Grünstrom nutzen statt abregeln: Bundesnetzagentur kontert SPD-Kritik
Die Bundesnetzagentur hat ihr Vorgehen verteidigt, bei der Anwendung des Instruments "Nutzen statt Abregeln" zunächst auf Ausschreibungen zu verzichten. Von der Regel sollen Marktteilnehmer profitieren, wenn sie Grünstrom etwa für die Umwandlung in Wärme nutzen, der ansonsten abgeregelt werden müsste.
Laut Gesetz sollten die Übertragungsnetzbetreiber eigentlich durch tägliche wettbewerbliche Ausschreibungen bestimmen, welche der berechtigten Teilnehmer in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt entsprechende Strommengen nutzen.
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