Es könnte weihnachten, wenn der Bundestag die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) abschließt. Es weihnachtet auf jeden Fall, wenn der Bundesrat das Gesetz im zweiten Durchgang behandelt.

Es könnte weihnachten, wenn der Bundestag die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) abschließt. Es weihnachtet auf jeden Fall, wenn der Bundesrat das Gesetz im zweiten Durchgang behandelt.

Bild: © Henning Schacht/Bundestag

Die Zitterpartie um die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und des Netzpakets geht weiter. Wie die ZFK aus Koalitionskreisen erfuhr, wird der Bundestag die beiden Vorhaben nicht bis Mitte November abschließen.

Das heißt auch, dass sich das parlamentarische Verfahren bis kurz vor Weihnachten zieht. Denn nach Mitte November kommt der Bundesrat erst am 18. Dezember wieder im Plenum zusammen.

Die Länderkammer könnte das Verfahren weiter hinauszögern, wenn sie den Vermittlungsausschuss anruft oder am Ende Einspruch einlegt. "Ich schließe einen Vermittlungsausschuss nicht aus", sagte kürzlich Rheinland-Pfalz' Energieminister Michael Ebling im ZFK-Interview. "Wir würden ihn als Bundesrat aber auch nicht leichtfertig anrufen."

Genehmigung durch EU-Kommission steht noch aus

Selbst ein Abschluss des parlamentarischen Verfahrens kurz vor Weihnachten setzt alle weiteren Beteiligten unter Druck. In der Regel vergehen mehrere Tage, ehe der Bundespräsident Gesetze prüft und ausfertigt. Bis zur Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt verstreicht weitere Zeit.

Auch die EU-Kommission muss beihilferechtlich relevante Bestandteile des EEG noch genehmigen. Sie würde sich mit der Prüfung wohl leichter tun, wenn einschlägige Paragrafen aus dem bereits vorliegenden Kabinettsbeschluss unverändert blieben. Klar ist: Der aktuelle EEG-Förderungsrahmen läuft Ende dieses Jahres aus. Steht bis dahin kein neues EEG, droht ein Fadenriss.

BEE betrachtet Verschiebung "mit großer Sorge"

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) nahm die neuerliche Verschiebung "mit großer Sorge" zur Kenntnis. "Mit jeder neuen Verzögerung wächst der Druck auf die Erneuerbaren-Branche", kommentierte Präsidentin Ursula Heinen-Esser. "Seit Monaten steht die Frage der Förderung von Neuanlagen ab dem 1. Januar 2027 ungelöst im Raum und hängt wie ein Damoklesschwert über der Branche."

Gleichzeitig schließe man aus den Verzögerungen, dass die Verhandlungen mit großer Gründlichkeit und inhaltlicher Tiefe geführt werden. "Das ist grundsätzlich zu begrüßen und lässt hoffen, dass um das bestmögliche Ergebnis gerungen wird und am Ende ein tragfähiges Gesetz steht."

Redispatchvorbehalt größter Knackpunkt

Als größter Knackpunkt beim Netzpaket gilt der sogenannte Redispatchvorbehalt. Demnach sollen Netzbetreiber besonders belastete Netze für mehrere Jahre als "kapazitätslimitierte Gebiete" ausweisen können. Betreiber neuer Erneuerbaren-Anlagen würden dann bei Abregelungen für bis zu 20 Prozent ihrer Jahresmenge nicht mehr entschädigt werden.

Die SPD würde den Redispatchvorbehalt gern ganz streichen. Die Union ist sich darüber uneins. Während Abgeordnete wie die CDU-Energiepolitikerin und frühere Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium Elisabeth Winkelmeier-Becker den Redispatchvorbehalt skeptisch sehen, beharrt das aktuelle Wirtschaftsministerium auf dem Instrument.

Lesen Sie aus dem ZFK-Archiv: Streit ums Netzpaket: Ein möglicher Königsweg tut sich auf

Kompromiss bei Einspeisevergütung?

Beim größten EEG-Knackpunkt, dem Auslaufen der Einspeisevergütung für neue Kleinanlagen, gab es dagegen Medienberichten zufolge eine Annäherung zwischen Union und SPD. Demnach könnte ein Vorschlag des Solar-Clusters Baden-Württemberg als zusätzliche Option für Betreiber neuer Kleinanlagen in das Gesetz aufgenommen werden.

Das Modell funktioniert vereinfacht so: Kleine und mittlere Photovoltaikanlagen würden mit dem Börsenpreis abzüglich des Vermarktungsentgelts vergütet werden. Bei negativen Börsenpreisen würden sie automatisch abgeregelt werden. Der lokale Netzbetreiber würde die Direktvermarktung übernehmen, also etwa Abnahme, Bilanzierung und Vermarktung des eingespeisten Stroms.

Weitere Gesetzesvorhaben hängen fest

Im Schatten von EEG und Netzpaket hängen derweil weitere Gesetzesvorhaben im Bundestag fest: Gaspaket und Bundesbedarfsplangesetz, Energieeffizienzgesetz und Windenergie-auf-See-Gesetz bis hin zu Kraftwerke-Beschleunigungsgesetz und kleine Novelle des Wärmeplanungsgesetzes. Keines der genannten Vorhaben schaffte es Stand Freitagmittag auf die Tagesordnung für die neue Sitzungswoche.

Auch diese Vorhaben werden wohl frühestens im Dezember abgeschlossen. Die dritte Sitzungswoche des Bundestags im November steht nämlich ganz im Zeichen des Bundeshaushalts 2027.

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