Deutschland

NRW stellt Wärmewende auf gesetzliche Basis

396 Kommunen in Nordrhein-Westfalen müssen Pläne für eine grüne Wärme vorlegen. Das Wirtschaftsministerium möchte den Aufwand begrenzen – etwa mittels Digitalisierung.
29.08.2024

Damit hat das Land Bundesrecht übertragen.

Nordrhein-Westfalen (NRW) möchte Planungssicherheit für die Wärmewende herstellen. Dazu hat das Wirtschaftsministerium ein Landeswärmeplanungsgesetz erarbeitet und den Entwurf nun dem Landtag zugeleitet. Damit überträgt NRW Bundesrecht auf die Landesebene. Das Land wolle die erste klimaneutrale Industrieregion Europas werden, betont das Ministerium in einer Mitteilung.

"Praxis-Check"

Demnach wurde der Gesetzentwurf zuvor einem "Praxis-Check" unterzogen und "intensiv mit Gemeinden diskutiert". Zwar müssen die 396 Gemeinden Nordrhein-Westfalen ihre Wärmepläne weiterhin eigenverantwortlich erstellen. Allerdings möchte NRW das Ganze möglichst vereinfachen. Darum sieht der Entwurf beispielsweise vor, dass sämtliche Daten ausschließlich digital zwischen den Gemeinden und dem Land ausgetauscht werden.

Länderöffnungsklausel genutzt

Zudem soll die Zusammenarbeit bei der Wärmeplanung zwischen Kommunen gefördert werden. Und für kleine Gemeinden das Verfahren nochmal vereinfacht werden. Möglich macht Letzteres eine Länderöffnungsklausel, die Nordrhein-Westfalen nutzt. Der Gesetzentwurf stellt außerdem klar, dass das Land die Kosten der 396 Wärmepläne decke. Einen Antrag auf Bundesförderung hätten bis Ende 2023 rund 250 Kommunen gestellt.

Das solle Planungssicherheit für eine zukunftsfeste Energieversorgung unabhängig von fossilen Brennstoffen schaffen, erklärte Landeswirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne). Für die Wärmewende seien insbesondere die Kenntnisse über die lokalen Gegebenheiten und die relevanten Akteure "von unschätzbarem Wert", so Neubaur.

Im Interview mit der ZfK im Juli hatte die Ministerin das jetzt vorgelegte Gesetz bereits angekündigt. Darin erläuterte sie auch die speziellen Herausforderungen als auch Lösungen für NRW. (dz)