Land und Kommunen sollten bei einer Ausbauoffensive für Erneuerbare an einem Strick ziehen, fordert die Branche im Südwesten.

Land und Kommunen sollten bei einer Ausbauoffensive für Erneuerbare an einem Strick ziehen, fordert die Branche im Südwesten.

Bild: © Geniusksy/Shutterstock

Das BMWK hat gehalten, was es zum Jahresanfang versprochen hat, noch vor Ostern liegt ein ganzes Bündel an Gesetzesentwürfen zur Abstimmung im Bundekabinett vor, angefangen von einer EEG-Novelle, über Veränderungen im Windenergie-auf-See-Gesetz bis hin zum EnWG. Trotz vieler Verbesserungen für den Erneuerbaren-Ausbau, gibt es aus Sicht der Branche und auch von Seiten des Ampel-Partners FDP Anpassungsbedarf.

Über 500 Seiten umfasst das sogenannte Osterpaket, viele Neuregelungen umfassen das EEG. So wurden beispielsweise die Ausbaupfade für Wind und Solar deutlich an die Klimaziele angepasst. So soll der Stromsektor bis 2035 nahezu klimaneutral sein. Das bedeutet, bei der Windenergie an Land werden die Ausbauraten auf ein Niveau von 10 GW pro Jahr gesteigert, so dass im Jahr 2030 Windenergieanlagen an Land im Umfang von insgesamt rund 115 GW in Deutschland installiert sein sollen.

215 GW an Solarleistung angestrebt

Bei der Solarenergie werden die Ausbauraten auf ein Niveau von 22 GW pro Jahr gesteigert, so dass im Jahr 2030 Solar-Anlagen (Dachanlagen, Freiflächenanlagen, besondere Solaranlagen) im Umfang von insgesamt rund 215 GW in Deutschland installiert sein sollen. Dabei werden die PV-Ausbauziele hälftig auf Dach- und Freiflächen verteilt.

Vor allem die Solarbranche kann mit zahlreichen Verbesserungen im EEG 2023 rechnen, wie z.B. die Erweiterung der Flächenkulisse sowie die Überführung von Agri- und Floating-PV in Freiflächen-Ausschreibungen inklusive eines Vergütungsbonus, um aufgrund der höheren Kosten wettbewerbsfähig zu sein. Und auch die Vergütungssätze für PV-Anlagen, die nicht an den Ausschreibungen teilnehmen müssen, werden angehoben. Dies begrüßen Branchenvertreter zwar, allerdings löste die weitere Ausgestaltung dieser Regelung bereits nach dem Publikwerden des Referentenentwurfs große Kritik aus.

Trotz Kritik keine Verbesserungen für Prosumer

So sollen neue Anlagen, die ihren Strom vollständig ins Netz einspeisen eine höhere Förderung erhalten, als Prosumer, also Anlagenbetreiber, die den erzeugten Strom neben dem Eigenverbrauch nur teilweise einspeisen. Als Begründung für diese Unterscheidung werden im Gesetzesentwurf die wirtschaftlichen Vorteile des Eigenverbrauchs genannt. Die neuen Vergütungssätze sollen vorbehaltlich ihrer beihilferechtlichen Genehmigung bereits vorgezogen im Laufe des Jahres 2022 anwendbar sein, um zwischenzeitlichen Attentismus zu vermeiden. Darüber hinaus wird die Degression der gesetzlich festgelegten Vergütungssätze bis Anfang 2024 ausgesetzt und dann auf eine halbjährliche Degression umgestellt.

Trotz massiver Kritik aus Lobbykreisen hält das BMWK bis jetzt an der „Bevorzugung“ von Volleinspeisern fest. Der BSW Solar mahnt: „Diese Rechnung geht nicht auf. Der anteilige Eigenverbrauch von Solarstrom zählt zu den wichtigsten Investitionsgründen von privaten und gewerblichen Verbrauchern zur Errichtung von Solardächern. Verbraucher und Unternehmen wollen Solarstrom vom eigenen Gebäudedach zum Beispiel für das Laden eines E-Autos oder den Betrieb einer Wärmepumpe anteilig selbst verbrauchen. Eine deutliche Attraktivitätssteigerung für die Eigen- und Direktversorgung mit Solarstrom ist unverzichtbar, um bei der Energiewende im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor und auch beim Speicherausbau den gewünschten Turbo zu zünden“, so Carsten Körnig, BSW-Hauptgeschäftsführer.

Windkraft muss noch warten

Zur Stärkung der Windkraft wird ein weiteres Gesetzespaket im Sommer nötig sein, das unter andrem die Flächenausweisung thematisiert. Im EEG 2023 ist vorerst die Degression des Höchstwerts für zwei Jahre ausgesetzt, die Größenbegrenzung für Pilotwindkraftanlagen abgeschafft und das Referenzertragsmodell für windschwache Standorte soll verbessert werden. Über die verpflichtende Ausweisung von zwei Prozent der Länderflächen für den Windkraftausbau ist Bundeswirtschaftsminister weiter in Verhandlung mit den Bundesländern.

Ein Meilenstein im Osterpaket dürfte das neue Segment in den Innovationsausschreibungen sein. Um die fluktuierende Erzeugung aus Erneuerbaren zu verstetigen und die Speicherung in Wasserstoff und Rückverstromung in der Praxis zu erproben, sollen innovative Konzepte erneuerbarer Energien mit lokaler wasserstoffbasierter Stromspeicherung gefördert und dadurch der Markthochlauf der Wasserstofftechnologie befördert werden. Dazu werden Anlagenkombinationen gefördert, bei denen Erneuerbare-Energien-Anlagen als Energielieferant um einen lokalen chemischen Stromspeicher mit Wasserstoff als Speichergas ergänzt werden. Das neue EEG enthält hierfür zunächst eine Verordnungsermächtigung; die entsprechende Verordnung soll noch im Jahr 2022 erlassen werden.

Höhere Beschaffungskosten erreichen Verbraucher*innen trotzdem

Ebenfalls Teil des Osterpakets ist die Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli diesen Jahres, um Verbraucher*innen von den stark gestiegenen Energiekosten zu entlasten. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing begrüßt diese Maßnahme, betont aber auch: „Problemtisch ist die im Gesetzentwurf vorgesehene Mechanik, die Absenkung der EEG-Umlage nicht mit andererseits gestiegenen Kosten, vor allem Beschaffungskosten, verrechnen zu dürfen.“

Dies führe aus Sicht des VKU-Chefs zwangsläufig dazu, dass Stromversorger notwendige Preisanpassungen vorziehen oder zeitnah nachholen müssen. Denn klar ist: Die aktuellen Preisentwicklungen an den Großhandelsmärkten sorgen zwangsläufig für Strompreiserhöhungen für die Kund*innen. Mit dem Gesetzentwurf werde die Illusion vermittelt, dass sich die Verbraucher*innen sich den Entwicklungen an den globalen Energiemärkten entziehen könnten. „Dies ist eine trügerische Illusion“, so Liebing. Darüber hinaus bedauert der Verbands-Chef auch die verpasste Chance den Mieterstromzuschlag zu erhöhen.

Wiedereinführung der EEG-Umlage

Auch die FDP, als Teil der Ampel-Koalition sieht Nachbesserungsbedarf. FDP-Fraktionschef Christian Dürr sagte: „Uns ist wichtig, Klimaschutz marktwirtschaftlich und technologieoffen zu betreiben, so wie wir es im Koalitionsvertrag gemeinsam vereinbart haben.» Man müsse aber weg von einer Klimapolitik, die immer nur Ziele formuliere, ohne zu definieren, wie diese Ziele erreicht werden könnten. «So bleibt in diesem Paket derzeit noch unklar, wie ein klimaneutrales Stromsystem bis 2035 erreicht werden soll. Hier wäre es wesentlich besser das Ziel realistischer zu wählen und stattdessen die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass das Ziel auch tatsächlich erreicht wird.»

Bei der Abschaffung der EEG-Umlage befürchtet Dürr durch die Möglichkeit der Wiedereinführung, die im Gesetzesentwurf in Aussicht gestellt wird, eine Rolle rückwärts. Der FDP-Fraktionsvize Lukas Köhler sagte daher, dass das Kabinett am Mittwoch eine «erste Diskussionsgrundlage» beschließen werde, auf der nun im Parlament weitergearbeitet werden könne. «Ein klimaneutrales Stromsystem bis 2035 ist zwar wünschenswert, aber in Deutschland praktisch nicht zu erreichen“, so Köhler. (dpa/lm)

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