Udo Sieverding arbeitet seit zwei Jahrzehten bei der Verbraucherzentrale NRW. Seit 2007 ist er für den Energiebereich zuständig und zudem Teil der Geschäftsleitung der Verbraucherzentrale NRW. Er ist einer der prominentesten Vertreter der Verbraucherzentrale und ein gefragter Interviewpartner im Radio und Fernsehen. Im ZfK-Interview äußert er sich kritisch über die bundesweit großen Unterschiede bei Gas- und Strompreisen und erklärt, warum er er bereits jetzt ein klares Signal des Bundeskartellamtes begrüßen würde. Dennoch sieht er keinen Grund, aufgrund einiger schwarze Schafe die gesamte Energiebranche unter Generalverdacht zu stellen, auch pauschale Widersprüche gegen jegliche Preiserhöhungen ab dem kommenden Jahr lehnt er ab.
Herr Sieverding, eine große Boulevardzeitung hat der Energiebranche vor einigen Tagen pauschal Abzocke vorgeworfen mit Blick auf die Höhe einiger Tarifanpassungen im Vorfeld der Einführung der Strom- und Gaspreisbremse und die gesamte Branche quasi unter Generalverdacht gestellt. War das im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher?
Sieverding: Mit der Meldung der Bildzeitung habe ich vor zehn Tagen einen Teil meines Wochenendes verbracht. Auch bei mir hat ab nachmittags das Telefon unentwegt geklingelt. Ich habe mich über die Berichterstattung geärgert, weil ich sie für journalistisch unsauber und letztlich für eine Fehlinformation gehalten habe.
Das müssen Sie genauer erklären.
Es wurde suggeriert, dass es so eine Art Ex-Ante-Prüfung geben soll, bei der man schon im Vorfeld feststellt, ob ein Tarif legal oder nicht legal ist. Daraus dann den Schluss zu ziehen, Hunderte Preiserhöhungen sind illegal, war einfach eine falsche Darstellung. Die gesamte Berichterstattung, die damit losgetreten wurde, ist überzogen.
Dass Preiserhöhungen auch 2023 unter bestimmten Voraussetzungen möglich sind, ist eine sinnvolle Regelung.
Auch, dass es in 2023 keine Preiserhöhungen mehr geben wird oder darf, ist totaler Quatsch. Im Missbrauchsparagraphen ist das klar geregelt, dass unter bestimmten Bedingungen, beispielsweise einem Anstieg der Beschaffungskosten, Preiserhöhungen möglich sind. Das ist ja auch eine sinnvolle Regelung. Aber natürlich ist es auch kein Zufall, dass diese Missbrauchsdiskussion gerade jetzt entstanden ist. Da ist auch immer ein Körnchen Wahrheit mit dabei.
Was meinen Sie genau?
Im Zuge der Einführung der Gas- und der Strompreisbremse wird der Wettbewerb geschwächt. Die Unterschiede zwischen Bestands- und Neukundentarifen werden zwar kleiner, aber sie sind natürlich immer noch da. Einzelne Grundversorger können in dieser Situation schon versucht sein zu sagen, die Neukundentarife beim Gas liegen aktuell bei 20 Cent und dann hebe ich die Grundversorgungstarife mal auf 14, 16 oder 18 Cent an. Einfach aus dem Kalkül, dass die Preise künftig ja gedeckelt sind und der Kunde eh keinen Anreiz hat zu wechseln, weil die Neukundentarife deutlich höher sind. Strom- und Gaspreisbremse begünstigen sicher, dass einzelne Unternehmen solche Überlegungen anstellen könnten.
Eine Spannbreite zwischen acht und 26 Cent bei den Gaspreisen in Nordrhein-Westfalen wirft natürlich Fragen auf.
Ist das eine bloße Vermutung oder können Sie das mit Beispielen belegen?
Wir haben die Gaspreise in Nordrhein-Westfalen zum 1. Januar verglichen. Wir sehen in der Grundversorgung eine Spanne von acht bis 26 Cent, das durchschnittliche Preisniveau liegt in bei 15,7 Cent. Diese große Spannbreite wirft natürlich Fragen auf. Natürlich ist es unausweichlich, dass wenn bei einer strukturierten Beschaffung über 36 Monaten ein günstiger Monat aus 2019 oder 2020 rausfällt, ein vergleichsweise teurer oder teurerer Monat anders zu Buche schlägt. Es ist auch verständlich, dass man Tarife von acht oder neun Cent nicht durchalten kann und irgendwo erhöhen muss. Wir sehen aber auch große Stadtwerke, die jetzt auf 13,4 Cent erhöhen und andere wiederum auf 19 Cent. Mit der Höhe der Preise wächst dann schon der Erklärungsdruck.
Manch ein vermeintlich hoher Preis kann aber doch mit einer nicht optimalen Beschaffung oder ungünstigen Einkaufszeitpunkten zusammenhängen.
Natürlich kann die individuelle Beschaffungsstrategie da eine große Rolle spielen. Unter Umständen war die Einkaufsstrategie schlecht oder ein EVU hatte Pech und hat zu einem ungünstigen Zeitpunkt eingekauft. Das ist ein Teil der Medaille. Wir hören aber auch von Aufsichtsräten kommunaler Versorger, dass Unternehmen entsprechende Risikomargen in die Kalkulation einbauen. Noch einmal: Es gibt überhaupt keinen Grund, die gesamte Branche hier unter Generalverdacht zu stellen. Wir haben aber schon den Eindruck, dass einige Versorger, hier eine sehr hohe Risikomarge aufschlagen und die Situation ausnutzen.
Umfassende Kontrollen dürften schwer umsetzbar sein. Dennoch hoffe ich, dass das Bundeskartellamt sehr schnell aktiv wird und dies abschreckt.
Aber dass Trittbrettfahren und Mitnahmeeffekte möglich sind, hat man gewusst, bevor man sich für eine Gas- und Strompreisbremse entschieden hat. Deswegen versucht man ja auch, etwa mit einem Missbrauchsverbot und einer Deckelung der Boni, das entsprechend zu regulieren. Das Problem ist ja, dass umfassende Kontrollen schwer umsetzbar sein dürften. Das Bundeskartellamt hat vermutlich nur begrenzte Kapazitäten für diese Verfahren. Dennoch hofffe ich, dass sie sehr schnell aktiv werden und hoffe, dass das abschreckend wirkt.
Ich würde ein Fragezeichen dahinter setzen, dass man 10 oder 15 Millionen Haushalte auffordert, jetzt einer Preiserhöhung zu widersprechen.
Im Zuge der jüngsten Berichterstattung sind Verbraucher aufgefordert worden, ab dem kommenden Jahr jeder Preiserhöhung zu widersprechen. Der Versorger müsse dann selber nachweisen, dass die Anpassung gerechtfertigt war. Wäre das wirklich zielführend, gerade auch mit Blick auf die Komplexität des Erstattungsprozederes rund umd Gas- und Strompreisbremse?
Wir empfehlen sicher nicht, ab Januar jeder Preiserhöhung zu widersprechen. Wir teilen diese Rechtsauffassung nicht. Wir halten das einerseits juristisch nicht für das richtige Instrument, wir halten das aber auch praktisch nicht für umsetzbar.
Eine Aufforderung zum Widerspruch bietet sich dann an, wenn einzelne Tarife, einzelne Tarifbedingungen strittig sind und ein Versorger, wirklich trickst. Dann empfehlen wir einen Widerspruch. Aber ich würde ein Fragezeichen dahinter machen, dass man die 10 Millionen oder 15 Millionen Haushalte, die zum Jahresbeginn von einer Preiserhöhung betroffen sind, auffordert, jetzt einen Widerspruch einzulegen. Dann müssten die Versorger neben allen anderen Sachen, die sie gerade machen müssen, auch noch irgendwie 15 Millionen Widersprüche in die Systeme einpflegen.
Was raten Sie denn Verbraucherinnen und Verbrauchern jetzt mit Blick auf Preiserhöhungen, die im kommenden Jahr dann wohl auch kommen werden?
Falls es unangemessen hohe Preise gibt und falls das Bundeskartellamt das feststellen sollte, gehen wir davon aus, dass alle Kunden, auch diejenigen, die keinen Widerspruch eingelegt haben, das Geld dann zurückerstattet bekommen. Das ist unsere Rechtsauffassung. Die Kunden haben generell wenige Möglichkeiten, wenn sie, wie gerade beschrieben, in einem Tarif sind, der immer noch unter den Neukundentarifen liegt. Wir wissen auch, dass viele jetzt eigentlich vom Anbieterwechsel die Nase voll haben, weil sie damit zuvor schlechte Erfahrungen gemacht hat. Dann hat man wenig Möglichkeiten.
Die klare Botschaft ist, dass man bei der Preisgestaltung nicht machen kann, was man will.
Wenn Sie die Preisentwicklung der letzten Wochen anschauen, müsste das Bundeskartellamt da im Einzelfall jetzt schon genauer hinschauen?
Ehrlich gesagt ja. Ich hatte ja die Spannweite aufgezeigt beim Erdgas zwischen acht und 26 Cent. Es mag dafür plausible Gründe geben, etwa, dass alte Grundversorgungskunden in akzeptable Sondertarife verschoben werden und die Grundversorgung dann quasi zu einem reinen Neukundentarif wird. Aber bei gewissen höheren Tarifen würde ich schon sagen, dass das Bundeskartellamt da mal punktuell oder gar breiter angelegt eine Untersuchung starten sollte. Einfach, um das Signal zu senden, wir meinen es ernst. Das ist vielleicht ein Aspekt, bei dem ich der jüngsten Boulevard-Berichterstattung noch etwas Heilsames abgewinnen kann. Die klare Botschaft ist in der Öffentlichkeit, dass man bei der Preisgestaltung nicht machen kann, was man will.
Ab wann gilt denn das Missbrauchsverbot, welche Preiserhöhungen könnten überprüft werden?
Nach meiner Interpretation ist das im Gesetzentwurf noch nicht ganz messerscharf definiert, ob die Preiserhöhungen zum 1.1 nicht mehr darunter fallen oder doch. Oder, ob beispielsweise Preiserhöhungen zum ersten Februar 2023 darunter fallen oder ob man da sagt, die wurden ja bereits 2022 noch beschlossen und angekündigt. Da erhoffe ich mir vom weiteren Gesetzgebungsprozess noch Klarheit.
(Das Interview führte Hans-Peter Hoeren)



