"Recht auf schnelles Internet" ist verabschiedet
Der Bundesrat hat der Verordnung der Bundesnetzagentur zugestimmt, die die Mindestanforderungen für den Internetzugang festlegt (Telekommunikations-Mindestversorgungsverordnung) – umgangssprachlich oft als "Recht auf schnelles Internet" betitelt. Ziel war es, Bürgerinnen und Bürgern, die bislang keinen ausreichenden Zugang zu Internet- oder Sprachkommunikationsdiensten hatten, erstmals einen individuellen rechtlichen Anspruch zu geben. Hintergrund ist dabei eine EU-Richtlinie, die den Bund zur sogenannten Universaldienstgewährleistung verpflichtet.
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