Die Gaskosten für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden sind laut einer Erhebung von Verivox auf Jahressicht um 28,2 Prozent gestiegen.

Die Gaskosten für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden sind laut einer Erhebung von Verivox auf Jahressicht um 28,2 Prozent gestiegen.

Bild: © Ilya Rumyantsev/Adobestock

Im Falle einer Gasmangellage müssen aus Sicht des Bundeswirtschaftsministeriums alle Verbraucher Beiträge zum Energiesparen leisten. Dies habe Minister Robert Habeck (Grüne) deutlich gemacht, sagte eine Sprecherin am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur.

Eine europäische Verordnung, auf der der deutsche Notfallplan Gas basiert, definiere geschützte Kunden und diese Vorgabe gelte, so die Sprecherin. «Das heißt Kindergärten, Krankenhäuser, private Verbraucher sind geschützte Verbraucher und diese werden auch im Fall einer Gasmangellage weiter versorgt und beliefert und nicht abgeschaltet.»

Klar sei aber auch, «dass im Fall einer Gasmangellage alle Verbraucher einen Beitrag zum Energiesparen leisten müssen.» Dafür brauche es dann auch Standards zum Energiesparen.

Folgen einer langfristigen Unterbrechung in der Industrie berücksichtigen

Habeck hatte am Dienstag in Wien deutlich gemacht, dass er auf europäischer Ebene Handlungsbedarf sieht. Die europäische Notfall-Verordnung Gas sehe den Schutz von kritischer Infrastruktur und Verbrauchern vor, aber nicht den von Wirtschaft und Industrie.

Das mache nur Sinn bei einer kurzfristigen Störung, sagte Habeck. «Das ist aber nicht das Szenario, das wir jetzt haben.» Es gelte, die Folgen einer langfristigen Unterbrechung von industrieller Produktion zu berücksichtigen.

Viele Medien titelten "Habeck stellt Priorisierung von Privathaushalten in Frage"

Es gelte, die Folgen einer langfristigen Unterbrechung von industrieller Produktion zu berücksichtigen. Es gehe darum, wie private Kunden einen Beitrag leisten könnten zur Einsparung von Gas. Diese Passage hatte am Dienstag für einige Verwirrung gesorgt. "Habeck stelle die Priorisierung von Privathaushalten in Frage", hatten am Mittwoch sinngemäß zahlreiche Medien getitelt.

Über das Energiesicherungsgesetz könnte die Bundesregierung Verordnungen zur Energieeinsparung erlassen. Dabei könnte es zum Beispiel darum gehen, Vorgaben zu Mindesttemperaturen beim Heizen abzusenken.

VDMA begrüßt Diskussion über Status des "geschützten Verbrauchers"

Für den Verband der deutschen Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA) sind Habecks missverständliche respektive missverstandene Äußerungen indes eine Steilvorlage. "Der Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister stellt zu Recht die Frage, ob der Status des 'geschützten Verbrauchers' in einer Gas-Krise von bisher ungeahnter Dimension und Dauer noch richtig definiert ist", so VDMA-Präsident Klaus Haeusgen in einer Pressemitteilung.

Der absolute Vorrang des Verbrauchers in einer Gas-Notlage sei für Situationen konzipiert worden, in denen Gas regional und zeitlich beschränkt nicht zur Verfügung stehe, etwa aufgrund einer Naturkatastrophe oder aufgrund von temporären technischen Problemen. "Der Ukraine-Krieg mit all seinen Folgen sprengt dieses Szenario jedoch". 

"Unsere Unternehmen haben auch eine Verantwortung für die Arbeitsplätze"

Der Verband unterstütze die Diskussion, gerade "weil unsere Unternehmen auch eine Verantwortung für die Arbeitsplätze ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben". Privatkunden von jeglicher Einschränkung in der Gasversorgung auszunehmen, wie es momentan rechtlich vorgesehen sei, könne - wenn der Notfall eintrete - eine wirtschaftliche Krise deutlich beschleunigen und damit auch für Arbeitnehmer dramatische Folgen haben. "Das muss verhindert werden".

SPD-Chefin Esken pocht auf Regelung in EU-Gasnotfall-Verordnung

Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken betonte den Vorrang von Privathaushalten vor der Industrie. «Privathaushalte und systemrelevante Einrichtungen müssen in einer Gasmangellage ganz klar eine Priorität haben», sagte sie der Düsseldorfer «Rheinischen Post». «Das ist auch so im Gas-Notfallplan festgeschrieben, Privathaushalte und soziale Einrichtungen sind dort besonders geschützt. Für mich zählen Schulen ebenso dazu.»

Steinbach: "Momentan sollten wir nicht über staatliche Eingriffe diskutieren"

Auch Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach lehnt es ab, im Falle einer Notlage bei der Gasversorgung den Vorrang für Privathaushalte aufzuweichen. «Ich bin der Meinung, die bisherige Priorisierung, die wir haben, also zunächst die schützenswerte Infrastruktur, dann die privaten Haushalte und dann die Wirtschaft, ist richtig», sagte der SPD-Politiker am Mittwoch im Inforadio des RBB. «Und wir sollten aus meiner Sicht auch dabei bleiben.»

Wegen Wartungsarbeiten fließt seit Montag durch die Ostsee-Pipeline Nord Stream 1 derzeit kein russisches Gas nach Deutschland. Die Sorge ist, dass Russland Gaslieferungen über die zuletzt wichtigste Verbindung nach Deutschland nach Abschluss der Arbeiten nicht wieder aufnehmen könnte.

Sollte das eintreten, werde ein «Optionierungsmechanismus» greifen, sagte Steinbach. Dabei werde es darum gehen, mit den reduzierten Gasmengen gegenseitig auszukommen. «Das heißt, man wird den Unternehmen Anreize bieten, aktiv zu sparen, und damit insgesamt das Kontingent so zu gestalten, dass es ausreichend ist», erläuterte er. Über staatliche Eingriffe «sollten wir im Augenblick alle nicht diskutieren», fügte Steinbach hinzu. Denn es müsse alles getan werden, um dies zu vermeiden. (hoe/dpa)

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