In der Mitte des Nachklärbeckens mit einem Innendurchmesser von 50 Metern befindet sich das neu gestaltete Einlaufbauwerk.

In der Mitte des Nachklärbeckens mit einem Innendurchmesser von 50 Metern befindet sich das neu gestaltete Einlaufbauwerk.

Bild: © Ruhrverband

Am Donnerstag hat die NRW-Landesregierung Teilen der Priorisierungsgruppe 3 die Möglichkeit zur Vereinbarung von Impfterminen gegen das Coronavirus eingeräumt. Nicht dabei sind die Beschäftigten der Ver- und Entsorgungsbetriebe in NRW. Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat die Beschäftigten dieser Branchen eigentlich bundesweit in Gruppe 3 eingestuft.

Das will die Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände NRW (agw) nicht hinnehmen. „Sie haben sich kurzerhand über die von der STIKO empfohlene Reihenfolge hinweggesetzt“, heißt es in einem offenen Brief an NRW-Ministerpräsident Armin Laschet. Gerade für die Ver- und Entsorgungsbranche sei diese Entscheidung ein herber Schlag, denn die Mitarbeiter auf den Kläranlagen, bei der Müllabfuhr, in den Wasserwerken und in den Kraftwerken sorgten dafür, dass das Gemeinwesen funktioniere.

„Nicht im Homeoffice“

„Ohne sie käme kein Wasser aus dem Hahn und kein Strom aus der Steckdose, ohne sie wären ungereinigte Abwässer und überquellende Müllberge eine Brutstätte für Krankheiten“, stellt agw-Vorsitzender Norbert Jardin in dem Schreiben fest. „Diese Menschen leisten einen entscheidenden Beitrag zum Erhalt unseres Gemeinwesens und ihre Arbeit kann nicht im Homeoffice erledigt werden.“ Die von der NRW-Landesregierung gewählte Impfreihenfolge offenbare einen eklatanten Mangel an Wertschätzung gegenüber den systemrelevanten Beschäftigten der sogenannten kritischen Infrastruktur. (hp)

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