Erste Energieversorger machen Angebote zur Stromabnahme von ausgeförderten kleinen PV-Anlagen ab Januar 2021. Die Verbraucherzentrale NRW rät Anlagenbetreibern erst einmal die künftigen gesetzlichen Regelungen des EEG 2021 abzuwarten.

Erste Energieversorger machen Angebote zur Stromabnahme von ausgeförderten kleinen PV-Anlagen ab Januar 2021. Die Verbraucherzentrale NRW rät Anlagenbetreibern erst einmal die künftigen gesetzlichen Regelungen des EEG 2021 abzuwarten.

Bild: © Smileus/AdobeStock

Berlin macht Solaranlagen aus Klimaschutzgründen zur Pflicht. Den Entwurf des entsprechenden «Solargesetzes Berlin» hat der rot-rot-grüne Senat nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur bei seiner Sitzung am Dienstag beschlossen. Die Regelung soll von 2023 an gelten. Dann sind Photovoltaikanlagen für Neubauten vorgeschrieben und für Bestandsgebäude, bei denen das Dach wesentlich umgebaut wird. Der Rat der Bürgermeister der Berliner Bezirke hat bereits zugestimmt. Nun muss der Gesetzentwurf noch vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden.

 

Nach Angaben der Senatsverwaltung für Wirtschaft, die den Gesetzentwurf ausgearbeitet hat, will Berlin bis spätestens 2050 ein Viertel seines Strombedarfs aus Solarenergie abdecken. Durch die Solarpflicht lassen sich den Angaben zufolge innerhalb von fünf Jahren rund 37.000 Tonnen klimaschädliches Kohlendioxid einsparen. Auch in anderen Bundesländern gibt es bereits eine Solarpflicht. Während in Hamburg bereits ähnliche Regeln wie sie in Berlin geplant sind, ab 2023 gelten, nimmt Baden-Württemberg Gewerbe- und Industriebauten als Solarfarmen in den Fokus. Ab kommenden Jahr müssen auf Nicht-Wohngebäuden, die neu gebaut werden, PV-Anlagen installiert werden. (lm/dpa)

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