Die Perspektive für das KWK-Gesetz (KWKG) wird ein Stück weit klarer. "Die Verlängerung kommt", sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete Markus Hümpfer beim Parlamentarischen Abend der Hamburger Energiewerke. "Alle Voraussicht nach bis ins Jahr 2028".
Danach müsse die KWK-Förderung mit einem 2028 in Kraft getretenen Kapazitätsmechanismus verzahnt und von ihm ersetzt werden, führte der Energiepolitiker aus. Dementsprechend hatten sich zuvor auch Ministeriumskreise geäußert. Unklar blieb, inwieweit das KWK-Gesetz gesetzlich noch angepasst werden soll oder ob es sich um eine reine Verlängerung handelt.
KWKG-Verlängerung im Omnibusverfahren
Das Wirtschaftsministerium arbeite zurzeit mit Hochdruck am Gesetz, verriet Hümpfer. Der Rechtstext soll dann im Omnibusverfahren durch das Parlament gehen. Als mögliche Option gilt, das KWK-Gesetz an das Kraftwerkssicherheitsgesetz anzuhängen, dessen Eckpapiere sich zurzeit im Konsultationsverfahren befinden. "Spätestens im ersten Quartal [2025] sollte es geschafft und die Verlängerung da sein", sagte Hümpfer.
Beim Parlamentarischen Abend war auch Ingrid Nestle, energiepolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, vertreten. Sie dementierte Hümpfers Ausführungen nicht.
KWKG: Rechtsstreit mit EU
Zuvor hatte Christian Heine, Chef der Hamburger Energiewerke, noch einmal betont, wie wichtig eine schnelle Verlängerung des KWK-Gesetzes für die Wärmewirtschaft ist. Wenn bald nichts geschehe, sei die "Messe gesungen", sagte er. Derzeit ist das eigentlich bis 2030 ausgelegte Gesetz lediglich bis Ende 2026 beihilferechtlich von der EU genehmigt.
Offen ist, inwiefern die KWK-Förderung per Umlage von der EU-Kommission überhaupt beihilferechtlich genehmigt werden muss. Der Rechtsstreit hat inzwischen den Europäischen Gerichtshof erreicht. Ein Urteil liegt nach ZfK-Informationen bislang nicht vor.
Wasserstofftrailer und Kompressoren
Gute Nachrichten hatte Grünen-Politikerin Nestle auch für die Wasserstoffwirtschaft. Wie von dort gefordert, sollen im Rahmen des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes nicht nur Planungs- und Genehmigungsverfahren von Elektrolyseuren schneller vonstatten gehen, sondern auch von Anlagen und Anwendungen, die weniger im Fokus stehen, für den Wasserstoffhochlauf aber ebenso von Bedeutung sind.
Damit könnten etwa Wasserstofftrailer gemeint sein, die gasförmigen oder flüssigen Wasserstoff transportieren und gerade im Frühstadium als wichtige Alternative zu Pipelines gelten. Auch Verdichter oder Kühlsysteme könnten darunter fallen.
Zeitplan bei Wasserstoffbeschleunigungsgesetz
Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz wird derzeit im Bundestag verhandelt. Es könnte in den nächsten Wochen final verabschiedet werden. (aba)



