Ein schnellerer Ausbau von Windenergie auf See, die Produktion von Wasserstoff und ein schnellerer Netzausbau – das will die Bundesregierung mit einem Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie RED III erreichen. Der sperrige Titel des Vorhabens: "Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes".
Nun fand die erste Lesung im Bundestag statt. Anschließend soll der Ausschuss für Energie und Klimaschutz über den Entwurf beraten. Dabei zeigten sich mehrere strittige Punkte, über die die Koalition nochmal brüten dürfte.
20 Mrd. Euro zusätzlich
Grünen-Politikerin Katrin Uhlig betonte, wie wichtig die Änderungen sind. "Besonders Offshore-Windanlagen bieten das ganze Jahr Strom zu verlässlichen Preisen." Eine gleichzeitige Absenkung von Natur- und Umweltschutz sei allerdings keine Alternative. Besonders sensible Gebiete auf dem Meer und dem Land müssten geschützt werden.
Unions-Politiker Thomas Heilmann, der vor allem für seien Klagen gegen das Heizungs- und das Klimaschutzgesetz bekannt ist, kritisierte den bestehenden Vorrang für unterirdische Erdkabel im Rahmen des Bundesbedarfsplanungsgesetzes. "Wir sind seit längerem der Meinung, dass wir diesen Unsinn nicht fortsetzen sollten", sagte der Fachpolitiker. Das seien 20 Mrd. Euro an zusätzlichen Kosten, die Deutschland einsparen könne.
Zeitnahe Speicherstrategie
Rückenwind erhielt er von FDP-Fachpolitiker Michael Kruse. Er wolle sich den Erdkabelvorrang im Rahmen des Gesetzespaketes nochmals anschauen, "damit wir schneller und günstiger bauen können". Auch der Wirtschaftsflügel der SPD hatte sich bereits für eine Änderung offen gezeigt. Die Forderung ist aber gerade unter den Länderchefs umstritten.
Kruse kündigte zudem an, dass die Speicherstrategie des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) zeitnah in Gesetzesform gegossen werden soll, "weil wir in diesem Land dringend Speicher brauchen." Er wolle sich auch dafür einsetzen, dass noch mehr Offshore-Flächen in Ausschreibungen verauktioniert würden. Zudem solle die deutsche Industrie möglichst viel von dem Offshore-Windstrom erhalten.
Sorge um Rechtsunsicherheit
Strittig bleibt weiterhin der Entfall von naturschutzrechtlichen Prüfungen in dafür vorgesehenen Gebieten. Während die EU-Richtline eine Beschränkung von Umweltprüfungen vorsieht, geht der BMWK-Entwurf deutlich weiter. Auch eine von der EU vorgesehene Ausnahmeregelung ist in dem Gesetzesentwurf nicht enthalten.
Der mögliche Entfall der naturschutzrechtlichen Prüfungen stößt sowohl bei Naturschutzverbänden als auch bei Energiekonzernen auf Kritik. Letztere befürchten, dass bei der Planung eine neue Rechtsunsicherheit entsteht und neue Projekte durch anschließende Klagen verzögert werden könnten. SPD-Energiepolitiker Bengt Berg wiegte daher in der Lesung nun ab. "Wir müssen uns anschauen, inwieweit dieser Entwurf ein Stück zu weit geht."
Fristengleichlauf für Windkraft
Weitere Kritikpunkte an dem Gesetzesentwurf betrafen Fristen für Windprojekte. Während für Biogasanlagen die Realisierungs- und Förderfrist seit dem Solarpaket I aufeinander abgestimmt ist, fehlt eine vergleichbare Regelung für die Windkraft. Branchenverbände hatten dies mehrfach kritisiert. (jk)



