Die Bundesnetzagentur will Stromnetzbetreiber künftig dazu verpflichten, einen Grundpreis für Verbraucher in der Niederspannung zu erheben. Das geht aus dem Zwischenstand zur Netzentgeltreform Agnes hervor.
Zusätzlich plant die Behörde verbindliche Obergrenzen für den Grundpreis. Für Prosumer – Kunden, die über Photovoltaikanlagen gleichzeitig Strom erzeugen und verbrauchen – soll ein separater Grundpreisaufschlag gelten. Die finale Festlegung erwartet die Regulierungsbehörde für Ende 2026. Die Reform soll ab 2029 wirken.
VKU begrüßt Prosumer-Komponente, lehnt Deckel ab
Der Stadtwerkeverband VKU begrüßt die geplante eigenständige Prosumer-Grundpreiskomponente ausdrücklich."Eine pauschale Deckelung greift zu kurz, weil die Höhe sachgerecht gebildeter Grundpreise stark von den jeweiligen Netzstrukturen, Kosten und regionalen Gegebenheiten abhängt", erklärt ein VKU-Sprecher.
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Der Verband begründet dies mit der Regulierungssystematik: Die Bundesnetzagentur legt für jeden Netzbetreiber eine individuelle Erlösobergrenze fest, die auf dessen tatsächlichen Kosten basiert. Ein einheitlicher Deckel würde entweder zu Unterdeckungen bei einzelnen Netzbetreibern führen oder Kosten in andere Preisbestandteile verschieben, befürchtet der Verband.
"Für uns ist bei der Netzentgelt-Reform zentral, dass Netzentgelte in erster Linie die tatsächlich anfallenden Kosten der Netzinfrastruktur verursachungsgerecht refinanzieren", stellte der VKU-Sprecher klar. In der Praxis liegen Grundpreise derzeit zwischen rund 50 und 120 Euro pro Jahr, Arbeitspreise etwa zwischen 5 und 7 Cent pro Kilowattstunde, wie der Verband mitteilte. Die Streuung spiegelt die unterschiedlichen Kostenstrukturen der über 800 deutschen Verteilnetzbetreiber wider.
Der VKU hält die Prosumer-Grundpreiskomponente für den richtigen Schritt: "Sie stellt einen absoluten Kostenblock dar. Zahlen einzelne weniger, müssen also andere zwangsläufig mehr zahlen." Die ursprüngliche VKU-Forderung, den Grundpreisanteil anzuheben, um der "Entsolidarisierung durch Prosumer" entgegenzuwirken, sieht der Verband damit berücksichtigt. "Wir begrüßen diesen Schritt ausdrücklich als Maßnahme für mehr Gerechtigkeit bei den Netzentgelten", sagte der Sprecher auf Anfrage.
BDEW: Richtig für Kunden ohne Messsysteme
Kerstin Andreae, Chefin des Energieverbands BDEW, hält einen verpflichtenden Grundpreis für Kunden ohne viertelstündliche Messung für "grundsätzlich richtig". Da ein großer Teil der Netzkosten verbrauchsunabhängig anfalle, sei diese Verpflichtung sachgerecht.
Für Kunden mit intelligentem Messsystem (iMSys) lehnt Andreae den pauschalen Grundpreis jedoch ab: "Ein verpflichtender Grundpreis für Kunden mit intelligentem Messsystem ist regressiv und setzt falsche Flexibilitätsanreize. Zielführender wäre ein Kapazitätspreis, der sich an der tatsächlichen Netznutzung orientiert." Perspektivisch sollten alle Kunden mit iMSys in eine Kapazitätspreissystematik überführt werden.
Kritisch sieht der BDEW auch die geplante Bandbreite von 20 bis 40 Prozent, innerhalb derer Netzbetreiber den Grundpreisanteil an den kundengruppenspezifischen Netzkosten festlegen sollen. Ob diese Spanne ausreiche, müsse zusammen mit den Verteilnetzbetreibern bewertet werden.
Der BDEW verweist dabei auf ein Gutachten, das der Verband gemeinsam mit dem Beratungsunternehmens Consentec im vergangenen Jahr durchgeführt hat. Demnach betragen strukturbedingte Kosten – also verbrauchsunabhängige Fixkosten für Betrieb, Wartung und Ausbau – rund 70 Prozent der gesamten Netzkosten. "Einen so hohen Anteil pauschal über einen einheitlichen Grundpreis zu erheben, würde Haushalte und Kleingewerbe erheblich belasten". "Einen solch großen Anteil der Netzkosten über einen pauschalen, für alle Haushalte und Kleingewerbe gleichen Grundpreis zu erheben, würde jedoch zu einer enormen Mehrbelastung dieser Kundengruppe führen", sagte Andreae. Für eine verursachungsgerechte Verteilung brauche es eine weitere Differenzierung.
Aktuell gibt es keine gesetzliche Obergrenze für den Grundpreisanteil. Die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) schreibt lediglich vor, dass Grundpreis und Arbeitspreis in einem "angemessenen Verhältnis" zueinander stehen müssen.
BEE sieht Europarechtsrisiko
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) steht einem verpflichtenden gedeckelten Grundpreis für Prosumer grundsätzlich kritisch gegenüber. BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser sieht darin nicht nur ein regulatorisches, sondern auch ein europarechtliches Problem: Eine solche Regelung diskriminiere Prosumer einseitig und verstoße möglicherweise gegen EU-Recht.
"Ein pauschaler Grundpreis ist aus unserer Sicht nicht kostenreflexiv und kann netzdienliches Verhalten eher bestrafen als fördern", sagte Heinen-Esser auf Anfrage. Eine konkrete Zahl für eine akzeptable Deckelungshöhe nannte der Verband nicht.


