In einer öffentlichen Ausschusssitzung am Freitag hat der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Bundestags getagt. Dabei wurden Sachverständige zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zu den Übertragungsnetzkosten für die Jahre 2027 bis 2029 gehört. Die Sachverständigen hielten den Zuschuss überwiegend für sinnvoll, stritten aber über Umfang, Wirkung und den richtigen Weg.
Nach Angaben von Christine Janssen, Vertreterin des Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz, steigt das durchschnittliche Übertragungsnetzentgelt 2027 auf 3,54 Cent pro Kilowattstunde (kWh). 2026 lag es bei 2,86 Cent. Ohne Zuschuss läge es bei 6,52 Cent. Der Anstieg beträgt 24 Prozent. Die Netzbetreiber veröffentlichten die vorläufigen Werte bereits am 1. Oktober 2026. Sie stehen unter dem Vorbehalt, dass das Gesetz bis zum 7. Dezember 2026 in Kraft tritt.
Zur Erinnerung: Übertragungsnetzentgelte decken die Kosten für Bau und Betrieb der Höchstspannungsnetze. Die vier Übertragungsnetzbetreiber (50Hertz, Amprion, Tennet und Transnet BW) erheben sie. Über die Verteilnetzbetreiber fließen sie in die Strompreise der Kund:innen ein.
Der Zuschuss schrumpft um fast eine Milliarde Euro
Der Bund stellt 2026 insgesamt 6,5 Milliarden Euro bereit. Für 2027 bis 2029 sind jeweils 5,525 Milliarden Euro vorgesehen, also 975 Millionen Euro weniger. Janssen führte den Anstieg maßgeblich auf diese Kürzung zurück. Sie erklärte damit 18 bis 19 der 24 Prozentpunkte.
Der Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) führt die Kürzung in seiner zugehörigen Stellungnahme auf Umschichtungen im Klima- und Transformationsfonds zurück. Dort steige die Strompreiskompensation für Unternehmen um rund eine Milliarde Euro.
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Tom Bauermann vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung bewertet den Zuschuss in seiner schriftlichen Stellungnahme vom Mittwoch als "eher kurzfristige Lösung, nicht eine langfristige Strategie". Denn der Zuschuss gelte nur drei Jahre.
Industrie sieht große Hebelwirkung
Carsten Rolle vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) sagte, der Zuschuss habe die Netzentgelte auf Übertragungsnetzebene 2026 mehr als halbiert. Er habe "eine große Hebelwirkung" entfaltet. Für 2027 erwartet er einen Anstieg um rund ein Viertel.
Mehrere Sachverständige betonten neben dem Betrag die mehrjährige Absicherung. Janssen sagte: "Die vorgesehene mehrjährige gesetzliche Absicherung bis 2029 ist wichtig, denn Verlässlichkeit ist gerade für Unternehmen und ihre Investitionsentscheidungen von großer Bedeutung."
Wie viel bei Haushalten ankommt, ist umstritten
Der vzbv kam in einer Untersuchung in 25 Netzgebieten auf durchschnittlich 56 Euro Entlastung im Jahr, regional zwischen 18 und 109 Euro. Henning Herbst, Referent beim VZBV, sagte in der Anhörung: "Die Bezuschussung der Übertragungsnetzkosten ist hierfür nicht das zielgenaueste und effizienteste Instrument." Die Industrie werde deutlich stärker entlastet als die Haushalte.
Janssen rechnete mit einer Entlastung von 1,7 Cent pro Kilowattstunde, auch für Privathaushalte. Die Wirkung hänge vom Netzgebiet ab. Rolle berichtete von einer Befragung bei Stahl- und Metallverarbeitern, nach der die Entlastung rund 1,8 Cent betrage.
Umlagen oder Netzentgelte: Wer soll profitieren?
Der VZBV fordert, den Zuschuss zur Senkung der Strompreisumlagen zu verwenden. Diese Umlagen zahlten alle Haushalte in gleicher Höhe. Zusätzlich verlangt der Verband, die Stromsteuer auch für Haushalte auf das europäische Mindestmaß zu senken.
Thomas Würdinger von der IG Metall begrüßt den Entwurf, verlangt aber mehr. Er sagte: "Wir würden vorschlagen, dass es mindestens eine Verstetigung auf dem Vorjahresniveau bräuchte." Für die Stahlindustrie nannte er Mehrkosten von rund 50 Millionen Euro im Jahr, falls die Netzentgelte wieder steigen.
Bauermann schlägt vor, den Bund stärker an den Übertragungsnetzbetreibern zu beteiligen. Das senke die Kapitalkosten. Kurzfristig empfiehlt er den Iberischen Mechanismus, eine Art Preisdeckel für Gas, das zur Stromerzeugung dient. Sein Institut rechnet damit, dass Haushalte und Unternehmen so jährlich rund 7,3 Milliarden Euro sparen könnten. Dabeib handelt es sich um eine Modellrechnung des Instituts.
Die vier Übertragungsnetzbetreiber begrüßen den Entwurf. In ihrer Stellungnahme warnen sie jedoch vor Widersprüchen zur geplanten Reform des europäischen Strommarkts und fordern Rechtssicherheit.
Kommt die Entlastung bei den Kund:innen an?
Herbst sagte, die Informationspflichten für Versorger seien gut, aber sie "reichen allein nicht aus". Der VZBV schlägt eine Regel wie bei der EEG-Umlage von 2022 vor, mit einem festen Stichtag.
Ab 2029 sollen laut Stellungnahme der Netzbetreiber auch Erzeuger, Speicher und Elektrolyseure an den Netzkosten beteiligt werden.