Kritis-Angriff: Einsatzkräfte der Feuerwehr stellen während des Berliner Stromausfalls im Januar eine mobile Lichtanlage mit Notstromaggregat auf. (Archivbild)

Kritis-Angriff: Einsatzkräfte der Feuerwehr stellen während des Berliner Stromausfalls im Januar eine mobile Lichtanlage mit Notstromaggregat auf. (Archivbild)

Bild: © Carsten Koall/dpa

Das Meinungsbild in der Kommunalwirtchaft ist eindeutig: 83 Prozent der befragten Betreiber kritischer Infrastrukturen (Kritis) sagen, die Bedrohung habe sich in den vergangenen 24 Monaten verschärft. Das ergab eine Umfrage der ZFK im September 2026: 199 von 239 Befragten sehen eine Verschärfung, nur 16 Prozent schätzen die aktuelle Bedrohungslage für die physische Sicherheit ihrer Anlagen als gering oder sehr gering ein.

Die Befragung fällt in eine Zeit, in der Anschläge die Stromversorgung treffen. Am 1. September sollen Unbekannte in Südbrandenburg Kurzschlüsse auf Höchstspannungsleitungen ausgelöst haben. Am Abend fielen in Bergheim bei Köln fünf Braunkohleblöcke des Energiekonzerns RWE vom Netz. Die Ermittler sehen starke Indizien für eine vorsätzliche Straftat. Wo die Betreiber ihre eigenen Lücken sehen, zeigt die ZFK-Umfrage. Die Ergebnisse der Studie sind nicht gewichtet und nicht repräsentativ.

Die Umfrage im Überblick

Kernzahlen: 83 Prozent sehen die Bedrohungslage in den vergangenen 24 Monaten verschärft (199 von 239). 16 Prozent halten die aktuelle Bedrohungslage für gering oder sehr gering. 82 Prozent setzen bauliche Sicherungen ein. 67 Prozent nennen abgelegene oder unbesetzte Standorte als Schwachstelle. 44 Prozent nennen unklare oder sich ändernde Anforderungen als größte Hürde.

Befragung: Anonyme Online-Befragung vom 2. bis 30. September 2026

Teilnehmende: 239 Personen aus Unternehmen kritischer Infrastruktur

Auswahl: Eingeladen per E-Mail wurden persönlich bekannte, gezielt ausgewählte Ansprechpartner, ausgewählt nach Branchenkenntnis und fachlicher Auskunftsfähigkeit

Teilnahmeanreiz: keiner

Gewichtung: keine. Die Ergebnisse sind weder gewichtet noch repräsentativ.

Mehrfachnennungen: bei mehreren Fragen möglich

Offene Antworten: 136 Freitexte auf die Frage, was konkret geschehen müsste, um kritische Infrastruktur besser zu schützen

Abgelegene Standorte sind die größte Schwachstelle

Als größte Schwachstelle nennen 67 Prozent der Befragten abgelegene oder unbesetzte Standorte. Die Zahlen erklären den Befund: 162 von 239 Befragten betreiben mindestens einen unbesetzten Außenstandort, 66 davon mehr als 50.

Albert Moser, Professor für Übertragungsnetze und Energiewirtschaft an der RWTH Aachen, sieht generell vor allem einen dringenden Ansatzpunkt: "Kommunale Netzbetreiber sollten vielleicht die Konzentration von vielen Kabeln an von außen zugänglichen Stellen vermeiden."

Christian Rehtanz, Professor für Energiesysteme und Energiewirtschaft an der TU Dortmund, betont auf Nachfrage hingegen die Grenzen eines möglichen Schutzes: "Es ist aber illusorisch, jeden Strommast vollständig zu sichern." Beide Antworten laufen auf dieselbe Frage hinaus: Welche Standorte sollen Betreiber zuerst härter absichern?

Bauliche Sicherungen schützen Kritis-Anlagen nur begrenzt

Bei den Gegenmaßnahmen zeigen sich klare Trends. So setzen 82 Prozent der Befragten auf bauliche Sicherungen, 74 Prozent auf Zutrittskontrollen. Die Drohnendetektion spielt dagegen bisher kaum eine Rolle: Nur elf Befragte nennen sie als eingesetzte Maßnahme. 101 halten die Erkennung von Drohnenüberflügen für unzuverlässig. Ein Befragter schreibt: "Der Schutz aller Anlagen ist ausgeschlossen und nicht umsetzbar."

Die größte Sorge gilt Cyberangriffen: 69 Prozent nennen sie als Bedrohungsszenario, das ihnen aktuell am meisten Sorgen bereitet. Kombinierte physische und digitale Angriffe nennen 37 Prozent, Drohnenüberflüge zur Ausspähung 27 Prozent.

Rehtanz relativiert auf Nachfrage die Gefahr großräumiger Ausfälle. Dafür müsse man zeitgleich an vielen Stellen massiv Anlagen attackieren, was einen hohen Koordinationsaufwand und eine hohe Entdeckungsgefahr bedeute.

Bisher ist die Abwehr von Drohnen durch Betreiber rechtlich ungeklärt, weil Zuständigkeiten von Bund und Ländern berührt sind. Auf Anfrage der ZFK teilte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums mit: "Kernfrage ist, welche Detektions- und Abwehrmaßnahmen staatlichen Behörden vorbehalten sein sollen." Offen ist damit auch weiterhin, welche Maßnahmen Betreiber kritischer Infrastrukturen oder Dritte, gegebenenfalls durch Beleihung, rechtssicher durchführen könnten.

Berlin zeigt, wo Redundanz endet

Wie verwundbar etwa das Stromnetz ist, zeigte sich zum Jahresanfang in der Bundeshauptstadt. Am 3. Januar beschädigte ein Anschlag in Berlin eine Kabelbrücke über dem Teltowkanal nahe dem Kraftwerk Lichterfelde. Dabei fielen mehrere parallel geführte Kabelsysteme gleichzeitig aus. Rund 45.000 Haushalte waren ohne Strom, dazu rund 2200 Gewerbebetriebe. Erst am 7. Januar floss wieder durchgängig Strom.

Wie häufig Angriffe auf kritische Infrastrukturen tatsächlich erfolgen, ist nicht öffentlich dokumentiert. In der ZFK-Umfrage gaben 124 Teilnehmende an, in den vergangenen 24 Monaten keinen sicherheitsrelevanten Vorfall gehabt zu haben. 34 gaben hingegen an, Fälle von Sabotage an Anlagen oder physische Beschädigung verzeichnet zu haben.

In Berlin seien zeitgleich beide Einspeisemöglichkeiten zerstört gewesen, sodass keine weitere Redundanz zur Verfügung stand, ordnet Rehtanz den Vorfall ein. Laut Moser sei erschwerend hinzu gekommen, dass das Randgebiet nur wenige Nachbarnetze gehabt habe, über die sich schnell hätte versorgen lassen können.

Im Vergleich dazu hatten die Angriffe im September weitaus geringere Auswirkungen. Der Vorstandsvorsitzende des Netzbetreibers Amprion, Christoph Müller, führte die stabile Lage darauf zurück, dass "alles konzeptgemäß funktioniert" habe.

Wiederherstellung kein großes Thema bei den Befragten

Was also tun? 136 Befragte haben die offene Frage nach konkreten Verbesserungen beantwortet. Nur acht davon behandeln Wiederherstellung oder Redundanz, wie eine Auszählung der Redaktion zeigt. Einer dieser Befragten formuliert es so: "Da es keinen 100-prozentigen Schutz geben kann, ist es wichtiger, sich um die schnelle Wiederherstellung zu kümmern …"

Die Expertenkommission nach dem Berliner Anschlag setzt ebenfalls darauf, dass Betreiber im Ernstfall weiterarbeiten können. Sie sprach sich zunächst für eine 72 Stunden Autarkie im Notbetrieb bei Betreibern kritischer Infrastrukturen aus. Mittelfristig solle dies nach Vorstellung der Kommission auf zehn Tage erweitert werden.

Unklare Kritis-Vorgaben sind die größte Hürde

Doch die Betreiber kritischer Infrastrukturen sehen sich vielfach auch in ihren Bemühungen um mehr Sicherheit gebremst. 44 Prozent der Befragten nennen unklare oder sich ändernde Anforderungen als größte Hürde, 36 Prozent fehlende Refinanzierung, 33 Prozent fehlende Regulatorik oder politische Vorgaben. Fehlendes Budget nennen 31 Prozent. Bei der Umsetzung neuer Anforderungen sagen 38 Befragte, sie wüssten nicht, was gefordert sei. 91 würden die Anforderungen nach eigenen Angaben bereits umsetzen.

Anforderungen für Anlagen im Bereich der kritischen Infrastruktur sind im Kritis-Dachgesetz geregelt. Manuel Atug, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Kritische Infrastrukturen (AG KRITIS), sagte auf ZFK-Nachfrage dazu: "Das Kritis-Dachgesetz ist zwar in Kraft, aber die für seine praktische Umsetzung notwendigen Rechtsverordnungen sind noch nicht vollständig erlassen."

Auf Anfrage der ZFK teilte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums mit, die Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen (Kritisverordnung), die den Anwendungsbereich festlegt, befinde sich derzeit noch in der Ressortabstimmung und solle "schnellstmöglich verabschiedet werden". Erst mit ihrem Inkrafttreten müssen Betreiber ihre kritischen Anlagen registrieren. Risikoanalysen und Resilienzmaßnahmen sind dann erstmals neun beziehungsweise zehn Monate nach der Registrierung fällig.

Zur Einordnung: Das Kritis-Dachgesetz trat am 17. März 2026 in Kraft. Im Mai folgte dann der Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums zur Kritisverordnung, die zugehörige Länder- und Verbändeanhörung wurde am 16. Juni 2026 beendet.

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