Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, hat bei den Diskussionen um das Heizungsgesetz auf die Achtung des Eigentumsrechts hingewiesen. "Das Eigentum ist ein wichtiges Freiheitsrecht, das die Menschen auch wirtschaftlich in die Lage versetzen soll, ein selbstbestimmtes, ein freies Leben zu führen", sagte Harbarth dem "Handelsblatt" (Montag). Selbst wenn es einen gesellschaftlichen Wandel gäbe, könne man das Eigentumsgrundrecht nicht aus den Angeln heben. Es müsse in Ausgleich mit anderen privaten und öffentlichen Belangen gebracht werden.
Zu Vorwürfen wegen einer indirekten Enteignung durch das Heizungsgesetz mit dem Verbot für Öl- und Gasheizungen sagte Harbarth: "Wir werden einige dieser Fälle voraussichtlich noch auf den Tisch bekommen. Deshalb nur allgemein: Nicht jede Beschränkung von Eigentümerbefugnissen ist eine Enteignung." Eine Enteignung würde die Entziehung von Eigentum voraussetzen.
"Neues Fenster für einen breiten Wärme-Konsens"
Das Bundesverfassungsgericht hatte die eigentlich für vergangenen Freitag geplante Schlussabstimmung untersagt. Das höchste deutsche Gericht machte Zweifel geltend, dass die Rechte der Abgeordneten in den Beratungen ausreichend gewahrt wurden. Die Chefs der Koalitionsfraktionen beschlossen daraufhin, dass das Gesetz zum Einbau klimafreundlicher Heizungen nun Anfang September verabschiedet werden soll. Inhaltlich wollen sie keine Änderungen mehr zulassen. Die Union wirbt hingegen für einen inhaltlichen Neuanlauf bei dem Gesetzesvorhaben.
"Es gibt jetzt ein neues Fenster für einen breiten parteiübergreifenden Wärme-Konsens von Bund, Ländern und Kommunen", sagte der stellvertretende CDU-Vorsitzende Andreas Jung den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. "Voraussetzung ist ein grundlegend neuer Anlauf in der Sache, nicht nur im Verfahren. Alle sollten jetzt aufeinander zu gehen."
Habeck bekräftigt die Position der Ampelkoalition
Die Koalition müsse entscheiden, ob sie "engstirnig den Weg der Polarisierung mit dem Durchdrücken des unveränderten Gesetzes fortsetzen will oder ob sie eine Dynamik ermöglicht, die gesellschaftliche Akzeptanz sichert", sagte Jung weiter. Korrekturen wie beim Heizen mit Holz reichten aber nicht, die Koalition müsse "ihre dirigistischen Vorgaben für neue Heizungen in Bestandsbauten ganz streichen".
Der in der Regierung federführende Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) bekräftigte hingegen die Position der Ampelkoalition: "Die regierungstragenden Fraktionen haben entschieden, das Gebäudeenergiegesetz so, wie es geeint ist, Anfang September für die zweite und dritte Lesung aufzusetzen" sagte Habeck der "Rhein-Neckar-Zeitung" (Montag). "Die Abgeordneten der Opposition erhalten so mehr Beratungszeit. Das ist in Ordnung so." (dpa/hil)



