Die Zahl abgeregelter Grünstrommengen hat sich in den vergangenen Jahren stark erhöht.

Die Zahl abgeregelter Grünstrommengen hat sich in den vergangenen Jahren stark erhöht.

Bild: © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Die Bundesnetzagentur hat ihr Vorgehen verteidigt, bei der Anwendung des Instruments "Nutzen statt Abregeln" zunächst auf Ausschreibungen zu verzichten. Von der Regel sollen Marktteilnehmer profitieren, wenn sie Grünstrom etwa für die Umwandlung in Wärme nutzen, der ansonsten abgeregelt werden müsste.

Laut Gesetz sollten die Übertragungsnetzbetreiber eigentlich durch tägliche wettbewerbliche Ausschreibungen bestimmen, welche der berechtigten Teilnehmer in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt entsprechende Strommengen nutzen.

SPD-Energiepolitikerin Scheer: Umsetzung "nicht gesetzeskonform"

Der Gesetzgeber ließ abweichend davon zu, dass die Betreiber in einer maximal zweijährigen Erprobungsphase ab dem 1. Oktober die Zuteilung der Strommengen durch ein vereinfachtes Zuteilungsverfahren bestimmen. Die Bundesnetzagentur legte nun fest, dass zunächst ausschließlich dieses Verfahren kommen soll. Dies hatten die Übertragungsnetzbetreiber vorgeschlagen.

Aus Sicht der SPD-Bundestagsabgeordneten Nina Scheer, die die Regelung mitverhandelte, ist dieses Vorgehen "nicht gesetzeskonform". "Im Gesetzgebungsprozess hatten wir uns bewusst gegen den Vorschlag einer Erprobungsphase und für eine unbefristete Regelung ausgesprochen, die dann auch Gesetz wurde", sagte sie im Interview mit der ZfK.

"Nicht im Ermessen der Anwender"

Der Nachteil einer Erprobungsphase sei die Ungewissheit der Akteure, ob es zu einer Anschlussregelung kommen oder wie diese aussehen werde. "Dies hätte zur logischen Folge, dass nicht alle optionalen Akteure bereit sein werden, die erforderlichen Investitionen und Maßnahmen zur Teilnahme an den Ausschreibungen vorzunehmen. Der Aufwand könnte mit Blick auf die Befristung unverhältnismäßig groß beziehungsweise unwirtschaftlich sein."

Scheer, die selbst einen Wahlkreis im windreichen Schleswig-Holstein vertritt, forderte, dass die Bundesnetzagentur auch wettbewerbliche Ausschreibungen zulässt. "Die Anwendung von gesetzlichen Regelungen steht schließlich nicht im Ermessen der Anwender."

50Hertz: Können alle angebotenen Lasten kontrahieren

Die Bundesnetzagentur weist dies nun zurück. Wettbewerbliche Ausschreibungen seien erst nach Abschluss der zweijährigen Erprobungsphase vorgesehen, erläuterte sie auf ZfK-Nachfrage. "Die Übertragungsnetzbetreiber machen von der gesetzlichen Möglichkeit einer Erprobungsphase Gebrauch, um mit den gewonnenen praktischen Erkenntnissen ein sachgerechtes wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren zu entwickeln."

Auch Stefan Kapferer, Vorstandsvorsitzender des Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz, hielt dagegen. "Nach unserer Einschätzung wird es so sein, dass wir alle angebotenen Lasten auch kontrahieren können", sagte er bei einer Veranstaltung im Juli auf ZfK-Nachfrage. Es entstehe keine Situation, dass einzelne Lasten gar nicht zum Zug kommen würden.

Hintergrund "Nutzen statt Abregeln"

Sollte der Zubau etwa von Power-to-Heat-Anlagen 2026 größer sein als erwartet, werde in der Erprobungsphase anteilig abgeschichtet, sagte Kapferer. "Insofern wird niemand in der Erprobungsphase nicht am Wettbewerb teilnehmen können." Auf den Vorwurf, dass das jetzige Vorgehen nicht gesetzeskonform sei, gingen weder Bundesnetzagentur noch 50Hertz-Chef Kapferer explizit ein.

Zum Hintergrund: Um die Menge des abgeregelten Stroms aus erneuerbaren Energien zu reduzieren, hat der Bund im Energiewirtschaftsgesetz (Paragraph 13k) die sogenannte Regel "Nutzen statt Abregeln" geschaffen. Die Teilnahmebedingungen sind allerdings strikt.

Einschränkung auf Entlastungsgebiete

Generell werden nur Abnehmer in sogenannten Entlastungsgebieten gefördert. Das sind Gebiete, die vor Engpassstellen im Übertragungsnetz gelegen sind, damit der überschüssige Strom schnell dorthin geleitet werden kann. Schleswig-Holstein gehört dazu, Berlin dagegen nicht. (aba)

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