Für den erfolgreichen Ausbau ist, laut den Stadtwerken um die Kooperation Trianel, eine bundesweit abgestimmte Ausbaustrategie mit einer klaren Zielbeschreibung und verbindlichen Flächenausweisungen notwendig. Um Raum für die Windenergie zu schaffen, sollten mindestens zwei Prozent der Fläche je Bundesland als verbindliches Planungsziel festgelegt werden. Dabei seien die Potenziale für Wind im Wald mit einzubeziehen. Außerdem sollten pauschale Mindestabstände für Windanlagen vermieden bzw. abgeschafft werden.
Die bestehenden Immissionsschutzrichtlinien (BIMSchG) führten bereits zu einem ausreichenden Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung. Insbesondere trage die TA-Lärm in Verbindung mit der technologischen Weiterentwicklung von Windkraftanlagen bereits dazu bei, dass Neuanlagen nur mit größeren Abständen zur Wohnbebauung als in der Vergangenheit genehmigt und gebaut werden dürfen. Die vorrangige Zulässigkeit von Windenergie im Außenbereich müsse im BauGB beibehalten werden. Außerdem sollten zur Stärkung der kommunalen Planungshoheit und -sicherheit entsprechende Plansicherungsinstrumente entwickelt werden. Dazu gehöre auch, dass in ausgewiesenen Vorrangflächen für Windenergie auch tatsächlich ein echter Vorrang eingeräumt wird.
Klimaschutz und Artenschutz in Einklang bringen
Die Stadtwerke fordern für den Einklang von Klima- und Artenschutz klare, einheitliche und handhabbare Vorgaben. Bundesweit einheitliche Prüfstandards für faunistische Untersuchungen müssten geschaffen werden. Ferner sei auch ein einheitlicher Maßnahmenkatalog mit wirksamen und umsetzbaren Kompensations- und Vermeidungsmaßnahmen erforderlich, der in Erlassen und Leitfäden der Bundesländer verbindlich aufgenommen wird.
Arten- und Klimaschutz seien laut den Kommunalen gleichberechtigte Interessen. Lägen keine eindeutigen Ergebnisse zur Bewertung einer tatsächlichen Gefährdung des Artenschutzes vor, solle für die Windenergie im Sinne des Klimaschutzes entschieden werden.
Teilhabe von Bürgern ermöglichen
Um die Akzeptanz für Windenergieprojekte zu fördern, sollten die betroffenen Kommunen und Anrainer nach Einschätzung der Stadtwerke einen konkreten wahrnehmbaren Vorteil erfahren. Sie und die regionalen Energieversorger würden bereits eine Reihe von attraktiven Beteiligungsmodellen anbieten. Diese Bemühungen sollten durch den Gesetzgeber flankiert werden. Möglich seien zum Beispiel vergünstigte Stromtarife.
Auch die unmittelbare Nutzung des produzierten Stroms vor Ort bedeute eine direkte Teilhabe. Dafür müssten die gesetzlichen Möglichkeiten verbessert werden. Zusätzlich sollten deutschlandweit einheitliche Abgaben zugunsten von Standort- und Anrainerkommunen, orientiert an der jeweiligen Standortgüte, eingeführt werden.
Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen
Darüberhinaus müsse die zeitliche Dauer von Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen dringend verkürzt werden. Die Genehmigungsbehörden sollten mit ausreichendem Personal und technischem Equipment ausgestattet werden, um die Genehmigungsverfahren angemessen bearbeiten zu können. Auch das digitale Einreichen von Antragsunterlagen solle ermöglicht werden. Um die Behörden angemessen auszustatten, sollten auch einheitliche Leitfäden und Bewertungsmaßstäbe zum Beispiel zum Artenschutz geschaffen werden.
Außerdem müsste durch geeignete Maßnahmen die gerichtliche Überprüfung beschleunigt werden. Zahlreiche Klageverfahren gegen Genehmigungsbescheide würden aktuell den Ausbau der Windenergie ausbremsen. Auch das Instrument des Planungsvorbehalts solle entweder abgeschafft oder durch bundesweite Regelungen ersetzt werden. Gleichermaßen sei es notwendig, die Regelungen zur Flugsicherung an den aktuellen Stand der Technik anzupassen, um den Konflikt mit veralteten Abstandsregelungen zu Drehfunkfeuern zu lösen.
30 Unterzeichner aus Versorgungsbranche
Zu den Unterzeichnern gehören neben vielen weiteren Kommunalversorgern die Stadtwerke der Städte Mainz, Münster, Bochum und Jena. (pm)



