Die Deutsche Umwelthilfe hat zwei Klagen in Mainz eingereicht.

Die Deutsche Umwelthilfe hat zwei Klagen in Mainz eingereicht.

Bild: © fotofox33/AdobeStock

Nach Angaben der Stadt vom Montag gilt der Feinstaubalarm von diesem Mittwoch an für den Autoverkehr und von Dienstagabend für die Kamine. Letzteren ist die Nutzung ihrer Wärmequellen dann bis Ende des Alarms gänzlich verboten. Autofahrer sind nur gehalten auf den öffentlichen Nahverkehr umzusteigen oder Fahrgemeinschaften zu bilden. Die Feinstaubsaison reicht bis Mitte April.

Ziel des Feinstaubalarms ist es, bei eingeschränktem Luftaustausch im Stuttgarter Kessel die Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid zu reduzieren. Aktuell sagt der Deutsche Wetterdienst (DWD) für Mittwoch und Donnerstag eine solche Wetterlage voraus, die die Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte birgt. Zur Aufhebung des Feinstaubalarms muss der DWD eine nachhaltige und deutliche Verbesserung der Situation prognostizieren.

Bereits 17 Überschreitungstage gemessen

Die zulässige EU-Höchstgrenze für Feinstaub liegt bei 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Sie darf nicht an mehr als 35 Tagen im Jahr überschritten werden. In diesem Jahr wurden an der besonders belasteten Messstelle am innenstadtnahen Neckartor bis zum 26. Februar schon 17 Überschreitungstage gemessen. (dpa/hil)

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