Die Pfalzwerke-Tochter Pfalzsolar erhält ihren bisher größten Auftrag für eine schwimmende PV-Anlage. (Symbolbild)

Die Pfalzwerke-Tochter Pfalzsolar erhält ihren bisher größten Auftrag für eine schwimmende PV-Anlage. (Symbolbild)

Bild: © ungvar/AdobeStock

Die Bundesregierung möchte den Ausbau der Solarenergie in Deutschland deutlich beschleunigen. Dazu fand am Donnerstagabend die erste Lesung zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften im Bundestag statt. Das Gesetzespaket wird auch als Solarpaket I oder PV-Paket I bezeichnet.

Von den Verbänden kam zu dem Vorhaben größtenteils Lob. "Viele Maßnahmen im Solarpaket werden die Energiewende weiter voranbringen", sagte etwa Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE). So sollen etwa besondere Anlagen wie Agri-PV-Anlagen und schwimmende PV-Anlagen künftig ein eigenes Auktionssegment erhalten.

Ausgleich von Kapitalkosten

Auch vereinfachte Netzanschlussregeln und die Stärkung des Mieterstroms durch die gemeinsame Gebäudeversorgung und Steckersolaranlagen seien zu begrüßen. Zudem profitieren Solar- und Windenergieanlagen vom neuen Wegenutzungsrecht zur Verlegung von Leitungen. Diese Regelung sollte nach Ansicht des BEE auf Speicher und Elektrolyseure erweitert werden.

Auch für die Photovoltaik seien demnach weitere Anpassungen am Gesetzespaket vorzunehmen. Sie betreffen insbesondere den Ausgleich von zuletzt stark gestiegenen Kapitalkosten bei der Förderung neuer Solarstromanlagen auf Gewerbedächern. Mittels zeitlich und mengenlimitierter Resilienz-Boni und -Auktionen sollten zudem Wettbewerbsnachteile während des Aufbaus und der Skalierung solarer Giga-Fabriken in Europa gegenüber Wettbewerbern im Ausland ausgeglichen werden, so der Verband.

Informationen für Reststromlieferanten

Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßte den Gesetzesentwurf. "Die Novelle hat die notwendige Schubkraft, um den Ausbau von Photovoltaikanlagen spürbar zu beschleunigen", sagte Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des VKU. Auch betonte allerdings, dass kleinere Änderungen die positive Wirkung noch verstärken könnten.

So könne das geplante Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung für kleinere Mietshäuser zwar eine Alternative zum Mieterstrom sein. Allerdings sollten im Gesetzesentwurf dafür die Formulierungen noch nachgeschärft werden, vor allem um sicherzustellen, dass Reststromlieferanten alle notwendigen Informationen erhielten.

Meldepflichten bei Balkon-PV

Auch die Erleichterungen bei Balkonkraftwerken begrüßt der VKU. "Es muss nur sichergestellt sein, dass die Daten korrekt erfasst und über automatisierte Schnittstellen mit ausreichender Datenqualität an die Netzbetreiber übermittelt werden", so Liebing.

Da Steckersolargeräte in der Praxis häufig gar nicht angemeldet würden, sollten bereits die Hersteller verpflichtet werden, über die Meldepflicht zu informieren, so der VKU-Hauptgeschäftsführer weiter. "Zudem sollte die Meldung zeitnah erfolgen, um den Zeitraum, in dem rückwärtslaufende Zähler toleriert werden, möglichst zu begrenzen, da diese die Bilanzkreisbewirtschaftung enorm erschweren."

Regelmäßige Anpassung

Wie auch der BEE kritisiert der VKU allerdings, dass eine Anpassung an die steigenden Zinsen und Finanzierungskosten sowie höheren Modulpreise bislang fehlt. Dazu sei laut VKU ein Mechanismus zur regelmäßigen Anpassung des Ausschreibungshöchstwertes und eine Verlängerung der Realisierungsfristen um 12 Monate erforderlich.

Zudem sollte nach Ansicht des Kommunalverbandes der aktuell für Freiflächen-PV geltende Schwellenwert von 100 MW (maximale Gebotsmenge und Anlagengröße) dauerhaft fixiert werden. "Wird dies versäumt, fällt der Schwellenwert 2024 wieder auf den früheren Wert von 20 MW zurück - mit der Folge, dass Solarparks kleiner dimensioniert werden müssten", betont Liebing.

Ansiedelung von Solarfabriken

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) sieht zudem dringenden Handlungsbedarf für konkrete Investitionsimpulse, um Solarfabriken im Gigawattmaßstab wieder am Standort Deutschland anzusiedeln. Erforderlich seien diese zum Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen, zur Diversifizierung von Lieferketten, zur Verringerung der Importabhängigkeit, zur Vermeidung von "Solar-Oligopolen" und damit auch zur Sicherung nachhaltig niedriger Preise bei solartechnischen Schlüsselkomponenten, erklärte BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.

Zugleich warnte er aber vor dem Aufbau neuer Handelsbarrieren bei der Solartechnik. Diese könnten die Energiewende in Deutschland ausbremsen. Der BSW regt daher an, dass Mehrkosten beim Erwerb von Solaranlagen "Made in Europe" für einen Übergangszeitraum und in einem begrenzten Umfang mittels sogenannter "Resilienzboni" und -auktionen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) künftig ausgeglichen werden. Andernfalls sei die Produktion von PV-Wafern, -Zellen und -Modulen aufgrund der zunächst noch geringen Produktionsvolumina nicht wettbewerbsfähig mit den deutlich größeren Solarfabriken in Asien und großzügig geförderten Photovoltaik-Produktionsstätten in den USA, warnt der Branchenvertreter. (jk)

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