Für (potenzielle) Anlagenbetreiber wird die Finanzierung von KWK immer prekärer.

Für (potenzielle) Anlagenbetreiber wird die Finanzierung von KWK immer prekärer.

Bild: © 2G

Mit Förderung des Bundesumweltministeriums realisierte das kommunale Unternehmen der 41.000 Einwohner zählenden Stadt in Nordrhein-Westfalen eine Kombination eines Blockheizkraftwerks (BHKW) mit einer Großwärmepumpe, mit zusätzlicher Brennwertnutzung über eine weitere Wärmepumpe, welche das Wasser des Klärwerksabflusses nutzt. Hierdurch können über zwei Drittel des Wärmebedarfs der Altstadt mit regenerativer Fernwärme versorgt werden. Kern der Wirtschaftlichkeit der 3,5 Mio. Euro Investition ist die umlagenfreie KWK-Eigenstromnutzung für die Wärmepumpe.

Realisiert werden konnte dies allerdings nur, weil das Vorhaben noch unter dem alten EEG, sprich ohne Zahlung der anteiligen EEG-Umlage, entstand, so Uwe Weber, Bereichsleiter Strom und Wärmeerzeugung der Stadtwerke Lemgo gegenüber der ZfK. Er hält denn auch die Umlagenpflicht für eigengenutzten Strom des novellierten EEG für eine zentrale Hürde für die Wirtschaftlichkeit entsprechender BHWK-Wärmepumpenprojekte.

Streichung der Vergütung für vermiedene Netznutzung kontraproduktiv

Für problematisch hält er auch, dass nach den neuen Regelungen der komplette Strom ins öffentliche Stromnetz gespeist werden muss. "Auch das behindert die Eigennutzung des KWK-Stroms für Wärmepumpen und Power-to-Heat-Anlagen. Diese sind mit Strom aus dem Netz nicht wirtschaftlich zu betreiben", sagt Weber. Für ebenso erschwerend hält er den Wegfall der Vergütung durch das Entgelt für die vermiedene Netznutzung. "Diese Vergütung ist ein essentieller Beitrag zur Wirtschaftlichkeit der KWK-Anlage und ist kaum in den Zuschlag für die Ausschreibung einzupreisen."

Auch den Wegfall der KWK-Bestandsanlagenförderung ab 2020 hält Weber für "nicht zielführend". Dies werde dazu führen, dass künftig KWK-Wärme durch ungekoppelte Wärme ersetzt werde. "Insgesamt führen die beispielhaft oben genannten Regelungen bei uns nicht dazu, die Dekarbonisierung der Fernwärme deutlich voranzutreiben. Ganz im Gegenteil wird unser Wärmepumpenprojekt aus wirtschaftlichen Gründen ganz bewusst nicht mit dem Hintergrund des KWKG durchgeführt", sagt Weber.

"Extreme Investitions-Unsicherheit"

Zudem verursachten die neu eingeführten KWK-Ausschreibungen eine "extreme Investitions-Unsicherheit", so Weber. "Ich muss zwar an der Ausschreibung teilnehmen, habe aber keine Planungssicherheit, denn ich weiß nicht, ob und wann ich einen Zuschlag erhalten werde. EEG-Anlagen und KWK-Anlagen unterschieden sich nun mal durch die Wärmeauskopplung", kritisiert er. (hcn)

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Weitere Einschätzungen von Branchenvertretern zu der Frage, ob das geänderte KWKG genügend Anreize in der öffentlichen Versorgung für einen Fuel-Switch von Kohle auf Gas und Erneuerbare gibt, lesen Sie in der aktuellen Januar-Printausgabe der ZfK.

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