Deutschland

Onshore-Bestandsanlagen müssen wirtschaftlich bleiben

Ab 2021 fallen rund 16 000 MW installierte Leistung an Windkraft onshore aus der EEG-Förderung. Damit bestehende Windkraftanlagen rentabel bleiben, wendet sich der BWE nun an die Politik.
06.07.2018

„Niemand kann sich auf dem Weg zu 65 Prozent erneuerbare Energien bis 2030 einen Einbruch der installierten Kapazität leisten“ mahnt Hermann Albers, Präsident des Bundesverbandes Windenergie (BWE). Damit die Bundesregierung dieses Ziel erreicht, müssen Bestandsanlagen auch nach dem Auslaufen der Erneuerbare-Energien-Gesetz(EEG)-Förderung wirtschaftlich betrieben werden können. Dafür braucht es wiederum faire Marktzugänge und Marktbedingungen.

Ein wichtiges Instrument ab dem Jahr 2021 wird das sogenannte Repowering von bestehenden Windparks sein. Dabei werden Anlagen der ersten Generation durch neue Windturbinen ersetzt. Betreiber können auf diese Weise ein Ertragsplus erwirtschaften und Erzeugungskosten senken. Zudem bleiben bestehende Nutzflächen erhalten. Allerdings erschweren ausgewiesene Vorranggebieten oder restriktiver planungs- und genehmigungsrechtlicher Regelungen mögliche Repowering-Vorhaben. Bis jetzt gibt es auf kommunaler Ebene kein einheitliches Verfahren, wo die neuen Anlagen errichtet werden können. Einige Gemeinden wollen "verstreute" Anlagen durch den Neubau bündeln und haben sich bereits darauf verständigt, neue Flächen auszuweisen.

Zwei-Prozent-Ziel in Raumordnungsgesetz verankern

Damit es mit dem Repowering an einem neuen Standort klappt, muss jedoch der Flächennutzungsplan überarbeitet werden und auch im Raumordnungs- beziehungsweise Regionalplan sind entsprechende Änderungen nötig. Es brauche also nicht nur den Willen zur Neuausweisung, sondern auch das Know-how. Im Rahmen dieser Problematik fordert der BWE das Zwei-Prozent-Flächenziel für den Ausbau der Windenergie an Land in die Grundsätze des Raumordnungsgesetzes auf Bundesebene aufzunehmen. Zwei Prozent der Landesfläche soll dann für Windkraftanlagen verfügbar sein.

Als weiterer Pfeiler, um die Wirtschaftlichkeit von Bestandsanalgen zu sichern, schlägt der Verband eine CO2-Bepreisung vor. Diese soll die Stromsteuer ersetzen, um Mehrkosten für den Verbraucher zu vermeiden. Dadurch würde die fossile Restlast in den Netzen abgebaut und der Strompreis an der Börse stabilisiert werden. Betreiber alter Anlagen hätten so größere Marktchancen und können weiterhin verlässliche Erzeugungsleistung bereitstellen. (ls)