Nina Scheer verhandelte auf SPD-Seite das energiepolitische Kapitel des Koalitionsvertrags mit. Sie ist energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion.

Nina Scheer verhandelte auf SPD-Seite das energiepolitische Kapitel des Koalitionsvertrags mit. Sie ist energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion.

Bild: © Scheer

Bei den parlamentarischen Beratungen zum Netzpaket und zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) kommt Nina Scheer eine Schlüsselrolle zu. Die SPD-Politikerin ist nicht nur energiepolitische Sprecherin ihrer Bundestagsfraktion, sondern auch Berichterstatterin zu beiden Vorhaben. Im Interview erklärt sie, warum sie noch viel Änderungsbedarf sieht und inwiefern die SPD tatsächlich hinter ihr steht.

Frau Scheer, nur wenige Stunden nach dem Kabinettsbeschluss haben Sie das Netzpaket und die EEG-Novelle kritisiert – obwohl auch SPD-Minister zugestimmt hatten. Waren Sie vom Verhandlungsgeschick Ihrer Parteikollegen so enttäuscht?

Ich bin weniger enttäuscht als besorgt, dass sich die Koalition in der Energiepolitik zurzeit noch nicht an das hält, was sie mit dem Koalitionsvertrag vereinbart hat. Natürlich haben Union und SPD unterschiedliche energiepolitische Vorstellungen, die sich auch nicht auflösen lassen. Umso wichtiger ist es dann aber, dass wir die verständigten Ziele und Linien nun zur Maßgabe nehmen. Davon sind wir noch sehr weit entfernt. Die Gesetzentwürfe erfüllen das an entscheidenden Stellen nicht.

Im Koalitionsvertrag steht, dass der Ausbau und die Modernisierung der Netze kosteneffizient vorangebracht und mit dem Erneuerbaren-Ausbau synchronisiert werden. Es steht dort außerdem, dass Sonnen- und Windenergie netzdienlich ausgebaut werden sollen, ja sogar die Ausweisung befristeter Engpassgebiete zu prüfen ist. Folgen EEG und Netzpaket nicht genau diesen Vorgaben?

Im Koalitionsvertrag steht auch, dass wir alle Potenziale der erneuerbaren Energien nutzen und die Netze effizienter auslasten wollen. Zudem sollen die gesetzten Ziele gelten. Das sind im Stromsektor mindestens 80 Prozent erneuerbare Energien bis 2030. Das "mindestens" zählt dazu und richtet sich gegen Limitierungen. Das findet sich in den Entwürfen nicht wieder.

Und wenn Sie die Engpassgebiete ansprechen: Ja, die finden sich auch im Koalitionsvertrag, aber mit dem Zusatz, dass dabei die Ausbauziele der Windkraft nicht gefährdet werden dürfen. Der Redispatchvorbehalt, die nun gesetzlich formulierte Beschränkung des Netzanschlussanspruches, nimmt aber in Kauf, dass man diese Ausbauziele nicht erreicht. Hier wird der Koalitionsvertrag gebrochen. Und das geht so nicht.

Dabei ist es dem SPD-geführten Umweltministerium gelungen, den Redispatchvorbehalt in der Ressortabstimmung abzuschwächen. Ist das kein Erfolg?

Die zentrale Frage ist aber ja: Bremsen wir die Energiewende überall dort, wo sich Netzengpässe auftun? Oder schaffen wir Anreize für Flexibilitäten, um Netze effizienter auszulasten? Vereinbart ist, dass wir den Umstieg hinbekommen, also Letzteres. Denn dafür brauchen wir die Erneuerbaren und Speicher wie Flexibilitäten. Aber eben das erfüllen die Gesetzentwürfe nicht, sondern bremsen hier. Wenn es im Nadelöhr klemmt, hilft uns der Faden nicht.

Was ist Ihr Vorschlag?

Das Überangebot muss für die benötigten Speicher und Flexibilitäten genutzt werden. Für die verbesserte Netzauslastung und "Nutzen statt Abregeln" – das ist vereinbart. Und damit können auch marktwirtschaftliche Anreize für mehr Speicher und andere Flexibilitäten gesetzt werden. Und genau das brauchen wir auch in dieser Phase der Energiewende.

Das Ziel ist, von den Fossilen loszukommen und damit 100 Prozent erneuerbare Energien und Abwärme. Dann ist es schlicht logisch, Überangebote zu nutzen. Stattdessen geht das Netzpaket voll zu Lasten erneuerbarer Energien. Betreiber von Erneuerbaren-Anlagen müssen flexible Netzanschlussverträge akzeptieren, deren Ausgestaltung weitgehend den Netzbetreibern überlassen ist. Dabei wird es ohne klare Pflichten auch für Netzbetreiber absehbar nicht funktionieren. Wir brauchen einen für alle Seiten verlässlichen und klaren Rahmen. 

Die Warnungen großer Verteilnetzbetreiber, dass ihre Netze jetzt schon viel zu überlastet sind, lassen Sie also kalt?

Es geht um Lösungen zum Umstieg auf die Erneuerbaren — auch im Interesse der Netzbetreiber. Auch die Überlastungen zeigen dies. Es ist aber ein Trugschluss zu glauben, man müsse überall dort den Stecker ziehen, wo zeitweise ein Überangebot an erneuerbaren Energien auftritt, und das Problem sei gelöst. Denn dadurch wird die Nutzung sowie Speicherbarkeit der Erneuerbaren nicht verbessert.

Was passiert stattdessen? Wir gefährden nicht nur unsere Ausbauziele, sondern verunsichern einen Wachstumsmarkt, den wir unbedingt brauchen, nicht zuletzt aus Resilienzgründen. Betriebe, die neue Beschäftigte eingestellt haben und wieder entlassen müssen, werden sich dreimal überlegen, ob sie ein zweites Mal in Deutschlands Energiemarkt investieren. 

Gibt es im Netzpaket auch etwas, was Sie gut finden?

Ja, die systemdienliche Anschlussleistung geht in die richtige Richtung, weil das Konzept die Integration von Speichern und Flexibilitäten anreizt. Das wird aber nicht zielführend wirken können, wenn Entschädigungsausfälle durch beschränkte Netzanschlussansprüche Investitionen in erneuerbare Energien zu riskant machen. Die systemdienliche Anschlussleistung sollte an Stelle des Redispatchvorbehalts beziehungsweise beschränkter Netzanschlussansprüche aufgegriffen werden, nicht als Ergänzung.

Auch beim EEG-Entwurf wollen Sie noch nachbessern, etwa bei der Förderung kleiner Photovoltaikanlagen. Viele wundert das: Warum macht sich gerade die SPD dafür stark, obwohl von der Förderung überwiegend gut verdienende Haushalte profitieren, während die damit verbundenen Förder- und Netzkosten sozialisiert werden?

Diese gerade verstärkt kursierende Betrachtung ist schief und ich widerspreche ihr ausdrücklich. Ziel muss es sein, die Energiepotenziale in der Breite, in der Dezentralität, bei den Akteuren, einzufangen. Dann müssen wir Haushalte aber auch in die Lage versetzen, dass sie ihre Dächer gern und damit auch lohnenswert zur Verfügung stellen.

Tun sie das, um in Deutschland dringend benötigte Energie zu erzeugen, ist das ein Beitrag zu mehr Energiesouveränität und auch ein Akt der Solidarität gegenüber der Allgemeinheit. Zumal die Einspeisevergütung auch Mieterstromprojekte erleichtert. Ich verweise auch hier auf den Koalitionsvertrag. Wir haben vereinbart, dass wir private Haushalte zu Akteuren der eigenen Energieversorgung machen wollen.

Wie wichtig ist Ihnen ein Fortbestehen der Einspeisevergütung?

Die Kosten für erneuerbare Energiegewinnung werden weiter fallen. Irgendwann werden wir an dem Punkt sein, dass sich die EEG-Förderung überlebt hat. Dafür brauchen wir aber auch den systemischen Umstieg auf die Erneuerbaren. Wir haben aber erst beschlossen, lückenfüllende Gaskraftwerke zu fördern.

Das zeigt doch, dass wir die systemische Umstellung auf 100 Prozent erneuerbare Energien noch nicht erreicht haben und auch noch eine Strecke vor uns haben. Solange wir fossile Energie fördern müssen, können wir die Förderung erneuerbarer Energien nicht einfach stoppen. Wenn wir den Weg des Ausbaus und Umstiegs auf Erneuerbare konsequent fortsetzen, kommen wir auch dahin, dass sich Erneuerbare perspektivisch am Markt refinanzieren lassen. 

In der EEG-Reform versteckt sich auch eine Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes. Die Schwelle für den verpflichtenden Smart-Meter-Einbau soll bei Erzeugungsanlagen auf 2 Kilowatt sinken. Branchenverbände zweifeln am Mehrwert dieser Verpflichtung.

Ich fände es kurios, erneuerbare Energien stärker in den Markt zu integrieren, ohne den Smart-Meter-Ausbau zu adressieren. Dass wir heutzutage erstklassig nutzbaren Strom abregeln müssen, hat auch mit fehlenden Smart Metern zu tun. Je länger wir auf sie warten, desto stärker gehen Ausbau und Nutzbarkeit erneuerbarer Energien auseinander. Deswegen müssen wir so schnell wie möglich zu einem verschärften Hochlauf kommen. Und dabei sollte es auch um Smart Meter light gehen.

Die Bundesregierung hat Netzpaket und EEG parallel verhandelt und gemeinsam beschlossen. Werden Sie das im parlamentarischen Verfahren auch so handhaben?

Wir wissen alle, dass die Reform des EEG eilt, weil die beihilferechtliche Grundlage der aktuellen Förderung Ende 2026 ausläuft und wir europarechtlich ab 2027 eine Gewinnabschöpfung einführen müssen. Und es stimmt: Kein neues EEG wäre das Schlechteste, was uns passieren könnte.

Das darf aber nicht als Druckmittel für solche Gesetzesänderungen im EEG und im Netzpaket herhalten, die für sich genommen nicht zu verständigen sind. Einen Verabschiedungszwang lehne ich im Stil und in der Sache ab. Ablaufdatum hin oder her. Das wäre kein angemessener Umgang in einer Koalition.

Die entscheidende Frage ist nun: Wie fest steht die SPD-Fraktion hinter Ihnen?

Ich erlebe in der Sache keinerlei Widerspruch in meiner Fraktion. Jetzt müssen wir kämpfen. Meine Aufgabe ist es, die verständigten Energiewende-Schritte in die Umsetzung zu bringen und auf ein dahingehendes Verständnis in Ziel und Detail hinzuwirken. Gründlich. Daran werde ich arbeiten, soweit meine Arme reichen.

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen
Die Fragen stellte

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper