Deutschland

"Recht auf schnelles Internet" ist verabschiedet

Die Bundesländer gaben der Verordnung, welche die Mindestanforderungen an die Internetverbindung anlegt, doch noch grünes Licht: VKU und Breko begrüßen die Entscheidung.
10.06.2022

Der Bundesrat hat dem "Recht auf schnelles Internet" grünes Licht gegeben, äußert aber auch Kritik.

Der Bundesrat hat der Verordnung der Bundesnetzagentur zugestimmt, die die Mindestanforderungen für den Internetzugang festlegt (Telekommunikations-Mindestversorgungsverordnung) – umgangssprachlich oft als "Recht auf schnelles Internet" betitelt. Ziel war es, Bürgerinnen und Bürgern, die bislang keinen ausreichenden Zugang zu Internet- oder Sprachkommunikationsdiensten hatten, erstmals einen individuellen rechtlichen Anspruch zu geben. Hintergrund ist dabei eine EU-Richtlinie, die den Bund zur sogenannten Universaldienstgewährleistung verpflichtet.

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