Zunächst will das Finanzministerium nur ein Viertel der Mittel zuweisen.

Zunächst will das Finanzministerium nur ein Viertel der Mittel zuweisen.

Bild: © Christophe Gateau/dpa

Das Bundesfinanzministerium gibt Haushaltsmittel zur Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen und für den Umbau der Wirtschaft zunächst nur teilweise frei. Das sei eine vorläufige Vorsichtsmaßnahme für das erste Halbjahr, hieß es am Freitag aus Kreisen des Finanzministeriums.

Laut einem Bericht des Nachrichtenportals «Table Media» soll zunächst nur ein Viertel des im Haushalt vorgesehenen Geldes zugewiesen werden. Danach will das Bundeswirtschaftsministerium wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts den Haushaltsvollzug und den Mittelabfluss noch engmaschiger in den Blick nehmen.

Verpflichtungen werden erfüllt

Alle gesetzlichen und anderweitig eingegangenen Verpflichtungen würden erfüllt, hieß es im Finanzministerium. Eine Sprecherin des Bauministeriums betonte zudem, das Förderprogramm für klimafreundlichen Neubau sei von der Deckelung nicht betroffen. Es gebe «keine unmittelbaren Auswirkungen für die Neubauförderung».

In den vergangenen Jahren waren immer wieder größere Summen aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) überhaupt nicht abgerufen worden, weil Projekte stockten oder Fördermaßnahmen bei der Bevölkerung nicht gut ankamen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im vergangenen Jahr fehlten dem KTF rund 60 Mrd. Euro. Nach zähen Sparverhandlungen hat sich die Koalition Ende 2023 darauf verständigt, dass dem KTF in 2024  49 Mrd. Euro zur Verfügung stehen. (dpa/hp)

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