Was vor genau einem Jahr noch so viel versprechend klang, erweist sich in der Praxis als weitgehend unwirksam. Mit dem Mieterstromgesetz sollte die Energiewende endlich auch in den Städten Einzug halten. Doch bis jetzt wurden nur 3,3 MW vom jährlichen Fördervolumen in Höhe von 500 MW abgerufen. Nicht mal ein Prozent der förderfähigen Leistung wurde von Mieterstromprojektierern realisiert. Zehn Verbände, darunter der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE), Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH), nehmen die Bundesregierung in die Verantwortung und fordern Nachbesserungen.
Als das Gesetz am 25. Juli 2017 in Kraft getreten ist, sollte es Mietern die Erzeugung von Solarstrom auf dem eigenen Dach schmackhaft machen und Hauseigentümer animieren in eine gemeinschaftlich genutzte PV-Anlage zu investieren. Doch bis heute sind Mieterstromprojekte „wirtschaftlich unattraktiv“, so die Verbände. Anlagenbetreiber erhalten pro verbrauchte Kilowattstunde einen Förderzuschlag von bis zu 4,7 Cent. Anders als beim Eigenstromverbrauch müssen Hauseigentümer jedoch oft die volle EEG-Umlage bezahlen. Viel Gewinn bleibt somit nicht übrig.
Steuern, Bürokratie und soziale Ausgrenzung
Neben den finanziellen Herausforderungen kritisieren die Verbände auch die engen Vorgaben, wer von der selbst erzeugten Energie profitieren darf. Laut Gesetz darf der Strom nur im „unmittelbar räumlichen Zusammenhang“ ausgeliefert und verbraucht werden. Damit können Wohnblöcke und Quartiere zwar förderwürdig mit Mieterstrom versorgt werden, Nachbargebäude fallen allerdings aus der Förderung heraus. Bewohner mit ungünstig, ausgerichteten Dächern werden dadurch ausgegrenzt und ein flächendeckender Ausbau des Mieterstroms ist dadurch nicht möglich.
Auch steuerliche Hemmnisse blockieren eine Mieterstromoffensive. Bislang nahmen viele Gebäudeeigentümer Abstand von der Idee selbst erzeugten Strom für ihre Mieter anzubieten. Der Verkauf von Strom wird vom Gesetzgeber als gewerbliche Tätigkeit angesehen und führt für Wohnungsunternehmen zum Verlust von erweiterten Gewerbesteuerkürzungen. Für private Eigentümer bringt die Rolle des Energielieferanten die Gewerbesteuerpflicht auf die Vermietungstätigkeit.
Contracting nicht förderwürdig, Pacht wenig rentabel
Contracting-Modelle mit Drittanbietern wären an dieser Stelle eine Möglichkeit für Vermieter die steuerlichen Hürden zu umgehen. Allerdings verpufft auch diese Alternative ohne eine Novellierung des Mieterstromgesetzes. Nur der Betreiber einer Solaranlage darf den erzeugten Strom an den Letztverbraucher liefern, solange er als Mieterstromprojekt gefördert werden will. Die Möglichkeit einer Verpachtung von Dächern mit PV-Anlagen stellt für die Verbände keine befriedigende Lösung dar. Immerhin fällt beim Pachtmodell, sowohl beim Eigenstromverbrauch als auch beim Mieterstromverbrauch ein Teil der EEG-Umlage an. (ls)



