Die Höhe der Gasnetzentgelte in Deutschland variiert teils stark.

Die Höhe der Gasnetzentgelte in Deutschland variiert teils stark.

Bild: © Daniel Reinhardt/dpa

Der VKU begrüßt die Einigung der Großen Koalition bei der Regulierung der Erdgas- und Wasserstoffnetze. „Eine klare Zielformulierung im Gesetz für einen gemeinsamen regulatorischen Rahmen zur Finanzierung der Gas- und der Wasserstoffnetze stellt die richtigen Weichen. Eine regulatorische Trennung von Wasserstoff- und Gasnetzen löst ansonsten unweigerlich eine Investitionszurückhaltung bei den Netzbetreibern aus“, sagt Verbandschef Ingbert Liebing in einer Mitteilung. Liebing steht demnach auch hinter der Forderung der Berichterstatter von Union und SPD, den EU-Rechtsrahmen entsprechend anzupassen.  

Es sei nicht sinnvoll, eine neue separate H2-Infrastruktur zu schaffen, wenn man auf die bestehende Gasinfrastruktur zurückgreifen könne, betont Liebing erneut. Ein „Upgrade“ des vorhandenen Netzes sei zwar ein milliardenschweres Investment. Am Ende sei es aber bedeutend günstiger und schneller zu haben als ein neues Wasserstoffnetz. „Für ein solches pragmatisches Infrastruktur-Upgrade zu Wasserstoffnetzen brauchen kommunale Netzbetreiber aber jetzt Rechts-, Planungs- und damit Investitionssicherheit durch entsprechende Regulierungsvorgaben.“ Ein gemeinsamer Regulierungsrahmen für Gas- und Wasserstoffnetze - einfach umzusetzen mit einer Erweiterung des Gasbegriffes in der aktuellen Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes - sei hierfür eine wichtige Weichenstellung.

Bundesregierung gibt bisherige Position auf

An der Frage, ob es eine gemeinsame Finanzierung von Erdgas- und Wasserstoffnetzen geben soll, scheiden sich nicht nur auf politischer Ebene die Geister. Auch die Branche ist uneins. Die Bundesregierung hatte bislang stets die Position vertreten, dass man es bei einer Trennung belassen müsse, da man sonst gegen EU-Recht verstoße. Zu einer ganz anderen Einschätzung kamen die Fernleitungsnetzbetreiber. Diese hatten bei der Ruhr-Universität Bochum ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Das Ergebnis: Gemeinsame Netzentgelte für den Transport von Erdgas (und anderen Gasen) und Wasserstoff seien sehr wohl mit dem Unionsrecht vereinbar.

Noch in der vergangenen Woche hatte Jochen Homann, der Chef der Bundesnetzagentur, bekräftigt, dass eine klare Trennung der Netze der einzig richtige Ansatz sei – auch um eine Quersubventionierung der Wasserstoffnetze durch die Erdgaskunden zu verhindern. Deren Zahl sei schließlich rückläufig.

Abgesang auf die Gasinfrastruktur

Auf der Jahreskonferenz von Becker Büttner Held hatte Homann nicht eben zur Freude der Branche die Gasnetze mit den Telegrafenmasten verglichen. Er erläuterte, dass man sich nicht an jede Infrastruktur klammern müsse, nur weil diese schon vorhanden sei. Ziel der Arbeit der Bundesnetzagentur sei nicht der Erhalt von Infrastruktur.

Thomas Gößmann, der Vorstandsvorsitzende der FNB Gas, wiederum sieht in der von der Bundesregierung bislang favorisierten getrennten Trennung zwischen Gas und Wasserstoff eine Gefahr für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Es brauche einen Rahmen für die integrierte Planung und Finanzierung von Gas- und Wasserstoffinfrastruktur. „Nicht zuletzt auch, weil neben dem Wasserstoffhochlauf zukünftig auch vermehrt die Versorgung mit Biomethan und synthetischem Methan sichergestellt werden muss.“

Viele Hausaufgaben für die Politik

Nun hatte die Bundesregierung offenbar ein Einsehen. Langfristiges Ziel ist nun eine gemeinsame Regulierung der Gas- und der Wasserstoffnetze. Allerdings wird das Thema auch noch die kommende Bundesregierung beschäftigen: Bis Ende 2022 soll ein Konzept für einen gemeinsamen Regulierungsansatz erarbeitet werden, heißt es. Und auch mit Blick auf die offenbar nach wie vor für nötig befundenen regulatorischen Änderungen gibt es auf EU-Ebene noch dicke Bretter zu bohren. (amo)

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