Katherina Reiche hat kurz vor ihrer persönlichen Sommerpause noch einmal ihren Energiewendekurs erläutert. Sie legte im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dar, was sie am bisherigen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) stört, wann die Strompreise spürbar sinken dürften und wie auch die Gaskosten sinken könnten.
1. EEG-Kosten
Heute gebe der Bund für die EEG-Förderung 17 Milliarden Euro aus, sagte Reiche. "Tendenz steigend". Ohne Reformen würde die Belastung im Bundeshaushalt weiter wachsen. Genau deshalb werde das EEG jetzt neu aufgestellt.
Für dieses Jahr hat der Bundestag 16,2 Milliarden Euro bewilligt. Für kommendes Jahr wurden 16,5 Milliarden Euro eingestellt. Genau genommen sind 17 Milliarden Euro deshalb etwas zu hoch angesetzt. Was richtig ist: Die EEG-Zuschüsse sind der mit Abstand größte Einzelposten im Bundeshaushalt zur Entlastung der Strompreise.
Lesen Sie auch: Kürzungen bei EEG-Förderung: Reiche-Ministerium legt neue Zahlen vor
Ob die EEG-Kosten ohne Reformen in den kommenden Jahren steigen würden, ist in der Branche umstritten. Dafür spricht, dass die Fördervolumina zunehmen. Dagegen spricht, dass stark geförderte EEG-Anlagen aus der Anfangszeit nach und nach herausfallen.
Die Übertragungsnetzbetreiber lassen jedes Jahr die EEG-Förderzahlungen prognostizieren. Im vergangenen Jahr berechnete das Leipziger Institut für Energie die jährlichen Zahlungen auf rund 18 Milliarden Euro jährlich bis 2029.
2. Steuerung des Erneuerbaren-Ausbaus
"Bislang gilt bei den Erneuerbaren ein Grundsatz, den es in keinem anderen Markt gibt: Auch Strom, der produziert, aber wegen Netzengpässen nicht genutzt werden kann, wird vergütet", sagte Reiche. "Für abgeschalteten Strom gibt es also dieselbe Vergütung wie für tatsächlich genutzten Strom. Von diesem Prinzip lösen wir uns jetzt Schritt für Schritt."
Reiche spielt hier vor allem auf den sogenannten Redispatchvorbehalt im Netzpaket an, den sie trotz deutlicher Kritik innerhalb der Bundesregierung durchsetzte. Weiterhin können Netzbetreiber unter bestimmten Bedingungen Netzgebiete als kapazitätslimitiert ausweisen. Ein Teil der abgeschalteten Menge wird dann nicht mehr vergütet. Im Vergleich zu früheren Fassungen wurde der Redispatchvorbehalt nach den Verhandlungen mit dem Bundesumweltministerium etwas abgeschwächt.
Reiche will den Ausbau insbesondere von Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik dorthin lenken, wo bereits Netzkapazitäten vorhanden sind oder das Netz zusätzlichen Strom aufnehmen kann. So sollen unnötiger Netzausbau vermieden, Kosten gesenkt und das Gesamtsystem effizienter gemacht werden.
Lesen Sie auch: Netzpaket: Das hat sich geändert
3. Ausbau erneuerbarer Energien
Ein Ausbremsen der Energiewende fürchtet Reiche nicht. "Die Windbranche weiß, dass sie mit der Novelle sogar zwölf Gigawatt mehr ausbauen kann als ursprünglich geplant", sagte die Ministerin.
"Gleichzeitig geben wir klare Signale, wo dieser Ausbau stattfinden soll - nämlich dort, wo ausreichend Netzkapazitäten vorhanden sind." Das sei bei mehr als 90 Prozent der deutschen Umspannanlagen der Fall, auch in Windvorranggebieten: "Es gibt ausreichend gute Standorte und Projekte."
Wie sich der Redispatchvorbehalt und andere Steuerungsinstrumente auf den Erneuerbaren-Markt auswirken, ist derzeit noch schwer vorherzusehen. Der Branchenverband BDEW bemängelte, dass es keine einheitliche Datenlage gebe.
"Zugleich bestehen unterschiedliche Einschätzungen in der Mitgliedschaft und zahlreiche offene Umsetzungsfragen", schrieb der Verband. "Daher lassen sich weder die Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit von Projekten noch die vorgesehenen Schwellenwerte und Begrenzungen verlässlich bewerten."
Deutlich kritischer äußerte sich die Erneuerbaren-Branche. Bärbel Heidebroek, Präsidentin des Bundesverbands Windenergie, sprach von Gebieten, die für Windkraftanlagen "definitiv nicht mehr bebaubar sind".
4. Strom- und Gaspreise
Ein großer Treiber der Strompreise sind Netzausbaukosten, die Reiche mit der EEG-Reform und dem Netzpaket eindämmen will. Die Ministerin geht deshalb "mittelfristig, aber nicht kurzfristig" von sinkenden Strompreisen für Verbraucher aus. "Spürbare Entlastungen werden wir erst in den 2030er Jahren sehen", sagte die CDU-Politikerin.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil bei Strompreisen sind die Erzeugungskosten. Laut Merit-Order-Prinzip bestimmt jene Erzeugungsanlage den Preis, die gerade noch für die Nachfragedeckung benötigt wird. Oft sind das Gaskraftwerke.
Lesen Sie auch: Strompreis: Welche Zusatzkosten auf Verbraucher zukommen könnten
Auch hier will Reiche ansetzen. "Je günstiger unsere Gasimporteure Gas einkaufen können, desto niedriger sind auch die Kosten der Stromerzeugung", sagte sie. "Deshalb ist es so wichtig, Gas langfristig, diversifiziert und zu verlässlichen Konditionen preisgünstig zu beschaffen. So können wir Preisschwankungen besser abfedern und verhindern, dass sie unmittelbar bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommen."