Künftig werden wohl immer mehr Privathaushalte über Ladeinfrastruktur verfügen.

Künftig werden wohl immer mehr Privathaushalte über Ladeinfrastruktur verfügen.

Bild: © Herr Loeffler/AdobeStock

"Ich habe das deshalb gestoppt, weil ich der Auffassung bin, dass wir in Deutschland seit dem Ende des 2. Weltkriegs immer das Prinzip hatten, dass der Strom dann da ist, wenn er gebraucht wird", unterstrich Altmaier bei einem Pressegespräch anlässlich der Vorstellung des Monitoring-Berichts zur Energiewende im Kabinett am Mittwoch.

Am 15. Januar hatte er einen Gesetzentwurf auf Arbeitsebene des BMWi für ein SteuVerG zurückgezogen, der wahlweise eine Spitzenglättung für Ladesäulen, Wärmepumpen und Stromspeichern von bis zu zwei Stunden täglich vorsah. Im Gegenzug sollten Anlagenbetreibern reduzierte Netzentgelte und ein Anspruch auf einen zügigen Netzanschluss innerhalb von zwei Monaten gewährt werden.

Doch war für Anlagenbetreiber auch die Möglichkeit vorgesehen, nicht an der Spitzenglättung teilzunehmen. Im  Gegenzug sollten jedoch höhere Netzentgelte für die entsprechende Leistung fällig sein. Der Gesetzentwurf baute auf § 14a EnWG auf und sollte diesen weiterentwickeln.

"Dies hätte zu einem Vertrauensverlust führen können"

"Ich kann mir nicht vorstellen, dass man so eine Regelung ausgerechnet im Bereich der erneuerbaren Energien und der erneuerbaren Anwendungen implementiert. Dies hätte zu einem Vertrauensverlust führen können und hätte die Umrüstung, die es hier gibt, stark verlangsamen können“" sagte Altmaier.

Deswegen würden nur sehr zeitnah Gespräch geführt, mit dem Ziel noch vor der Sommerpause zu einer endgültigen Regelung zu kommen. „Ich glaube gegen freiwillige Regelungen ist überhaupt gar nichts zu sagen“, unterstrich Altmaier.

BDEW: Möglichkeit zum Opt-Out war ja bereits vorgesehen

"Doch ich glaube, dass derjenige, der auf sein E-Auto angewiesen ist, derjenige, der auf seine Wärmepumpe angewiesen ist, auch die Gewissheit haben muss, dass er das zu jedem Zeitpunkt laden oder zu jedem Zeitpunkt betreiben kann", sagte Altmaier.

Eine BDEW-Sprecherin wies gegenüber der ZfK auf die bereits in dem zurückgezogenen Gesetzentwurf vorgesehene Freiwilligkeit hin: "Wer die netzdienliche Steuerung nicht will, hat die Möglichkeit zum Opt-Out" und dann werde ja in die Ladeleistung nicht kurzzeitig eingegriffen.

BDEW jedoch für eine Weiterentwicklung der Regelungen offen

Dass in diesem Falle ein etwas höheres Netzentgelt fällig werde, sei berechtigt, da ja auch das Netz stärker beansprucht werde. Der BDEW sei jedoch für eine Weiterentwicklung der Regelungen offen und habe deswegen - abseits der Frage der derzeitigen technischen Umsetzbarkeit dynamischer Tarife - selbst explizit gefordert, ein entsprechendes Monitoring im Gesetz zu verankern. (hcn)

In der Februarausgabe der ZfK, die am 8. Februar erscheint, können Sie mehr zum zurückgezogenen Entwurf eines SteuVerG lesen.
 

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