Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wollen kurzfristig mehr Flächen für die Windenergie an Land (onshore) ermöglichen. Dazu hatten die Ministerien sich auf Maßnahmen bei Drehfunkfeuern und Wetterradaren verständigt. Nun hat das Bundeskabinett einen Bilanzbericht zur Funknavigation verabschiedet, wie das BMWK mitteilt
Ein Großteil der vereinbarten neun Maßnahmen sei bereits umgesetzt. "Die gemeinsame Arbeit der letzten Monate hat sich gelohnt", sagte Robert Habeck (Grüne), Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz.
"Vor allem mit Halbierung der Abstände für den Anlagenschutz von Drehfunkfeuern von vormals 15 Kilometer auf jetzt 7 Kilometer werden Flächen frei für die Windenergie. So können etwa 4 bis 5 GW installierte Leistung im Bereich Windenergie an Land zusätzlich genehmigt und gebaut werden."
Konflikte mit Flugsicherung
Das BMDV, das BMWK und die Deutsche Flugsicherung hatten demnach im April ein Paket beschlossen, um die Interessen der Windenergie an Land und von Funknavigationsanlagen besser zu vereinbaren. Allein im Jahr 2022 habe das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung allen 41 Anträgen zur Errichtung von insgesamt 119 Windenergieanlagen in Anlagenschutzbereichen von Drehfunkfeuern zugestimmt, heißt es in der Presseaussendung.
Das Ziel sei es, den störungsfreien Betrieb von Flugsicherungsanlagen zu sichern und gleichzeitig mehr Flächen für Wind an Land zur Verfügung zu stellen. Wissenschaftliche Unterstützung kommt demnach von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt.
Schutzbereiche verkleinert
Die konkreten Maßnahmen:
- Anlagenschutzbereiche werden verkleinert an Drehfunkfeuern vom Typ DVOR
- Rückbau und Umbau von Drehfunkfeuern Derzeit werden noch 52 Drehfunkfeuer betrieben. Nach den aktuellen Planungen werden bis 2030 19 Drehfunkfeuer stillgelegt. An weiteren Standorten ersetzt die DFS mit finanzieller Unterstützung des BMWK bis zum Jahr 2025 acht ältere störanfällige Drehfunkfeuer durch modernere weniger störanfällige Drehfunkfeuer.
- Neue Berechnungsformel für Drehfunkfeuer vom Typ CVOR (Abkürzung für Conventional Very High Frequency Omnidirectional Range). DFS und PTB konnten eine neue Formel entwickeln, die präzisere Vorhersagen für eine eventuelle Störung durch Windenergieanlagen ermöglicht.
- Anhebung der Störobergrenze bei Funknavigationsanlagen Zum 1. August 2022 wurde der bei Genehmigungsverfahren zulässige Störungsgrenzwert für Windenergieanlagen an Land von 3° auf 3,6° erhöht. Die DFS setzt die neue Störobergrenze seit dem 1. August 2022 bei Genehmigungsverfahren ein.
- Weitere Erhöhung des verfügbare Fehlerbudget Das für externe Beeinflussung verfügbare Fehlerbudget wurde am 1. August 2022 um 0,5° auf 1° erhöht. Zusammen mit der Anhebung der Störobergrenze um 0,6° erhöht sich das Fehlerbudget bei DVORDoppler Very High Frequency Omnidirectional Range insgesamt um 1,1° und bei CVORConventional Very High Frequency Omnidirectional Range um 0,6°. Diese Maßnahmen dürften Zustimmungsfähigkeit von Windenergieanlagen im Anlagenschutzbereich von Drehfunkfeuern deutlich erhöhen.
Branche lobt Zusammenarbeit
Aus der Branche kam Lob für die Maßnahmen. "Ministerien, Flugsicherung und die Windenergiebranche haben in den vergangenen Jahren vertrauensvoll und gut zusammengearbeitet", sagte Hermann Albers, Präsident des Bundesverbandes Windenergie (BWE). "Diese Kooperation trägt nun sichtbar Früchte: Die Reduzierung der Prüfbereiche um DVOR-Standorte auf 7 Kilometer wird große Flächenpotenziale für die Windenergie an Land eröffnen."
Auch die sonstige Implementierung der Ergebnisse der vom BMWK unterstützten Forschungsvorhaben WERAN und WERANplus komme voran und trage beispielsweise zu einer deutlich verbesserten Winkelfehlermessung bei. "All dies führt dazu, dass für den Ausbau der Windenergie dringend notwendige Flächen in größerem Umfang als zuvor bereitstehen", so Albers weiter. "Dies ist ein gutes und wichtiges Ergebnis." (jk)


