Durch das Leistungsverweigerungsrecht müssen Energieversorger mit ausbleibenden Zahlungen rechnen.

Durch das Leistungsverweigerungsrecht müssen Energieversorger mit ausbleibenden Zahlungen rechnen.

Bild: © Zerbor/AdobeStock

Das Recht auf Zahlungsaufschub in der Corona-Krise sollte dringend um mindestens drei Monate verlängert werden. Das hat die Verbraucherzentrale NRW am Donnerstag gefordert. "Das dicke Ende droht, wenn ab dem 1. Juli bei den Ausgaben der Alltag wieder einkehrt, aber die Einnahmen noch nicht das Vor-Corona-Niveau erreicht haben", sagte der Chef der Verbraucherzentrale NRW, Wolfgang Schuldzinski.

"Kurzarbeit, Arbeitsplatzverlust, der weggefallene Minijob – in vielen Haushalten sind die Budgets jetzt auf Kante genäht", sagte der Verbraucherschützer. Die Verunsicherung und die finanzielle Not vieler Menschen seien groß. Die Verbraucherschützer sprachen sich am Donnerstag erneut dagegen aus, Verbraucher für ausgefallene Veranstaltungen mit Gutscheinen abzuspeisen. Dies widerspreche geltendem Verbraucherrecht. Die Liquiditätsprobleme von Konzertveranstaltern dürften nicht auf dem Rücken von Verbrauchern gelöst werden. Die Energiebranche zeigt sich bisher kulant und kundenorientiert bei der Lösung von Zahlungsschwierigkeiten. (gun/dpa)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper