Für die Branche ist die Marktraumumstellung ein Mammutprojekt.

Für die Branche ist die Marktraumumstellung ein Mammutprojekt.

Bild: © Adobe Stock/by-studio

Die vom Kabinett am Donnerstagabend beschlossene Gasumlage sorgt für Kritik. Die BDEW und VKU schlagen Alarm und warnen in einem Brief an die Mitglieder des Ausschusses für Klimaschutz und Energie im Bundestag vor „ganz erheblichen Liquiditätsproblemen und finanziellen Verlusten“. Diese könnten die Stadtwerke und Versorgungsunternehmen auf der Endverteilungsstufe „in existentielle Nöte“ bringen. Die Verbände fordern Nachbesserungen in drei Punkten: bei der fehlenden Fristverkürzung, den Festpreisverträgen und beim Umgang mit den Fernwärmekunden.

In einem weiteren Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck machen beide unmissverständlich klar, dass die Versorger es ohne eine verkürzte Frist und ohne das vollständige Recht zur Weitergabe nicht schaffen werden, die Preiserhöhung gegenüber den Kunden fristgerecht und rechtswirksam umzusetzen. »Mit den üblichen langen Ankündigungsfristen in der Grundversorgung von sechs Wochen ist dies zum 1. Oktober kaum zu schaffen, wenn erst am 15. August die Höhe der Umlage bekannt gegeben wird«, sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.

"Totalausfall" bei Kunden mit Preisgarantie?

Sorge bereiten BDEW und VKU hier nicht zuletzt die Kunden, die einen Vertrag mit Preisgarantie haben. Betroffen seien davon durchschnittlich rund 25 Prozent der Haushaltskunden und des Kleingewerbes. Die drastische Folge für die Versorger: „Bei Festpreisverträgen und in der aus Gas erzeugten Strom- und Fernwärmeversorgung droht ein Totalausfall, wenn die saldierte Preisanpassung vertraglich nicht weitergegeben werden kann.“ Wegen der „ohnehin angespannten Finanzsituation“ könnte das vielerorts zur Insolvenz führen, warnen die Briefschreiber.

Konkret machen sich die Branchenverbände für das Recht zur Weitergabe an den Kunden unabhängig von der jeweiligen Vertragskonstellation stark. Die Ankündigungsfrist sollte eine Woche betragen. Zudem müsste es ein Recht auf die Weitergabe der Umlage an Fernwärmekunden geben.

Spahn: "erhebliche handwerkliche Fehler"

Auch die Union hält die staatliche Gasumlage für nicht umsetzbar. Jens Spahn, der stellvertretende Chef der Unionsfraktion, spricht gegenüber der Deutschen Presse-Agentur von „erheblichen handwerklichen Fehlern“. Sie sei zudem „nicht fair“. «Wenn die Ampel hier nicht zügig nachbessert, werden wir im Deutschen Bundestag die Aufhebung dieser Verordnung zur Gasumlage beantragen», sagte der CDU-Politiker. Gegen den Strich geht Spahn auch, dass der Staat über die Mehrwertsteuer bei der Umlage noch mitverdienen könnte.

Noch deutlicher wird Steffen Bilger. Auch er ist stellvertretender Chef der Unionsfraktion. Habeck tue sich zwar als wortreicher Welterklärer hervor. "Doch wenn es jetzt vielen Millionen Gaskunden mit der Gasumlage ans Portemonnaie geht, dann geschieht das auf dem Verordnungsweg in den Sommerferien. Heraus kommt ein handwerklich schlecht gemachtes, unfaires Regelwerk, das viele Fragen offen lässt – zum Beispiel, ob die Mehrwertsteuer on top kommt oder ob es im Gegenzug Entlastungen gibt. Das ist das Gegenteil von transparenter Politik. Und von Bundesverbraucherschutzministerin Lemke ist kein Wort zum Thema zu hören. Politik zum Schutz der Verbraucher spielt hier für die Ampel keine Rolle.“

Zur Mehrwertsteuerfrage äußert sich auch VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Wie Spahn ist er der Ansicht, dass es den Verbrauchern kaum zu vermitteln sei, wenn der Bund an der Umlage mitverdient. „Der Staat darf nicht Krisengewinner sein.“ Der Verbandschef bringt stattdessen eine Absenkung der Mehrwertsteuer für Strom-, Gas- und Wärmlieferungen auf 7 Prozent ins Gespräch. „Das würde den leider unvermeidbaren Preisanstieg für Haushalte zumindest etwas kompensieren.“

Habeck: Lindner ist zuständig

Zumindest bei Robert Habeck dürften Spahn und Liebing offene Türen einrennen. Auch Habeck hält die Mehrwertsteuer in diesem Bereich offenbar für „nicht vermittelbar“. Aber hier liege die Zuständigkeit beim FDP-geführten Finanzministerium.

Christian Lindner wiederum will den Vorgang nun prüfen. „Als Bundesfinanzminister möchte ich die Gasumlage nicht besteuern“, sagte der FDP-Politiker am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Es sei abwegig, die Gaskunden als Staat noch mehr zu belasten. Der Bund sei jedoch an EU-Recht gebunden. „Ich werde nun alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten ausschöpfen, um eine Mehrbelastung abzuwenden“, versprach Lindner. Nötig seien nicht neue Belastungen, sondern Entlastungen für die breite Mitte.

Lindner: Ungünstige Ausgestaltung der Umlage durch Habeck

Allerdings, so das Finanzministerium weiter, habe das Haus von Robert Habeck die Umlage so ausgestaltet, dass nach europäischem Recht eigentlich Mehrwertsteuer anfallen müsse.

Das Kabinett hatte sich am Donnerstagabend auf die Gasumlage geeinigt, die ab Herbst zu Preissteigerungen für die Gaskunden führt. Habeck sagte, die Entscheidung der Bundesregierung für die befristete Umlage werde und müsse von weiteren Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger begleitet werden.

Finanzspritze für Uniper

Die Bundesregierung will mit der Umlage einen Zusammenbruch von Importeuren als Folge stark gedrosselter russischer Gaslieferungen verhindern. Sie soll ab Anfang Oktober greifen und Gasversorgern wie Uniper zugutekommen, die zu hohen Preisen Ersatz für ausbleibende, günstigere Gasmengen aus Russland kaufen müssen. Sie können diese Mehrkosten aber bisher nicht weitergeben, dies soll über die Umlage geschehen. Uniper war in finanzielle Turbulenzen geraten, der Bund hatte ein milliardenschweres Rettungspaket beschlossen.

Die Rechtsverordnung soll voraussichtlich Mitte August in Kraft treten. Wie hoch die Umlage ist und wann genau sie wie bei den Verbrauchern ankommt, ist unklar. Die Höhe der Umlage soll erstmals bis zum 15. August 2022 ermittelt werden. Die Höhe hängt laut Entwurf der Verordnung wesentlich von Umfang und Preis des als Ersatz zu beschaffenden Gases ab sowie von der Nachfrage. Habeck hatte eine Spanne von 1,5 bis 5 Cent pro Kilowattstunde genannt.

Zentrale Rolle des Marktgebietsverantwortlichen

Nach dem Willen der Bundesregierung soll die Abwicklung der Umlage über den Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe (THE) abgewickelt werden. Dieser erstattet Gasimporteuren nach Prüfung die Mehrausgaben für den Kauf von Erdgas. Anschließend bitter er dafür dann – je nach Verbrauch - die Energieversorger zur Kasse. Die Stadtwerke und Co., so jedenfalls der Plan, holen sich das Geld dann über die Preisanpassung von ihren Kunden zurück.

Liebing spricht von "Murks"

Ingbert Liebing überzeugt das Vorgehen der Bundesregierung nicht. „Bei der Einführung der Gasbeschaffungsumlage nach § 26 EnSiG – die wir grundsätzlich begrüßen, sind schlicht vermeidbare Fehler passiert. Man könnte auch sehr salopp von Murks sprechen." Dieser müsse nun schnellstens behoben werden und offene Fragen gelöst. "Diese Unklarheit führt in dieser ohnehin angespannten Situation zu noch mehr Verwirrung insbesondere für die umsetzenden Stadtwerke - das ist nicht gut. Eine weitere gesetzliche Anpassung in kürzester Zeit ist leider nicht vermeidbar - sondern erforderlich", so der Verbandschef weiter.

"Wir haben bereits die für die Stadtwerke zentralen offenen Punkte wie Festverträge, Fernwärmekunden und Klarstellung der Fristen gegenüber Politik thematisiert, werden weiterhin dafür werben und hoffen auf die für September angekündigte erneute Novellierung.“  (amo)

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