Gaskraftwerke sollen vor allem dann Strom produzieren, wenn Wind- und Solaranlagen zu wenig Elektrizität ins Netz einspeisen. (Symbolbild)

Gaskraftwerke sollen vor allem dann Strom produzieren, wenn Wind- und Solaranlagen zu wenig Elektrizität ins Netz einspeisen. (Symbolbild)

Bild: © guentermanaus/AdobeStock

Die bisher geplanten Ausschreibungen aus dem Kraftwerkssicherheitsgesetz reichen noch nicht aus, um neue Wasserstoffkraftwerke attraktiv zu machen. Das zeigt eine Analyse des Beratungshauses Aurora Energy Research. Vielmehr lohne es sich, Anlagen so lange wie möglich mit Erdgas zu betreiben.

Außerdem enthalte das Konsultationspapier zum Gesetz bisher keine Lösung, falls es bei der Versorgung mit Wasserstoff zu Verzögerungen kommt. Vor allem in Süddeutschland könnte das Wasserstoffkernnetz erst Anfang der 2030er-Jahre fertiggestellt werden. Betreiber müssten ihre Gaskraftwerke dann so lange abschalten, bis der Brennstoffwechsel möglich ist.

Späterer Brennstoffwechsel

Die Analysten rechnen unter anderem damit, dass die neuen Kraftwerke im Rahmen der Ausschreibung für Versorgungssicherheit weniger Subventionen brauchen. Und zwar konkret 17 Prozent. Grund ist, dass diese Anlagen erst später einen Brennstoffwechsel vornehmen müssen. Mehr Volllaststunden im Gasbetrieb sorgen auch für höhere Einkünfte.

Hingegen müssen die Kraftwerke aus der Dekarbonisierungs-Ausschreibung schon nach acht Jahren auf Wasserstoff umstellen, was höhere Kosten mit sich bringt. Die Ausschreibungen der Bundesregierung erfolgen in zwei Säulen, eine zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit und eine zur Dekarbonisierung des Stromsystems. Hintergrund sind jeweils unterschiedliche Anforderungen im Beihilferecht der Europäischen Union (EU).

Regionale Verteilung

Immerhin dürfte das Wirtschaftsministerium mit dem neuen Gesetz sein Ziel errreichen , dass der Großteil der neuen Kraftwerke im netztechnischen Süden entsteht. Gemeint sind damit neben Baden-Württemberg und Bayern unter anderem auch Hessen und Nordrhein-Westfalen. Dort brechen durch den Kohleausstieg deutlich mehr Kapazitäten weg als im Norden.

Um die gewünschte regionale Verteilung der Neubauten sicherzustellen, soll es im neuen Ausschreibungsdesign daher einen besonderen "Südbonus" geben. Wie die Analysten darstellen, dürfte dieser Steuerungsmechanismus auch zum Ziel führen. Einziger Nachteil: Der Bonus könnte laut den Analysten zu einem strategischen Bieterverhalten führen und Anlagen im Süden teurer machen als notwendig.

Wirtschaftlichkeit der Anlagen

Zudem soll ein bestimmter Mechanismus (engl. clawback mechanism) dafür sorgen, dass Übergewinne künftig abgeschöpft werden. Die Aurora-Analysten gehen aber davon aus, dass die Auswirkungen auf die Erlöse eher gering ausfallen. Auf Kraftwerksbetreiber kommt allenfalls ein hoher bürokratischer Aufwand zu.

Für Unsicherheit sorgt jedoch, wann und wie der Übergang der neuen Kraftwerke in den Kapazitätsmarkt gelingt. Kritisch ist vor allem die Frage, ob neue Kraftwerke künftig an den regulären Ausschreibungen im Kapazitätsmarkt oder in eigenen Ausschreibungen teilnehmen. Das hätte einen wesentlichen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit der Anlagen.

Erwartung an Klimaneutralität

So könnten Investoren, die mit weiteren Einkünften aus dem späteren Kapazitätsmarkt rechnen, niedrigere Gebote abgeben. Auch die Erwartungen zum Zeitplan der Energiewende spielen demnach eine Rolle. Das Bundeswirtschaftsministerium geht weiterhin von einem klimaneutralen Stromsystem im Jahr 2045 aus. Das würde die Bedingungen für Wasserstoffkraftwerke am Markt verbessern.

Die Analysten von Aurora gehen, wie auch viele Unternehmen aus der Energiebranche, nicht davon aus, dass dieser Zeitplan zu halten ist. Investoren, die weniger zuversichtlich für die Dekarbonisierung sind, würden entsprechend höhere Gebote abgeben. Damit gehen aber auch erhebliche Risiken für die Investoren einher, sollten die erwarteten Szenarien nicht eintreffen.

Neubau notwendig

Einig sind sich die Studienautoren darin, dass der Zubau von Kraftwerken unerlässlich ist. Der Kohleausstieg führe zu einer Lücke von 22 Gigawatt (GW) an steuerbarer Kapazität. In den vergangenen Jahren habe es in Deutschland hingegen nur geringe Investitionen in neue Kraftwerke gegeben, was laut den Aurora-Analysten vor allem auch an Unsicherheiten über den regulatorischen Rahmen lag.

Das Kraftwerkssicherheitsgesetz soll 13 GW an Kraftwerkskapazität anreizen. Davon entfallen 10 GW auf H2-ready-Gaskraftwerke, 2 GW auf die Modernisierung neuer Anlagen und 1 GW auf sogenannte Wasserstoff-Sprinter, also Kraftwerke, die schnell hochgefahren werden können. An diesem Mittwoch, 23. Oktober, endet die Frist, bis zu der Unternehmen und Verbände zum Entwurf des Kraftwerkssicherheitsgesetz Stellung nehmen können. (jk)

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