Deutschland

Städtetag: Kommunen finanziell an Ertrag von Windrädern beteiligen

Im EEG 2023 wurde die Möglichkeit der finanziellen Beteiligung an der Windkraft-Wertschöpfung für Standortkommunen ausgeweitet, allerdings ist nach wie vor keine Pflicht vorgesehen. Das ist vielen ein Dorn im Auge.
15.06.2022

Wer Windräder in seiner Kommune ermögicht, soll auch finanziell profitieren, so fordern es verschiedenste Branchenvertreter. Im EEG 2023 ist jedoch nur von einer feiwilligen Regelung die Rede.

Kommunen sollten aus Sicht des Deutschen Städtetags finanziell am Ertrag von Windrädern beteiligt werden. Dazu brauche es endlich eine gesetzliche Verpflichtung, sagte der Hauptgeschäftsführer des Städtetages, Helmut Dedy, der Deutschen Presse-Agentur. «Wenn Windräder aufgestellt werden und Geld vor Ort hängenbleibt, wächst die Akzeptanz.»

Dedy sagte weiter, die Städte unterstützten die Pläne des Bundes, die erneuerbaren Energien schneller auszubauen. Das Bundeskabinett könnte am Mittwoch weitere zentrale Gesetzesvorhaben dafür auf den Weg bringen.

Wegducken ist keine Option mehr

 

So will die Bundesregierung für die Windkraft an Land gesetzlich verpflichtende Flächenziele vorgeben. Bis 2026 sollen 1,4 Prozent, bis 2032 zwei Prozent der Bundesfläche für Windräder verfügbar sein, wie Pläne des Wirtschafts- sowie des Bauministeriums vorsehen. Für die einzelnen Länder gelten unterschiedliche Ziele, weil es unterschiedliche Voraussetzungen für den Ausbau der Windenergie gibt.

Die geplanten Flächenziele für Windenergieanlagen an Land seien richtig und müssten jetzt landesweit geplant werden, so Dedy. «Die Länder müssen liefern und überregional verbindlich diese Flächen für jedes Land ausweisen. Wegducken ist keine Option.» Das müsse der Bund klar regeln.

Artenschutz und Landschaftsschutz nicht gegeneinander ausspielen

Das Ausbautempo in Deutschland ist bisher sehr unterschiedlich. Dedy sagte weiter, Verfahren müssten schneller und bürokratische Hürden abgebaut werden, ohne den Artenschutz und Landschaftsschutz gegeneinander auszuspielen. Deshalb sei es richtig, wenn im Bundesnaturschutzgesetz festgeschrieben werden solle, dass erneuerbare Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegen. «Gleichzeitig muss klar festgelegt werden, für welche Gebiete Windanlagen tabu sind, weil dort bedrohte Vögel brüten. Auch das vereinfacht die Verfahren.» (dpa/lm)