Städte und Gemeinden sehen sich als Besitzer vieler Bauten in Sachen Sanierung finanziell herausgefordert.

Städte und Gemeinden sehen sich als Besitzer vieler Bauten in Sachen Sanierung finanziell herausgefordert.

Bild: © Rainer Sturm/pixelio.de

Für Gebäude des Bundes gelten künftig verpflichtende Energiespar-Standards. Entsprechende Vorgaben beschloss das Kabinett am Mittwoch in Berlin.

Eine grundsätzliche Verpflichtung zum nachhaltigen Bau von Bundesgebäuden gab es laut dem auch für Bauen zuständigen Bundesinnenministerium zwar schon bisher. Neu seien aber die verbindlichen Vorgaben. Demnach sollen Neubauten des Bundes künftig bei der Energieeffizienz mindestens 60 Prozent besser sein als die gesetzlichen Anforderungen, bei Sanierungen mindestens 45 Prozent. Ab 2025 sollen diese Vorgaben auch für Mietobjekte Vorschrift werden und zwar dann, wenn eine Verlängerung des Mietvertrags fällig wird oder bei Neuanmietungen mit einer Vertragsdauer von mehr als fünfzehn Jahren.

DUH fordert Aktionsplan

Die Deutsche Umwelthilfe kritisierte die Neuerungen. Denn die neuen Anforderungen sollten für den Neubau und die Sanierung von Bundesgebäuden gelten. "Dabei droht eine Abrisswelle von intakten Bundesgebäuden und deren Ersatz durch Neubau: Der Erlass legt einen Fokus auf den Energieverbrauch in der Nutzungsphase und ignoriert den Ressourcenverbrauch beim Neubau völlig", so die Umwelthilfe. Nötig sei stattdessen ein Aktionsplan für die Sanierung aller öffentlichen Gebäude und insbesondere von Schulen. (dpa/amo)

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