Deutschland

Mini-EEG-Novelle: Keine Solarhoffnung, dafür Biogasperspektive

Der Bundesrat hat der Änderung des EEGs zugestimmt – die Streichung des PV-Deckels ist in der Endfassung nach wie vor nicht enthalten, mehr Erfolg hatte die Biogaslobby, die Flexprämie bleibt vorerst.
15.05.2020

Für die PV-Branche ist die Mini-EEG-Novelle ein herber Rückschlag, die Verlängerung der Flexprämie für Biogas hat es auf den letzten Drücker noch in den Gesetzesentwurf geschafft.

Am Donnerstagabend hatte die Regierung die letzte Chance, der Solarbranche neuen Schwung zu geben – und sie vertan. Der Änderungsantrag der Grünen, den 52-GW-Deckel zu streichen, wurde abgelehnt. Dafür wurde die Verlängerung der Übergangsfrist für die Flexibilitätsprämie bei Biogasanlagen angenommen.

Der Biogasrat begrüßt die Verlängerung der Übergangsfrist von derzeit 16 auf 24 Monate für die Flexibilisierung von bestehenden Biomasseanlagen. Anlagenbetreiber würden nun in dieser schwierigen Phase, in der die fristgemäße Umsetzung der Flexibilisierungsprojekte aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie (z.B. Probleme bei der Herstellung und Lieferung technischer Komponenten, aber auch personelle Schwierigkeiten bei der Realisierung baulicher Maßnahmen und deren technischer Abnahme) massiv bedroht war, die notwendige Investitionssicherheit erhalten, um ihre geplanten Projekte erfolgreich zu beenden, kommentiert Janet Hochi, Geschäftsführer des Biogasrates.

Union muss Blockade-Haltung aufgeben

Auch der VKU hatte in der Vergangenheit intensiv für eine Verlängerung der Flexprämie geworben und begrüßt die Entscheidung des Bundestages. „Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, dass der Gesetzgeber die Gelegenheit nicht genutzt hat, dem Ausbau der Solarenergie endlich den dringend benötigten Schub gibt, insbesondere durch die überfällige Streichung des 52-GW-Förderdeckels sowie durch ein Aussetzen der Degression für kleine PV-Anlagen für die Dauer der Pandemie,“ betont Ingbert Liebing, VKU-Hauptgeschäftsführer.

Ähnlich bewertet Reiner Priggen, Vorsitzender des Landesverband Erneuerbare Energien NRW die Entschlüsse: „Es ist gut, dass der Gesetzgeber zugehört hat und Insolvenzen in der Bioenergie-Branche durch diese Mini-Novelle verhindert. Unverständlich bleibt weiterhin die Blockadehaltung der Union, die mit allen Mitteln Mindestabstände für Windräder durchboxen will und dafür die deutsche Solarbranche als Verhandlungsmasse einsetzt. Diese Erpressungstaktik schadet der Energiewende und gefährdet akut Arbeitsplätze.“ (ls)