Deutschland

Verband fordert Steuersenkung für Wärmepumpen

Die Bundesregierung hat die Mehrwertsteuer auf Erdgaslieferungen auf sieben Prozent gesenkt. Für erneuerbaren Strom sind aber weiterhin 19 Prozent fällig. Dem Bundesverband Wärmepumpe schmeckt das nicht.
20.12.2022

Eine Wärmepumpe mit Stromspeicher

Der Deutsche Bundestag und der Deutsche Bundesrat haben die Energiepreisbremsen für Strom-, Gas- und Fernwärme beschlossen. Damit wird auch der Strompreis für den Betrieb von Wärmepumpen für 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs auf 40 Cent pro kWh gedeckelt. Im Gegensatz zu Gaslieferungen gibt es bei den Strompreise aber bislang keine steuerliche Entlastung.

Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) hat das nun kritisiert. "Immer mehr Menschen entscheiden sich für den Wechsel zur Wärmepumpe. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und für eine geringere Abhängigkeit Deutschlands von Gasimporten", sagt Martin Sabel, Geschäftsführer, BWP. Es dürfe kein Zweifel aufkommen, dass der Umstieg von fossilem Gas zum immer grüner werdenden Strom auch finanziell die richtige Entscheidung sei.

Niedrigerer Deckel für Wärmepumpen

"Der Gesetzgeber kann und muss jetzt nachlegen und zumindest die Mehrwertsteuer für Strom sowie die Stromsteuer absenken", so Sabel weiter. "Es ist völlig unverständlich, warum für klimaschädliches Erdgas die Mehrwertsteuer im Zuge der Entlastungsmaßnahmen auf 7 Prozent gesenkt wurde, für den schon fast zur Hälfte erneuerbaren Strom aber weiterhin 19 Prozent fällig werden."

Demnach habe der Verband bereits zuvor eine stärkere Entlastung von Wärmepumpentarifen gefordert. Auch die Unionsfraktion habe sich in einem Änderungsantrag für einen Deckel auf Wärmestromtarife von 30 Cent pro kWh ausgesprochen. Dennoch hat sich der Gesetzgeber bislang dagegen entschieden.

Verbrauchsprognose anpassen

Die Strompreisbremse soll demnach auch für Wärmepumpen, die erst in den letzten Monaten in Betrieb genommen wurden oder die erst im Laufe der nächsten Monate installiert werden, gelten. Ausschlaggebend für die Berechnung des Entlastungskontingentes sei für alle Haushalte nicht der Vorjahresstromverbrauch, sondern die Jahresverbrauchsprognose, erläutert der Verband.

Der BWP habe sich für eine gesetzliche Klarstellung eingesetzt, dass Verteilnetzbetreiber die Jahresverbrauchsprognose nach dem Anschluss einer Wärmepumpe umgehend anpassen müssen. Diese Klarstellung sei aber ausgeblieben.

Netzbetreiber müssen Prozess etablieren

Daher liegt es nun an den Netzbetreibern, einen transparenten und einheitlichen Prozess zu etablieren, um nach der Anmeldung einer neuen Wärmepumpe die Jahresverbrauchsprognose unverzüglich und unkompliziert anzupassen, heißt es.

Der Branchenverband empfiehlt den Verbraucherinnen und Verbrauchern daher, die Jahresverbrauchsprognose zu prüfen, die aus dem Mitteilungsschreiben, welches die Energieversorger bis März 2023 an ihre Kunden verschicken, hervorgeht. "Setzen Sie sich mit ihrem Energieversorger in Verbindung, falls der Verbrauch durch die Wärmepumpe noch nicht berücksichtigt wurde", so BWP-Geschäftsführer Sabel. (jk)