Abwasser als klimafreundliche Wärmequelle zu nutzen, steht für viele Energieversorger auf der Wärmewende-Agenda. Auch die Unionsfraktion sieht dieses Potenzial und hat in einem Antrag an die Bundesregierung konkrete Vorschläge gemacht, wie sich die Abwasser-Wärme künftig besser nutzen lässt.
Die Oppositionsfraktion wirft der Bundesregierung vor, sie hätte bereits vergangenen Winter auf das Potenzial von Abwasserwärme hingewiesen und die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert. Der damalige Antrag sei jedoch mit Mehrheit der Ampel-Regierung abgelehnt worden. Auch in der Nationalen Wasserstrategie, die Mitte März vom Kabinett verabschiedet wurde, werde die Abwasser-Wärme mit keinem Wort erwähnt, heißt es in dem Antrag.
Es fehlt an dezidierten Förderinstrumenten und Sektorenzielen
Im GEG und Wärmeplanungsgesetz komme die Abwärme zwar als erneuerbare Energie vor. Es würden jedoch konkrete Maßnahmen und Zielsetzungen fehlen. Dazu gehöre auch ein eigenes Förderinstrument, denn die Abwasserwärme sei zwar über die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze wie alle anderen Erneuerbaren förderfähig, aber die Erschließung werde komplett außen vorgelassen, moniert die Unionsfraktion. Außerdem soll die Ampel-Koalition ähnlich wie bei der Geothermie eine Gesamtstrategie vorlegen und realistische Ausbauziele definieren.
Am Mittwoch fand eine öffentliche Anhörung zu „Ungenutzte Potenziale der Wärme aus Abwasser erschließen“ – so der offizielle Titel des Antrags an die Bundesregierung – statt. Zu den geladenen Sachverständigen gehörten unter anderem Vertreter:i.nnen der kommunalen Spitzenverbänden, des Öko-Instituts und von Energieversorgungsunternehmen.
10 TWh Abwasser-Abwärme bis 2030
Grundsätzlich begrüßen alle Sachverständigen den Vorstoß der CDU/CSU. Das Öko-Institut beispielsweise geht auf das von der Fraktion geforderte Ausbauziel von 10 TWh bis 2030 ein: „Ausbauziele sind für die Sichtbarkeit und Legitimation sicherlich wichtig. Wie realistisch ein Ziel von 10 TWh bis 2030 ist, soll an dieser Stelle nicht bewertet werden. Da Abwasserwärme aufgrund der niedrigen Temperaturniveaus für eine Nutzung in Gebäuden und Wärmenetzen auf eine Nacherwärmung mittels Wärmepumpen angewiesen ist, ist es für die Legitimation der Abwasserwärmenutzung ebenso wichtig, klar zu benennen, dass Wärmepumpen im Rahmen der Wärmewende eine der Schlüsseltechnologien darstellen. Mehr Technologieklarheit an dieser Stelle sorgt darüber hinaus auch für Planungssicherheit“, heißt es in der Stellungnahme.
Uhrig Energie, ein Abwasser-Wärme-Projektierer aus Baden-Württemberg wiederum sieht Handlungsbedarf bei den Genehmigungsverfahren und dem Austausch mit den Kläranlagenbetreibern. Die Zustimmung letzterer zu erwirken, dauerte teilweise lange und sei aufwendig, obwohl bereits hunderte Projekte erfolgreich umgesetzt worden seien. Gründe hierfür, die es zu ändern gilt:
- Kanalnetz-/Kläranlagenbetreiber haben andere Prioritäten.
- Kanalnetz-/Kläranlagenbetreiber kennen Abwasserwärme nur oberflächlich oder gar nicht.
- Kanalnetz-/Kläranlagenbetreiber können nicht dazu gezwungen werden, ihre Infrastruktur für die Abwasserwärmenutzung bereitzustellen. Sie müssen überzeugt werden.
- Die Energiewendepolitik formuliert keinen Anspruch, die Quelle Abwasser nutzen zu wollen. Erfreulicherweise gibt es einige Vorreiter unter den Kanalnetz-/Kläranlagenbetreibern, die Pilotprojekte durchgeführt haben und die weitere Erschließung der Energiequelle Abwasser unterstützen. Sie müssen als Wissensträger und „hidden champions“ eingebunden werden.
Vermarktung von Abwärme muss gebührendmindernd wirken
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände macht sich für passende fnanzielle Rahmenbedingungen stark. So müssten derzeitige Risiken bei der Investition zur Auskopplung von Abwärme in öffentlichen Kläranlagen abgesichert werden. Auch mit Blick auf die Gebührenwirkung von Abwasserwärmeprojekten besteht zusätzlicher Klärungs-- und Regelungsbedarf, vor allem auf Ebene der Bundesländer und Kommunen. Es sei wichtig, dass Erlöse aus der Vermarktung der Wärme (wenn Maßnahmen durch den Abwasserbeseitigungspflichtigen durchgeführt werden) auch gebührenmindernd eingesetzt werden können. Darüber hinaus sollten Dritte, die Wärme aus Abwasser gewinnen wollen, dafür eine Zahlung zu Gunsten des Beseitigungspflichtigen leisten, so die Kommunalen Spitzenverbände. (lm)



