Der Fernwärmeverband AGFW kritisiert die nach seiner Einschätzung mehrdeutigen Transparenzvorschriften im Paragraphen 1a der AVBFernwärmeV.

Der Fernwärmeverband AGFW kritisiert die nach seiner Einschätzung mehrdeutigen Transparenzvorschriften im Paragraphen 1a der AVBFernwärmeV.

Bild: © Marijan Murat/dpa

Die Novelle der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) soll noch in diesem Jahr inkraft treten. Das kündigte Kerstin Deller, Referatsleiterin für Wärmenetze, Wärmeplanung und kommunale Wärmewende im BMWK, bei den Berliner Energietagen an. Eine erste Anhörung der Länder und Verbände sei bereits erfolgt. Aktuell überarbeite das BMWK den Entwurf und ergänze ihn. Nach Fertigstellung haben dann Länder und Verbände erneut Gelegenheit, sich zu der geplanten Novellierung zu äußern. In diesem Sommer soll sich dann das Bundeskabinett mit der AVBFernwärmeV befassen, sagte Deller.

Dem BMWK gehe es mit dem Vorhaben darum, attraktive Rahmenbedingungen für eine günstige Versorgung der Verbraucher mit Fernwärme unter transparenten Preis- und Versorgungsbedingungen zu schaffen, betonte die Referatsleiterin. Um dieses Ziel zu erreichen, wolle man die Vorgaben zur Ausgestaltung von Preisänderungsklauseln konkretisieren.

BMWK will mehr Transparenz

Darüber hinaus plant das Ministerium laut Deller eine Kodifizierung von Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Thema Fernwärme. Ein weiterer zentraler Baustein seien Transparenz- und Veröffentlichungspflichten. Konkret nannte Deller hier online einsehbare Musterberechnungen, aus denen sich die Änderung einer Preisänderungsklausel nachvollziehen lässt.

Geplant sind ferner die Einrichtung einer Transparenzstelle sowie die Ausweitung der Möglichkeiten zur Schlichtung – Instrumente, die von Verbraucherschützern schon seit langem gefordert werden.

Ministerien werkeln an der WärmeLV

Deller äußerste sich auch zum Stand der Überarbeitung der Wärmelieferverordnung (WärmeLV). Hier sei nicht das BMWK, sondern das Bundesjustizministerium (BMJ) federführend. Aktuell würden beide Häuser gemeinsam nach einer Lösung suchen, die sowohl den Fernwärmeausbau voranbringe, als auch den Mieterschutz wahre.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband ("vzbv") begrüßte in der anschließenden Debatte bei den Energietagen Dellers erneute Ankündigung, ein Wärmenetzregister zu schaffen. Damit möchte das BMWK nach eigener Aussage die Datenlage in Bezug auf Wärmenetze verbessern. Dieses Register werde man „in einem getrennten Prozess“ angehen.

Anschlusszwang ist Ländersache

Auf den von der VZBV abgelehnten Anschluss- und Benutzungszwang angesprochen, führte Deller aus, dass es sich dabei um Landes- und nicht Bundesgesetzgebung handele. Ausführende seien hier die Kommunen.

Vor einer „Verdreifachung“ der Kosten bei der Fernwärme müsse niemand Angst haben, so die Referatsleiterin. Es gebe mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) ein gutes Instrument für Versorger, die hohen Investitionskosten in den Ausbau der Fernwärme aber auch die Dekarbonisierung fördern zu lassen. Für Großwärmepumpen gebe es sogar eine Betriebskostenförderung.

Verbraucherschützer: Nur tatsächliche Kosten in Rechnung stellen

Für den VZBV äußerte Thomas Engelke die Hoffnung, dass die Fernwärme durch gute, konkurrenzfähige Preise überzeugen werde und nicht durch eine Verpflichtung. Auch wenn nicht alle privaten Haushalte angeschlossen werde, sei die Fernwärme für die Versorger wirtschaftlich betreibbar. Änderungsbedarf meldete Engelke auch bei den aus seiner Sicht zu langen Vertragslaufzeiten für Fernwärmekunden an. Oberstes Gebot sei Transparenz. „Wir müssen bei den Preisänderungsklauseln dahin kommen, dass diese a) besser verständlich sind, aber b) auch viel stärker die tatsächlichen Kosten abbilden, die die Versorger tatsächlich haben.“ Der Verbraucher müsse wissen, dass er tatsächlich nur die Kosten bezahlte, die dem Versorger auch entstehen, so Engelke.  (amo)

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