Lars Rohwer ist seit 2021 Bundestagsabgeordneter. Seit dieser Wahlperiode sitzt der CDU-Politiker im Energieausschuss.

Lars Rohwer ist seit 2021 Bundestagsabgeordneter. Seit dieser Wahlperiode sitzt der CDU-Politiker im Energieausschuss.

Bild: © Anika Nowak

Lars Rohwer ist in dieser Wahlperiode für die deutsche Energiebranche ein gefragter Mann. Nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz und dem Kraftwerksgesetz ist der CDU-Bundestagsabgeordnete aus Sachsen nun auch für das Netzpaket und die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) Berichterstatter seiner Fraktion. Im Interview skizziert er seinen gewünschten Zeitplan und erklärt, was er von der systemdienlichen Anschlussleistung, dem Redispatchvorbehalt und dem Auslaufen der Einspeisevergütung hält.

Herr Rohwer, die Bundesregierung hat das Netzpaket und die EEG-Reform beschlossen. Jetzt sind Sie dran. Läuft Ihr Posteingang schon voll?

Tatsächlich haben wir schon viele Einladungen erhalten, und wir rechnen noch mit etlichen weiteren Terminanfragen. Aber so gern ich mich austausche: Ich werde relativ viele Gesprächswünsche ablehnen müssen, denn der Zeitplan ist eng.

Wie zufrieden sind Sie mit den Entwürfen, die das Bundeskabinett beschlossen hat?

Beide Entwürfe sind hilfreich. Es ist auch gut, dass das parlamentarische Verfahren jetzt beginnen kann. Ehrlicherweise hätte ich beide Entwürfe gern auch schon vor der parlamentarischen Sommerpause auf dem Tisch gehabt. Dann hätten wir bereits die erste Lesung und die öffentliche Anhörung terminieren können.

Eigentlich ergibt es nur Sinn, beide Entwürfe gemeinsam zu verhandeln.

Das muss nun bis September warten. Danach bleiben sieben Sitzungswochen, ehe die aktuelle EEG-Förderung zum Jahresende ausläuft. SPD-Verhandlerin Nina Scheer warnte im Interview mit uns bereits vor einem Verabschiedungszwang.

So würde ich es nicht formulieren. Aber auch ich finde, dass wir einen ordentlichen Zeitrahmen brauchen, um die Entwürfe zu diskutieren und zu verabschieden.

Der Zeitrahmen ließe sich weiten, wenn Sie das zeitkritische EEG verabschieden und dann erst das weniger zeitkritische Netzpaket verhandeln. Ist das für Sie vorstellbar?

Wir als Union gehen davon aus, dass wir die Entwürfe parallel verhandeln. Netzpaket und EEG greifen ineinander. Deshalb müssen wir die beiden Gesetze gut aufeinander abstimmen.

Schließen Sie aus, die Zeitpläne von Netzpaket und EEG zu entkoppeln?

Nein, ausschließen kann ich es nicht. Wir müssen das mit unserem Koalitionspartner gemeinsam hinbekommen. Ich nehme die Aussagen unseres Koalitionspartners ernst. Aber eigentlich ergibt es nur Sinn, beide Entwürfe gemeinsam zu verhandeln.

Bis wann wollen Sie sich für die Verhandlungen Zeit geben?

Wir müssten eigentlich bis zur Doppelsitzungswoche im Oktober fertig werden, also spätestens bis zum 16. Oktober; denn das EEG muss noch von der EU-Kommission notifiziert werden. Eine parallele Notifizierung könnte die Verhandlungen verkomplizieren.

Wir müssen raus aus der Welt der Förderung und hinein in den Markt.

Wie viel wollen Sie inhaltlich noch ändern?

Grundsätzlich gilt auch bei EEG und Netzpaket das Strucksche Gesetz. Kein Gesetz kommt aus dem Parlament so heraus, wie es eingebracht wurde.

Das heißt konkret?

Erst einmal geht der Ausbau der erneuerbaren Energien definitiv weiter. Bis 2030 sollen erneuerbare Energien 80 Prozent des Stromverbrauchs decken. Aber ab sofort geht das nur noch mit dem neuen Standard Erneuerbare und Energiespeicher. Bis zu einem Erneuerbaren-Anteil von 40 Prozent konnten wir sehr stark auf den Zubau von Wind und Photovoltaik setzen. Jetzt aber ist der netzdienliche Ausbau das Entscheidende. Wir müssen raus aus der Welt der Förderung und hinein in den Markt.

Kritiker sagen, dass das Netzpaket nicht mehr Erneuerbaren-Markt ermöglicht, sondern vielmehr verhindert.

Das sehe ich anders. Nehmen wir die sogenannte systemdienliche Anschlussleistung. Bis zu einer bestimmten Grenze sind Einspeisung und Vergütung von Wind- und Solarstrom abgesichert. Für darüber hinausgehende Strommengen, die unvergütet abgeregelt werden, schaffen wir Marktanreize für Stromspeicher, Elektrolyseure oder Wärmespeicher. Diese nehmen überschüssigen Strom auf und können die Energie dann einspeisen, wenn der Markt sie braucht. Ich sehe die systemdienliche Netzanschlussleistung ausdrücklich positiv. Ich kann mir vorstellen, diese noch weiterzuentwickeln.

In welche Richtung?

Man könnte die systemdienliche Anschlussleistung anders ausgestalten. Eine Blaupause könnte der Vorschlag des Analysehauses BET sein. Beispielsweise könnte man zwischen Netzgebieten unterscheiden. Ist in einem Netzgebiet noch viel Luft für erneuerbare Energien, weil der Netzausbau gut vorangekommen ist, wären andere Vorgaben vorstellbar als in Netzgebieten, wo der Netzausbau noch nicht so weit ist. Entscheidend ist, dass wir das juristisch schlüssig hinbekommen. Das ist noch eine Herausforderung.

Dann braucht es den umstrittenen Redispatchvorbehalt vielleicht auch gar nicht mehr, oder?

Das müssen wir in den Verhandlungen miteinander besprechen. Ich bitte um Verständnis, dass ich aktuell dazu nicht mehr sagen kann.

Für wie gelungen halten Sie den Redispatchvorbehalt im Regierungsentwurf?

Es war wichtig, dass er debattiert wurde. So konnten wir deutlich machen, dass wir bei der Abregelung erneuerbarer Energien und gleichzeitiger Entschädigung der Betreiber ein Problem haben. Ich erinnere daran, dass der Bund allein für das laufende Jahr 16,2 Milliarden Euro zur Deckung der EEG-Kosten bereitstellt.

Ich bin überzeugt, dass Hausbesitzer mit Dach-PV auch ohne Einspeisevergütung erfolgreich am Markt teilnehmen können.

Auch die Einspeisevergütung gilt als Treiber der EEG-Kosten. Laut Regierungsentwurf würde sie nach einer Übergangsphase auslaufen. Aber machen Sie da wegen ein paar eingesparter Milliarden Euro pro Jahr nicht die dezentralste Form der Energiewende kaputt, während wir gleichzeitig viel mehr Milliarden Euro für fossile Importe ausgeben?

Ich bin überzeugt, dass Hausbesitzer mit Dach-PV auch ohne Einspeisevergütung erfolgreich am Markt teilnehmen können. Ich setze auf die Digitalisierung. Wer einen Smart Meter zu Hause hat und noch dazu einen Batteriespeicher, kann problemlos in die Direktvermarktung eintreten. Was spricht dagegen, PV-Strom zur Mittagszeit zu speichern und dann ins Netz zu geben, wenn der Bedarf groß und die Preise hoch sind? Ich denke, dass die Schwarmintelligenz ihre Wege finden wird.

Schließen Sie ein Comeback der Einspeisevergütung in den parlamentarischen Verhandlungen aus?

Ja. Ich halte es für ganz wichtig, dass wir nach mehr als 35 Jahren Anschubfinanzierung die Marktwirtschaft arbeiten lassen.

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen
Die Fragen stellte

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper