Deutschland

Stopp der Oster-Ruhe verhindert Oster-Unruhe

Der VKU begrüßt die Entscheidung der Bundeskanzlerin, die „Osterruhe“ wieder zu streichen.
24.03.2021

Unternehmen der kritischen Infrastrukturen müssten für Situationen wie die "Osterruhe" ausgenommen werden, forderte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.

 

Nach den Beratungen der Bund-Länder-Runde am Montag sollte zur Pandemiebekämpfung ein Oster-Shutdown umgesetzt werden. Gründonnerstag und Karsamstag sollten zur Ruhetagen erklärt werden. Doch daraus wird nichts.

Wie Bundeskanzlerin Angela Merkel am Mittwoch erklärte, war die Idee der sogenannten Osterruhe ein Fehler. „Viel zu viele Fragen – von der Lohnfortzahlung durch die ausgefallenen Arbeitsstunden bis zu der Lage in den Geschäften und Betrieben – können, wie die Beratung in den letzten 24 Stunden gezeigt haben, jedenfalls in der Kürze der Zeit nicht so gelöst werden, wie es nötig wäre“, stellte Merkel selbstkritisch fest.

Viel zu kurzfristig

Der VKU begrüßte die Entscheidung der Bundeskanzlerin, die „Osterruhe“ zu stoppen. „Nun gibt es Klarheit, die für die kommunalen Unternehmen und ihre Daseinsvorsorge dringend erforderlich ist“, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Zurecht hätte die Bundeskanzlerin selbst eingeräumt, dass die in bester Absicht beschlossene Osterruhe in der Kürze der Zeit nicht sinnvoll hätte umgesetzt werden können und sich auch abgezeichnet hätte, dass erhebliche Zweifel darüber bestanden haben, ob Aufwand und Nutzen in einem angemessenen Verhältnis gestanden hätten.

„Ich zolle der Bundeskanzlerin ausdrücklich Respekt, dass sie den Fehler schnell und persönlich korrigiert hat. Ihr Stopp der Osterruhe verhindert Osterunruhe für die Daseinsvorsorge“, sagte Liebing. Die kurzfristige Einführung weiterer Ruhetage in Form von Feiertagen hätte zu weitreichenden organisatorischen Problemen für die VKU-Mitgliedsunternehmen geführt, die vor Ort mit ihren kritischen Infrastrukturen und Dienstleistungen Deutschland am Laufen halten.

Ausnahmen für kritische Infrastrukturen

„Exemplarisch sei hier die Abfallwirtschaft genannt: Eine fünftägige Unterbrechung der Abfallsammlung – gerade in Zeiten mit besonders hohem Abfallaufkommen – lässt sich grundsätzlich nicht so einfach kurzfristig organisieren und stellt ein bedeutendes logistisches Problem dar“, so der VKU-Chef weiter. Für Situationen wie die ursprünglich geplante „Osterruhe“ müsse gelten, dass Unternehmen der kritischen Infrastrukturen sowie die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung ausgenommen werden, forderte Liebing.

Entsprechende Ausnahme- und Sonderregelungen für die kritischen Infrastrukturen und die Abfallwirtschaft seien aus gutem Grund auch schon bei bisherigen Infektionsschutzmaßnahmen aufgenommen worden. „All dies werden wir für unsere Mitglieder an Politik weiter im Sinne der Daseinsvorsorge adressieren und wenn nötig auch daran erinnern“, sagte Liebing. (hp)