftwerkssicherheitsgesetz als auch für das KWK-Gesetz tun sich nun neue Wege auf.

KWK-Gesetz Thema im Bundestag

Wie die ZfK aus SPD-Kreisen erfuhr, könnte in der kommenden Sitzungswoche eine Fraktionsinitiative eingebracht werden. Dann müsste das Gesetz auch nicht mehr den mühsamen Weg gehen, der bei Regierungsentwürfen nötig ist. Sprich: den Umweg über den Bundesrat, der bei Regierungsentwürfen zunächst Stellung nimmt, ehe sich erneut die Bundesregierung äußert. Zur Einordnung: Vor dem 23. Februar finden im Bundestag wohl nur noch zwei Sitzungswochen statt. Union und FDP haben bislang keinerlei Signale gegeben, dass sie einem rot-grünen Kraftwerksgesetz noch zustimmen würden.

Spannung verspricht zudem die erste Lesung zur Verlängerung des KWK-Gesetzes. Die Unionsfraktion hat einen Antrag eingebracht, der eine glatte Verlängerung bis 2030 vorsieht. Bislang endet die von der EU-Kommission erlaubte beihilferechtliche Genehmigung Ende 2026.

Wer die erste Lesung allerdings live ansehen will, muss in der Nacht von Donnerstag auf Freitag lange wachbleiben. Der Tagesordnungspunkt ist für 3.10 Uhr angesetzt. Eine halbe Stunde lang soll öffentlich beraten werden.

BDEW pocht auf rechtssichere Ausgestaltung

Grundsätzlich zielen das Wirtschaftsministerium und die Union in dieselbe Richtung. Allerdings ist die Verlängerung, die das grün geführte Haus anstrebt, komplizierter als der Fraktionsvorschlag von CDU/CSU. Wie die ZfK aus SPD-Kreisen erfuhr, ist eine Zustimmung der Sozialdemokraten zum Unionsvorstoß auch nicht gänzlich ausgeschlossen. Wie so oft in der Politik dürften die SPD-Stimmen allerdings davon abhängen, inwiefern sich die Union bei anderen Projekten bewegt.

Für eine Verknüpfung machte sich am Mittwoch der größte deutsche Energieverband BDEW stark. "Wichtig ist, dass die Verlängerung auch beihilferechtlich sicher ausgestaltet ist", riet Verbandschefin Kerstin Andreae. Daher empfiehlt sie, den Gesetzesentwurf auf Grundlage des Ministeriumsvorschlages mit der Energiebranche weiterzuentwickeln.

Zum Hintergrund: Das Europäische Gericht der ersten Instanz hatte Anfang des Jahres die KWK-Förderung nicht als staatliche Beihilfe eingeordnet. Damit würde eine beihilferechtliche Genehmigung des Gesetzes durch die EU-Kommission wegfallen. Allerdings legte die Kommission rechtliche Mittel gegen die Entscheidung ein. Nach ZfK-Informationen hat der Europäische Gerichtshof als Letztinstanz noch nicht final entschieden.

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