Wer auf Neuerungen in der Fernwärmeregulierung wartet, muss gutes Sitzfleisch haben. Ein Schlüsseldokument, die AVB Fernwärmeverordnung, stammt noch aus einer Zeit, in der der Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD) hieß und eine sozialliberale Koalition das Land regierte. Der für die Erstellung der Verordnung verantwortliche Bundeswirtschaftsminister Otto Graf von Lambsdorff (FDP) ist vor mittlerweile fast 17 Jahren verstorben.
Schon die Ampel und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) wollten die AVB Fernwärmeverordnung reformieren – und scheiterten. Jetzt versucht die schwarz-rote Koalition ihr Glück. Doch wieder zieht sich das Vorhaben in die Länge. Im Februar als Teil eines Wärmepakets angekündigt, beschloss die Bundesregierung erst im August Eckpunkte zum Wärmenetzpaket. Demnach sollte die AVB Fernwärmeverordnung mit einer anderen Verordnung zu einem Wärmenetzgesetz verschmelzen. Zugleich wurde eine Überarbeitung der Wärmelieferverordnung vereinbart.
Unklarer Zeitplan
Seitdem wartet die Energiebranche mit wachsender Ungeduld auf den Start des formalen Gesetzgebungsprozesses. Auf ZFK-Nachfrage teilte eine Sprecherin des federführenden Bundeswirtschaftsministeriums mit: "Hier kann ich Ihnen noch keinen neuen Stand benennen."
Der Fernwärmeverband AGFW hatte im Sommer die Eckpunkte noch ausdrücklich begrüßt. Dass weiterhin keine Referentenentwürfe vorlägen, sei "enttäuschend", teilte der Verband mit. "Die Unternehmen brauchen Planungssicherheit, um ihre Investitionen voranzubringen."
Auch der Branchenverband BDEW drängt zur Eile. Während das Gebäudemodernisierungsgesetz seit dem Sommer für die Gebäude Fakten schaffe, sei für die Wärmenetze bis auf die Eckpunkte wenig geschehen, kommentierte Verbandschefin Kerstin Andreae. "Hier muss der Rechtsrahmen jetzt auf Augenhöhe nachziehen."
Eigentlich wollte die Koalition mit dem Wärmenetzpaket nicht nur mehr Klarheit für Versorger und Verbraucher schaffen, sondern auch Verschlechterungen kompensieren, die mit dem Wegfall der 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel im Gebäudemodernisierungsgesetz einhergehen. Seitdem ist der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen wieder einfacher möglich.
Neue Unsicherheit durch EuGH-Urteil zu Dreijahreslösung
Ein Kernstück des Wärmenetzpakets ist das Aufweichen des Kostenneutralitätsgebots, wonach Mieter bei der Umstellung auf Fernwärme nicht mehr für Heizung und Warmwasser zahlen müssen als zuvor. Vermieter sollen künftig die Kaltmiete um monatlich bis zu 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche erhöhen können. Außerdem sollen Versorger beim Weitergeben energiewendebedingter Kosten in den Ausbau und die Vergrünung der Fernwärme mehr Spielraum erhalten.
Lesen Sie auch: Fernwärme nach dem EuGH-Urteil: Das müssen Stadtwerke jetzt prüfen
Branchenvertreter erhoffen sich von einer Reform auch mehr Rechtssicherheit bei der Bildung von Preisänderungsklauseln. Beispiel Dreijahreslösung, die kein Geringerer als der Bundesgerichtshof (BGH) entwickelt hatte. Demnach konnten Haushalte Preiserhöhungen aufgrund einer unwirksamen Klausel nur dann rückgängig machen, wenn sie diese innerhalb von drei Jahren nach Zugang der ersten entsprechenden Jahresrechnung beanstandet hatten. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) erklärte diese Praxis im September als unvereinbar mit EU-Recht.
Das Urteil schaffe "erhebliche wirtschaftliche Risiken" für betroffene Versorger, warnt der AGFW. Er fordert im Wärmenetzpaket "klare gesetzliche Regelungen für den Umgang mit unwirksamen Preisänderungsklauseln".
Kosten- und Marktelement
Strittig ist bislang auch, wann die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung von Fernwärme sowie die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt "angemessen" berücksichtigt sind. Der Bundesgerichtshof hatte in der Vergangenheit entschieden, dass eine gleichmäßige Gewichtung von Kosten- und Marktelement angemessen sei.
Darauf berief sich zuletzt das Oberlandesgericht Hamm, als es Preisänderungsklauseln der Eon-Fernwärmetochter Eon Energy Solutions in einzelnen Versorgungsgebieten kippte. Eine gesetzliche Festschreibung dieser Auslegung wünscht sich beispielsweise der Verbraucherzentrale Bundesverband.
Lesen Sie auch: Wärmenetzpaket: "Es geht nicht, dass am Ende die Mieter allein die Zeche zahlen"
Über das Wärmenetzpaket wird am Ende auch Helmut Kleebank mitentscheiden. Er ist der zuständige Berichterstatter der SPD im Bundestag. Seine Partei dränge darauf, dass der entsprechende Gesetzentwurf zeitnah vorgelegt werde, sagte er auf ZFK-Anfrage. Ein Blick in die Vergangenheit zeige allerdings auch, dass eine solche Reform alles andere als trivial sei. "Nicht ohne Grund ist Robert Habeck daran in mehreren Anläufen gescheitert", erläuterte er. "Deshalb gilt für uns: Tempo ist wichtig, aber die Novelle muss handwerklich sauber vorbereitet und vernünftig ausgestaltet sein."