Der Bundesrat hat der Verordnung der Bundesnetzagentur zugestimmt, die die Mindestanforderungen für den Internetzugang festlegt (Telekommunikations-Mindestversorgungsverordnung) – umgangssprachlich oft als "Recht auf schnelles Internet" betitelt. Ziel war es, Bürgerinnen und Bürgern, die bislang keinen ausreichenden Zugang zu Internet- oder Sprachkommunikationsdiensten hatten, erstmals einen individuellen rechtlichen Anspruch zu geben. Hintergrund ist dabei eine EU-Richtlinie, die den Bund zur sogenannten Universaldienstgewährleistung verpflichtet.
Zu ihrer Umsetzung regelt die Verordnung Mindestanforderungen an Internetzugangs- sowie Sprachkommunikationsdienste: Die Unternehmen müssen Bandbreiten von mindestens 10,0 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) im Download beziehungsweise mindestens 1,7 Mbit/s im Upload leisten. Die Latenz - also Verzögerungszeit- darf höchstens 150,0 Millisekunden (ms) betragen. Die Parameter der Verordnung orientieren sich - nach Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes - insbesondere an der von 80 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher im Bundesgebiet genutzten Mindestbandbreite, Uploadrate und Latenz.
Kritik: Es wird den Erwartungen an "schnelles Internet" nicht gerecht
Der Bundesrat kritisierte aber auch in einer begleitenden Entschließung, dass die Verordnung den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an "schnelles Internet" nicht gerecht werde. Davor hatte er schon im Februar 2021 in seiner Stellungnahme zum zugrundeliegenden Telekommunikationsgesetz gewarnt. Zur gleichberechtigten Teilhabe am digitalen Leben sei es unabdingbar, dass jedem Haushalt in Deutschland die bestmögliche Versorgung zuteil werde - auch im ländlichen Raum. Daher fordert das legislativ Organ, die Mindestversorgung vor dem Hintergrund der stetig steigenden technischen Anforderungen an Internetzugangs- und Sprachtelekommunikationsdienste zügig weiterzuentwickeln. Erforderlich seien strengere Parameter und ein strafferes Verfahren zur Verpflichtung für die Unternehmen.
Das Niedersächsische Digitalministerium hatte mehr gefordert: 30 Mbit/s Bandbreite im Download, 5,2 Mbit/s im Upload und höchstens 75 Millisekunden Latenz. Die Forderung hat Unterstützung bei mehreren Bundesländern gefunden - insbesondere bei Bayern und Rheinland-Pfalz.
Weg frei zu einem Universaldienst
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die Zustimmung des Bundesrats zum Entwurf. In seinem Pressestatement heißt es: "Mit ihrer Zustimmung zum Verordnungsentwurf der Bundesnetzagentur machen die Länder den Weg frei zu einem Universaldienst, der den Menschen mit aktuell schlechtem oder gar keinem Internet schnell und mit vertretbarem Aufwand einen soliden Zugang zum Internet verschafft." Die jetzt beschlossenen Mindestanforderungen könnten die angestrebte soziale und wirtschaftliche Teilhabe der Menschen gezielt dort verbessern, wo der Bedarf am größten sei, so der VKU.
Auch der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) freut sich, dass der Bundesrat zugestimmt hat. Aber: "Das Recht auf Internet-Grundversorgung darf nun auch in der Umsetzung nicht zur Glasfaser-Ausbaubremse werden. Um das zu verhindern, muss die Bundesnetzagentur dafür sorgen, dass insbesondere in dünn besiedelten Gebieten und Einzellagen drahtlose Internetzugangstechnologien wie Mobilfunk und Satellitenkommunikation zur Anwendung kommen können", heißt es in dem Breko-Statement ferner. (gun)



