Bild: © Umweltministerium Baden-Württemberg

Mit über einem Jahr Verzögerung liegt ein Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) des federführenden Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) und Bundesinnenministeriums (BMI) vor, der demnächst vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll. Das GEG soll die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammenführen und vereinfachen. Zudem soll es laut EU-Vorgaben verbindliche energetische Standards für so genannte Niedrigstenergiegebäude vorschreiben.

Im Gegensatz zu früheren Planungen enthält der Entwurf des GEG nun allerdings keine verschärften Vorgaben für Standards, die bei Niedrigstenergiegebäuden zu erfüllen sind. Die bisherigen Anforderungen, die seit 2016 in der EnEV festgeschrieben sind, sollen weiterhin gelten. Für öffentliche Gebäude heißt es lediglich, dass diese "eine Vorbildfunktion" hätten. Neu ist eine vorgesehene Innovationsklausel. Sie beinhaltet einerseits, dass die Einsparwerte, die Gebäude erzielen sollen nicht nur an ihrem Energiebedarf gemessen werden, sondern auch an ihrem CO2-Ausstoß. Zudem sollen über einen Quartiersansatz alte und neue Gebäude gegeneinander aufgerechnet werden können.

Chance für den Klimaschutz vergeben

Der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller (Bündnis 90/Die Grünen) hält wenig von dem geplanten Gesetz. "Mit dem vorliegenden Entwurf vergibt die Bundesregierung die große Chance, notwendige Standards zu setzen, um das von ihr selbst beschlossene Klimaschutzziel, den Gebäudebestand bis 2050 nahezu klimaneutral zu betreiben, auch tatsächlich erreichen zu können", kritisiert Untersteller. Heute geltende Anforderungen würden aufgeweicht und neue Schlupflöcher sowie zusätzlicher bürokratischer Aufwand geschaffen.

In dem Gesetzentwurf ließen sich auch "keine Konzepte und Strategien erkennen, wie der Gebäudebestand auf einen ambitionierten Energiestandard gebracht werden" könne. Beispielsweise fehlten "Zielvorgaben und Kontrollmechanismen, um den Erfolg von Sanierungsmaßnahmen nachzuweisen. Eindeutige Anforderungen an die Qualität von Bauteilen und an die Qualitätssicherung von Planung und Ausführung können teilweise ausgehebelt werden", moniert der Umweltminister.

Anspruch der Vereinfachung wird nicht eingelöst

Auch der Anspruch der Vereinfachung werde nicht eingelöst. Beispielsweise entstehe "den Ländern zusätzlicher Aufwand, wenn im Einzelfall über die Gleichwertigkeit im Rahmen der völlig unklar formulierten Innovationsklausel zu entscheiden ist oder zu Vereinbarungen über Quartierslösungen beraten werden soll", moniert Untersteller. Die Innovationsklausel führe auch zu zusätzlicher Bürokratie, da die Länder erst Umsetzungsregelungen einführen müssten, um einen einheitlichen Vollzug zu gewährleisten.

"Die Wärmeversorgung über den Quartiersansatz zu bilanzieren und dadurch die gemeinsame Versorgung des Quartiers mit Wärme zu unterstützen, begrüßen wir grundsätzlich", sagt Untersteller. Allerdings dürfe dies "nicht dazu führen, dass Anforderungen an die Sanierung von Gebäuden umgangen werden können". Zudem werde der Begriff Quartier nicht ausreichend definiert, sodass Quartiere beliebig zugeschnitten werden könnten, was wiederum zu Rechtsunsicherheiten führen könne.

Steuerliche Förderung energetischer Sanierungen überfällig

Um einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 zu erreichen, sei schon jetzt eine Anhebung der Energiestandards im GEG dringend geboten, fordert Untersteller. Der Standard für das Niedrigstenergiegebäude sollte "mindestens auf das kostenoptimal erreichbare Niveau" festgesetzt werden. Dieses liege nach aktuellen Erkenntnissen bei Wohngebäuden auf dem Niveau des KfW-Effizienzhauses 55. Insgesamt gebe das Gesetz auch zu wenig Anreize für die Sanierung des Gebäudebestands und sei zu sehr auf das Ordnungsrecht fixiert. Neben einer aufkommensneutralen staatlichen Bepreisung von CO2-Emissionen sei eine steuerliche Förderung energetischer Sanierungen überfällig, fordert Untersteller. (hcn)

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