"Recht auf schnelles Internet" ist verabschiedet

Der Bundesrat hat dem "Recht auf schnelles Internet" grünes Licht gegeben, äußert aber auch Kritik.
Der Bundesrat hat der Verordnung der Bundesnetzagentur zugestimmt, die die Mindestanforderungen für den Internetzugang festlegt (Telekommunikations-Mindestversorgungsverordnung) – umgangssprachlich oft als "Recht auf schnelles Internet" betitelt. Ziel war es, Bürgerinnen und Bürgern, die bislang keinen ausreichenden Zugang zu Internet- oder Sprachkommunikationsdiensten hatten, erstmals einen individuellen rechtlichen Anspruch zu geben. Hintergrund ist dabei eine EU-Richtlinie, die den Bund zur sogenannten Universaldienstgewährleistung verpflichtet.
…Weiterlesen mit ZFK Plus
Lesen Sie diesen und viele weitere Artikel auf zfk.de in voller Länge.
Mit einem ZfK+-Zugang profitieren Sie von exklusiven Berichten, Hintergründen und Interviews rund um die kommunale Wirtschaft.
Jetzt freischalten
Sie sind bereits Abonnent? Zum Log-In