Deutschland

Kritische Infrastrukturen: VKU fordert Reaktivierung aller abgelaufenen Sonderregelungen

Die kommunalen Unternehmen rüsten sich für die um sich greifende Omikron-Variante. Betreiber kritischer Infrastrukturen brauchen Sonderregelungen, mahnt der VKU.
22.12.2021

VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing hat klare Forderungen an die Politik.

Die Politik muss angesichts der sich zuspitzenden Corona-Lage alle inzwischen abgelaufenen Sonderregelungen wieder aktivieren. Das fordert der VKU und verweist auf die Schlüsselrolle kommunaler Unternehmen. Als Betreiber kritischer Infrastrukturen hätten sie in den nunmehr fast zwei Pandemiejahren Deutschland am Laufen gehalten und für eine sichere Strom-, Wärme- und Wasserversorgung gesorgt. Auch die Entsorgung von Abwasser und Abfällen sowie die Bereitstellung von schnellem Internet habe trotz schwieriger Rahmenbedingungen funktioniert.

„Damit das auch verlässlich so bleibt, ist es notwendig, dass alle kommunalen Unternehmen in die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung einbezogen und besonders in den Blick genommen werden - das heißt auch die Abfall- und Abwasserentsorger“, fordert VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.

Die konkreten Forderungen des Verbands an die Bundesregierung:

  • Die Regelungen der COVID-19-Arbeitszeitverordnung, mit denen in bestimmten Bereichen eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit auf bis zu zwölf Stunden pro Tag vorgenommen werden kann, müssen wieder in Kraft gesetzt werden, um die Arbeitsfähigkeit zu sichern.
  • Der Expertenrat weist auf die Notwendigkeit ausreichender Testkapazitäten hin. Unternehmen der kritischen Infrastrukturen benötigen für ihre Mitarbeiter einen prioritären Zugriff auf Testkapazitäten, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen und mögliche Quarantänemaßnahmen so kurz wie möglich zu halten. Ebenso sollte im Bereich der kritischen Infrastruktur über die Einrichtung sogenannter Quarantänekorridore für Notfälle entschieden werden, um mit Quarantäneerleichterungen die Handlungsfähigkeit wahren zu können.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kritischen Infrastrukturen sollten mit Vorrang geimpft werden, insbesondere auch bei Booster-Impfungen, wenn Priorisierungen notwendig werden sollten.

Der Corona-Expertenrat der Bundesregierung hat am 19. Dezember 2021 eine umfassende und sofortige Vorbereitung für den Schutz der kritischen Infrastrukturen angemahnt. Vor dem Hintergrund der sich ausbreitenden Omikron-Variante rechnen die Experten mit stark ansteigenden Inzidenzen und Krankheitsfällen. Auch die Ministerpräsidentenkonferenz hat gestern eindringlich auf notwendige Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur hingewiesen. (amo)