Der Bundesrat unterstützt die Länderinitiative von Niedersachsen und Schleswig-Holstein nach einem Schutzschirm, der über allen relevanten Energieversorgern und damit auch über kommunalen Unternehmen aufgespannt werden soll.

Der Bundesrat unterstützt die Länderinitiative von Niedersachsen und Schleswig-Holstein nach einem Schutzschirm, der über allen relevanten Energieversorgern und damit auch über kommunalen Unternehmen aufgespannt werden soll.

Bild: © OFC Pictures/Adobestock

Insbesondere in den Bereichen Beschaffung und Sicherheiten, Abschläge und Preisanpassung sowie Abrechnung und Zahlungsausfall führe die aktuelle Situation am Energiemarkt zu sehr großen Problemen bei Energieversorgern, heißt es in einem gemeinsamen Verbände-Appell, der sich an die Regierungschefs der 16 Bundesländer richtet. Hintergrund ist die von diesem Mittwoch bis Freitag dauernde Ministerpräsidentenkonferenz in Hannover.

Die Energieversorger sähen sich aufgrund „überbordender Kosten und Sicherheitsanforderungen“ immer weniger dazu in der Lage, die für die „gewerbliche und industrielle Tätigkeit notwendige längerfristige Kalkulierbarkeit von Energielieferungen zu gewährleisten“.

Warnung vor "bedrohlicher Kettenreaktion"

Aus diesem Grund müssten sich Bund und Länder zügig über Stabilisierungsmaßnahmen für Stadtwerke und Regionalversorger verständigen, die „in allen Bundesländern zugänglich sind“, so VKU, Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund sowie BDEW. „Geraten diese Energieversorger in eine existenzielle Schieflage, entsteht eine bedrohliche Kettenreaktion und der Ausfall systemrelevanter Strukturen für die gesamte Kommune.“ Beraten werden solle das Hilspaket auf einer Sonder-Finanzministerkonferenz von Bund und Ländern.

Die schon von mehreren Bundesländern geplanten oder bereits beschlossenen Hilfen müssten vereinheitlicht und Stabilisierungsmaßnahmen mit dem Bund aufgesetzt werden.

Im Einzelnen sehen die Verbände Handlungsbedarf in vier Bereichen:

  • Kredite und Bürgschaften der Landesförderbanken und/oder der KfW

Die Länder, die Landesförderbanken sowie die bundeseigene Förderbank KfW sollten Maßnahmen ergreifen, die schnell und unbürokratisch eine Kredit- oder Bürgschaftsgewährung etwa über die KfW-Bankkredite zur Erhöhung und Stabilisierung der Liquidität ermöglichen. Eine klare Definition der Antragswege, eine unbürokratische Gewährung sowie eine Benennung von Ansprechpartnern für Unternehmen seien hier dringend erforderlich.

  • Stabilisierung des Terminhandels für Energie

Damit Energieversorger Mittelstand und Industrie, aber auch kommunalen und sozialen Einrichtungen weiter längerfristige Energielieferverträge anbieten können, müssten Sicherheit und Vertrauen im Terminmarkt wiederhergestellt werden. Kreditlinien allein seien nicht ausreichend, da ihre Inanspruchnahme die Investitionsfähigkeit der Unternehmen z. B. im Rahmen der Energiewende beeinträchtige. Bei Stadtwerken erhöhe sich zudem der Verschuldungsgrad des gesamten Querverbunds. Deshalb bedürfe es staatlicher Garantien, um das Ausfallrisiko von Handelspartnern an der Börse wie im außerbörslichen OTC-Handel abzusichern.

  •  Unterstützung bei Forderungsausfällen

Die geplante Gas- und Wärmepreisbremse dürfe nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Belastungen für Kunden weiterhin enorm seien. Die Strompreise befänden sich weiterhin auf Rekordniveau. Die Länder sollten daher geeignete Maßnahmen wie Zuschüsse oder Härtefallfonds ergreifen, um Unternehmen im Hinblick auf Forderungsausfälle zu unterstützen. Andernfalls drohten Ausstände, die einige Versorger existenziell gefährden können.

  • Insolvenzmoratorium

Neben den notwendigen Maßnahmen hinsichtlich Bürgschafts- und Kreditgewährungen, sollten die Regelungen der Insolvenzordnung im Sinne eines Insolvenzmoratoriums erweitert werden, um eine höhere Flexibilität zu ermöglichen. (hil)

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