Bild: © Jens Meier/BWE

Die Grünen im Bundestag werden langsam ungeduldig: Bei den Innovationsausschreibungen für erneuerbare Energien sollte eigentlich alles längst in trockenen Tüchern sein. Es gibt aber nicht einmal eine Verordnung dazu. Wann diese denn nun endlich komme, lautet der Kern einer kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen an die Bundesregierung.

Mit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2017 wurden die Innovationsausschreibungen gesetzlich eingeführt. Ursprünglich waren nur Volumina von 50 Megawatt pro Jahr vorgesehen; mit dem Energiesammelgesetz wurden die Volumina aber auf 250 Megawatt für dieses Jahr, 400 Megawatt für 2020 und 500 Megawatt für 2021 erhöht. Die dafür nötige Rechtsverordnung sollte bereits vor mehr als einem Jahr erlassen werden, liegt aber bis heute nicht vor, beklagen sich die Grünen.

Kommt die fixe Marktprämie?

Neben der Frage, wann und wie die Bundesregierung die Einführung der Innovationsausschreibungen plant, wollen die Abgeordneten auch wissen, ob es stimmt, dass die Bundesregierung eine fixe Marktprämie als zentralen Aspekt der Innovationsausschreibungsverordnung vorsieht. Aus Sicht der Fraktion wünschenswert ist die Ausrichtung der Innovationsausschreibungen auf die Notwendigkeiten der Sektorenkopplung sowie der netzdienlichen und flexiblen Integration der Erneuerbaren bei der Stromproduktion. (wa)

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